…Schuldausschließungsgrund des Notstandes im Sinne des § 10 FinStrG beruft, ist ihm entgegenzuhalten: Gemäß § 10 FinStrG ist eine Tat nicht strafbar, wenn sie durch Notstand (§ 10 StGB) entschuldigt oder, obgleich sie dem Tatbild eines Finanzvergehens entspricht, vom Gesetz geboten oder erlaubt ist. Entschuldigender Notstand im Sinne…
…wie aus der Aktenlage zu erschließen, sogar eine zumindest wissentliche Vorgangsweise zu verantworten. Ein Schuldausschließungsgrund in Form eines entschuldigenden Notstandes nach § 10 FinStrG (entspricht § 10 Strafgesetzbuch [StGB]) liegt dabei mit Sicherheit nicht vor. Ein solcher entschuldigender Notstand wäre gegeben, wenn jemand eine mit Strafe bedrohte…
…wird. Soweit sich der Bf. auf den (vermeintlichen) Schuldausschließungsgrund des (entschuldigenden) Notstandes iSd. § 10 FinStrG bzw. § 10 StGB) bezieht, ist, abgesehen davon, dass schon die Art und die Dauer des rechtswidrigen Verhaltens gegen eine akute Notstandssituation des Bf. sondern eher für eine gleichgelagerte Interessenslage aller…
…des § 158 StGB, nämlich Gläubigerbegünstigung ausgesetzt. Insofern habe sich der Bw in einem entschuldigenden Notstand befunden. 2. Zum Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung: Zur Annahme der vorsätzlichen Tatbegehung durch die Finanzstrafbehörde werde übersehen, dass sich der Bw im fraglichen Zeitraum in materieller Insolvenz befunden habe…
…für den Fall seiner persönlichen Verhinderung nicht Vorsorge getroffen habe, dass die Meldungen vorgenommen worden seien. Der Beschuldigte hätte sich in einem entschuldigenden Notstand befunden, er wäre ausschließlich aufgrund seiner persönlichen gesundheitlichen Verfassung nicht in der Lage gewesen, die erforderlichen Veranlassungen rechtzeitig zu treffen. Der…
…Der derzeitige Aktenstand erlaubt es der Rechtsmittelbehörde jedoch nicht, von sich aus einzelne Zeiträume aus dem Strafvorwurf auszuscheiden. Schließlich ist zur eingewendeten unverschuldeten Notlage - und damit zum entschuldigenden Notstand - noch anzumerken, dass sich dieser wohl keinesfalls auf den gesamten Tatzeitraum von rund 14 Monaten erstrecken…
…119 ff BAO und § 42 EStG 1988 bzw. zu dessen durch Arbeitsüberlastung oä. hervorgerufene psychische Ausnahmesituation weder konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Irrtums iSd. § 9 FinStrG bzw. einer entschuldigenden Notstandssituation nach § 10 FinStrG, noch für eine mangelnde Zurechnungsfähigkeit iSd. § 7 Abs. 1 FinStrG, zu…
…3 Bundesabgabenordnung, BAO). Gemäß § 206 lit.a BAO kann die Abgabenbehörde von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, soweit Abgabenpflichtige von den Folgen eines durch höhere Gewalt ausgelösten Notstandes betroffen werden, vor allem soweit abgabenpflichtige Vorgänge durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des C. K. , xyG.M.xy., gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2000 bis 2001 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe In…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Ried im Innkreis betreffend Nachversteuerung von Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 4 EStG 1988 für die Jahre 1986 bis 1988 und 1990 bis 1996 vom 3. März 1999 entschieden: Die…
…dem UFS vom Bf. mitgeteilt, dass er Notstandshilfebezieher wäre und er gemeinsam mit seiner Ehefrau bei der Bank Austria Creditanstalt AG ein Darlehen mit einem aushaftenden Betrag von € 40.368,87 aufgenommen hätte, dessen monatliche Rückzahlungsraten € 425,75 betragen würden. Daher wäre ihm…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts-Partnerschaft, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 4. Mai 1999, GZ. 100/21831/97-12, betreffend Eingangsabgaben, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb.ges., vom 29. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes E vom 3. September 2003 betreffend die Abweisung der mit Schreiben vom 2. April 2003 beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7 (L) in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen § 35 Abs.1 FinStrG gemäß §§ 62 Abs.1 u.5, 160 Abs.2, 161 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom 12…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 4. November 2004, GZ. 100/36360/2003-227, betreffend Aussetzung der Vollziehung gemäß Art. 244 Zollkodex (ZK) iVm. § 212a Bundesabgabenordnung (BAO), entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. , whft. Adr., vertreten durch Rechtsanwälte Dr. xxx, xx, vom 7. November 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 3. Oktober 2007, Zl. 100000/20089/01/2007, betreffend Erstattung/Erlass der Eingangsabgaben nach Art. 239…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AK, Pensionistin, geb. 19XX, whft. in S, vertreten durch die Steuerberatung Mondsee-Treuhand Widlroither GmbH, in 5310 Mondsee, Alfred Jäger-Weg…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22. November 2007, StNr. AS xxx betreffend Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Lt. Rückstandsausweis vom 13…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 31. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 29. Juni 2009 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung (§ 308 BAO) und betreffend Zurückweisung des gleichzeitig gestellten Antrages auf Berichtigung…