…ergebe sich, dass das Finanzamt in derselben Sache nunmehr zweimal entschieden habe und damit die angefochtenen endgültigen Bescheide auch mit der Rechtswidrigkeit seiner Unzuständigkeit belastet habe. Mit Bericht vom 24. Jänner 2008 legte die Abgabenbehörde erster Instanz die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor…
…nicht aufscheint, ist dies im gegenständlichen Verfahren nachzuholen. Im Wirtschaftsjahr 2005 ist diese Rückstellung gewinnerhöhend wieder aufzulösen und somit der Bescheid insoweit abzuändern. In Zusammenhang mit dem nunmehr eingeschränkten Berufungsbegehren verweist der steuerliche Vertreter der Bw. auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Juli 2001…
…ist einer weiteren Vorläufigkeit der angefochtenen Steuerbescheide der rechtliche Boden entzogen, und es waren diese im Zuge der Berufungserledigung durch endgültige Bescheide zu ersetzen. Aufgrund der getroffenen Liebhabereibeurteilung erübrigte es sich, die aus den gesondert beurteilten Tätigkeitszweigen erlittenen Jahresverluste (= nur Aufwendungen) rechnerisch getrennt darzustellen…
…die Begründung zum Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 verwiesen. Dort wiederum finden sich die bereits hinsichtlich der Umsatzsteuer zitierten Ausführungen. Berufungsverfahren Der Bw erhob Berufung gegen die endgültige Abgabenfestsetzung. In ihr führte er aus: Die angefochtenen Bescheide seien unter Anwendung der Bestimmung des § 200 Abs…
…stellt § 200 Abs. 2 BAO in jenen Fällen, in denen trotz Fehlens einer Ungewissheit im Sinne des § 200 Abs. 1 BAO Bescheide vorläufig ergangen sind, keine Rechtsgrundlage für eine Endgültigerklärung bzw. für eine Ersetzung durch endgültige Bescheide dar (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 200, Tz 11…
…einem inhaltlich rechtswidrigen Ergebnis führen. Im Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates vom 13. Februar 2007 wurde zunächst vorausgeschickt, dass das Finanzamt offenbar davon ausgehe, dass im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine endgültige Bescheiderlassung (noch) nicht erfüllt seien (vgl. Außenprüfungsbericht vom 20. Februar 2006, Tz 4…
…Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) wurde mit Bescheiden vom 3.12.1997 bzw. 15.9.1998 - gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig - zur Einkommensteuer 1996 und 1997 veranlagt. Am 12.1.2006 wurden - gemäß § 200 Abs. 2 endgültige - Bescheide betreffend Einkommensteuer…
…Wenn die Ungewissheit (Abs. 1) beseitigt ist, ist die vorläufige Abgabenfestsetzung durch eine endgültige Festsetzung zu ersetzen (§ 200 Abs. 2 erster Satz BAO). Zwar ist den Bescheiden vom 14. Juli 2005 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2003 und 2004 nicht zu entnehmen, worin nach Ansicht des…
…aller angefochtenen Bescheide das Finanzamt mit Finanzamtsadresse angeführt. Mit Schreiben vom Dezember 2008 wies der steuerliche Vertreter der Bw. darauf hin, dass er durch ein weiteres Schriftstück des Finanzamtes betreffend die Steuererklärungen für 2007 Kenntnis davon erlangt habe, dass für 2006 endgültige Bescheide erlassen wurden…
… 200 Abs. 2 BAO betreffend die oben angeführten Einkommensteuerbescheide keine Rechtsgrundlage für die Endgültigerklärung dar bzw. für eine Ersetzung durch endgültige Bescheide. Sämtliche oben angeführte Einkommensteuerbescheide 1997 bis 2005 ergangen mit Datum 25. Februar sowie der Umsatzsteuerbescheid 2006 gleichen Datums sind daher ohne Rechtsgrundlage ergangen…
…begründet: Die Einkommensteuer 2003 sei erstmals vorläufig am 2.2.2005 festgesetzt worden. Dieser vorläufige Bescheid sei durch endgültige (!) Bescheide vom 11.2.2005 und 6.4.2005 ersetzt worden. Die fünfjährige Verjährungsfrist beginne daher mit Ablauf des Jahres 2005 zu laufen und ende am…
…30. Mai 2004 aufgegeben worden wäre. Eine endgültige Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer für 1999 bis 2002 gemäß § 200 Abs. 2 BAO sei damals nicht erfolgt. Dazu werde in verfahrensrechtlicher Hinsicht Folgendes ausgeführt: a) Fehlende Voraussetzung für die "Vorläufigkeit" der bezughabenden Bescheide gemäß § 200 Abs…
…Finanzamt mit endgültigem Bescheid vom 18. März 2009 die Gebühr in Höhe von 9.551,29 € mit der Begründung fest, dass die vom Optionsrecht umfassten Verlängerungszeiten bei der Vertragsdauer zu berücksichtigen waren und wurde die Berechnung erläutert. Nach einer Neuzustellung des Bescheides wurde gegen…
…vom 19.3.2004 wurde mitgeteilt, dass von 2005-2007 keine Umsatzpachtnachzahlungen erfolgt seien. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26.3.2008, StNr., setzte die Abgabenbehörde I. Instanz die Gebühr mit Euro 33.801,24 endgültig fest mit der Begründung, dass die vom Optionsrecht umfassten…
…der Abgabepflicht nahezu vollständig beseitigt. Somit erscheint der kaum vorhanden gewesene Ermessensspielraum des FA, ob es bei der zeitlich bedingten Ungewissheit über Bestehen und Umfang der Abgabepflicht vorläufige oder schon endgültige Bescheide erlassen sollte, nunmehr erweitert: Nach weitgehender Klärung wesentlicher Sachverhaltsumstände (Mietzinssteigerungen; Zinsenaufwand bis zur…
…März 2012 (K 2001), mit denen jeweils die Wiederaufnahmsbescheide betreffend Körperschaftsteuer 2000 und 2001 aufgehoben wurden, ersatzlos aufgehoben. fortgesetztes Verfahren iZm Körperschaftsteuer 1995 bis 1999: Betreffend die Jahre 1995 bis 1999 wurden zuletzt endgültige Bescheide gemäß § 200 Abs. 2 BAO erlassen. Im vorliegenden Fall wäre…
…2004 und 2005 gemäß § 295a BAO geänderte Bescheide und - für 2006 und 2007 gemäß § 200 Abs. 2 BAO endgültige Bescheide, in welchen die bisher anerkannten Verluste unberücksichtigt geblieben sind. Für das Jahr 2008 wich das Finanzamt insoweit von der Einkommensteuererklärung ab, als es im Einkommensteuerbescheid…
…1996 bis 1998 wurden die Einkünfte der Miteigentümergemeinschaft nach § 188 BAO unter Anerkennung der gegenständlichen Vermietung als Einkunftsquelle mit endgültigen Bescheiden festgestellt. Aufgrund der anhaltenden Verlustsituation erfolgte ab dem Jahr 1999 bis zum Jahr 2004, nach entsprechenden Vorhalten bezüglich der objektiven Ertragsfähigkeit im Jahr 2004…
…§ 200 BAO vorläufig." Im Jahr 2008 wurden im Rahmen einer Betriebsprüfung die vorläufig erlassenen Bescheide hinsichtlich der als Einkunftsquellen angesehen Einkünfte aus Kapitalvermögen (Auslandsbeteiligungen ohne KESt-Abzug) für 1999 bis 2003 folgendermaßen abgeändert und entsprechende endgültige Bescheide erlassen: [Grafik] Begründend wird unter Tz. 1 "Einkommensteuer…
…des Gerätes erklärt. Mit Bescheid vom 28. November 2003 hat das Finanzamt die im Kalenderjahr 2002 erzielten Einkünfte gemäß § 188 BAO und die Umsatzsteuer vorläufig festgestellt. Daraufhin erhob die Bw. ausschließlich gegen die Vorläufigkeit das Rechtsmittel der Berufung und beantragte, endgültige Bescheide auszufertigen. Anlässlich einer…