…Z 2 2. Satz zufolge fällt sohin der unentgeltliche Teil eines Rechtsgeschäftes unter die Schenkungssteuer und ist von der Grunderwerbsteuer befreit; die Schenkungssteuer wird vom dreifachen Einheitswert des Grundstückes abzüglich der Gegenleistung berechnet. Der entgeltliche Teil des Rechtsgeschäftes fällt unter die Grunderwerbsteuer, die Steuer wird…
…als teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft unter Lebenden (= gemischte Schenkung) falle auf Grund der vereinbarten Gegenleistung in Höhe des dreifachen Einheitswertes des übertragenen Grundstücksanteiles mangels verbleibender positiver Schenkungssteuer-Bemessungsgrundlage überhaupt keine Schenkungssteuer an (siehe bezüglich der eingewendeten gemischten Schenkung Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…als teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft unter Lebenden (= gemischte Schenkung) falle auf Grund der vereinbarten Gegenleistung in Höhe des dreifachen Einheitswertes des übertragenen Grundstücksanteiles mangels verbleibender positiver Schenkungssteuer-Bemessungsgrundlage überhaupt keine Schenkungssteuer an (siehe bezüglich der eingewendeten gemischten Schenkung Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…VwGH 25.6.1992, 91/16/0045 und VwGH 30.5.1994, 93/16/0093). Im berufungsgegenständlichen Fall liegt nun eine derartige gemischte Schenkung bzw. ein teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft vor. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Missverhältnis zwischen den jeweils zu…
…VwGH 25.6.1992, 91/16/0045 und VwGH 30.5.1994, 93/16/0093). Im berufungsgegenständlichen Fall liegt nun eine derartige gemischte Schenkung bzw. ein teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft vor. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Missverhältnis zwischen den jeweils zu…
…VwGH 25.6.1992, 91/16/0045 und VwGH 30.5.1994, 93/16/0093). Im berufungsgegenständlichen Fall liegt nun eine derartige gemischte Schenkung bzw. ein teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft vor. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Missverhältnis zwischen den jeweils zu…
…VwGH 25.6.1992, 91/16/0045 und VwGH 30.5.1994, 93/16/0093). Im berufungsgegenständlichen Fall liegt nun eine derartige gemischte Schenkung bzw. ein teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft vor. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Missverhältnis zwischen den jeweils zu…
…als teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft, weil der Wert der Gegenleistung (Einräumung des Fruchtgenussrechtes) den (dreifachen) Einheitswert übersteigt, ausschließlich der Grunderwerbsteuerpflicht unterlegen gewesen. Bei einer derartigen Sachverhaltskonstellation wäre somit nach der Rechtslage vor dem SchenkMG 2008 bei einer (einvernehmlich) vereinbarten Aufhebung des Rechtsgeschäftes eine…
…als teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft, weil der Wert der Gegenleistung (Einräumung des Fruchtgenussrechtes) den (dreifachen) Einheitswert übersteigt, ausschließlich der Grunderwerbsteuerpflicht unterlegen gewesen. Bei einer derartigen Sachverhaltskonstellation wäre somit nach der Rechtslage vor dem SchenkMG 2008 bei einer (einvernehmlich) vereinbarten Aufhebung des Rechtsgeschäftes eine…
…UFS an Erlässe und Richtlinien des BMF nicht gebunden ist. Die in den Stiftungseingangssteuerrichtlinien propagierte "Überwiegensregelung", wonach dann, wenn bei gemischten Rechtsgeschäften die vereinbarte Gegenleistung 50 % des gemeinen Wertes der Liegenschaft über- oder unterschreitet entweder ein zur Gänze entgeltliches oder zur Gänze unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliege…
…die Übereignung von Liegenschaften und stellen somit Erwerbsvorgänge iSd § 1 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall GrEStG dar (VwGH 11.12.1986, 86/16/0020). Gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG sind ua. Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die teils entgeltlich und teils unentgeltlich sind (sog…
…dh. die betrieblichen Schulden sind diesfalls in keinster Weise als etwaige "Schuldübernahme" und damit als Gegenleistung im Hinblick auf die erworbenen Grundstücke zu qualifizieren. Nachdem in beiden abgeschlossenen Verträgen auch keinerlei Gegenleistung vereinbart wurde, kommt damit eine Beurteilung als teils unentgeltliches und teils entgeltliches Rechtsgeschäft…
…die Buchwerte fortgeführt haben und ein Realisationsvorgang bei den bisherigen Kommanditisten unterblieb. Diese Übertragung wurde durch das Finanzamt im Zuge einer Betriebsprüfung als entgeltlicher Vorgang behandelt, weil fremde Dritte im Geschäftsleben einander nichts zu schenken pflegten, die Initiative zu den Rechtsgeschäften von der Unternehmensgruppe der…
…konkrete andere Entwicklung für die den Rentenvertrag abschließenden Personen erkennbar war." Somit liegen einerseits Auffassungsunterschiede zwischen Lehre und Praxis bei der Anwendung der Höhe des Rechnungszinsfußes vor, andererseits liegt die Bandbreite in der Rechtsprechung, ob ein entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt, zwischen 20 und 30%…
…allem bisher nicht aufgedeckte stille Reserven erfasst werden (unter Hinweis auf VwGH 24.9.1996, 95/13/0290). Für die Frage, ob im Falle der Übertragung des Betriebes ein entgeltliches oder ein unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliege, sei allein der Übergabsvertrag, im vorliegenden Fall der Kaufvertrag maßgebend…
…für die Bewertung von Apothekenunternehmen und somit die Unternehmenswerte, nicht aber den Firmenwert wider. Das Finanzamt hat im Schenkungssteuerbescheid den Firmenwert in Anlehnung an die erteilte Auskunft der Österreichischen Apothekerkammer - wie auch im Schenkungsvertrag griffweise für die Beurteilung, ob ein entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt…
…die betrieblichen Schulden sind diesfalls in keinster Weise als etwaige "Schuldübernahme" und damit als Gegenleistung im Hinblick auf die erworbenen Grundstücke zu qualifizieren. Nachdem auch keinerlei Gegenleistung vereinbart wurde, kommt damit eine Beurteilung als teils unentgeltliches und teils entgeltliches Rechtsgeschäft von vorneherein nicht in Betracht…
…die betrieblichen Schulden sind diesfalls in keinster Weise als etwaige "Schuldübernahme" und damit als Gegenleistung im Hinblick auf die erworbenen Grundstücke zu qualifizieren. Nachdem auch keinerlei Gegenleistung vereinbart wurde, kommt damit eine Beurteilung als teils unentgeltliches und teils entgeltliches Rechtsgeschäft von vorneherein nicht in Betracht…
…Rz9 und 9a zu § 938 ABGB), wird die Ansicht vertreten, dass es bei der Irrtumsanfechtung im Falle von gemischten Schenkungen auf den überwiegenden Charakter als entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft ankommt. Der unabhängige Finanzsenat kommt daher zum Schluss, dass die Beachtlichkeit des Motivirrtums im Streitfall nicht…
…ABGB2, Rz9 und 9a zu § 938 ABGB), wird die Ansicht vertreten, dass es bei der Irrtumsanfechtung im Falle von gemischten Schenkungen auf den überwiegenden Charakter als entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft ankommt. Der unabhängige Finanzsenat kommt daher zum Schluss, dass die Beachtlichkeit des Motivirrtums im Streitfall…