…Abgabe einer Erbantrittserklärung gestanden hat, durchgeführt. Somit ist im zu beurteilenden Fall- im Lichte der vorstehenden rechtlichen Ausführungen- der Erwerb durch Erbanfall in erbschaftssteuerrechtlicher Hinsicht nicht vollzogen worden. Bei der verfahrensgegenständlichen Überlassung an Zahlung statt von endbesteuerten Kapitalvermögen aus dem Nachlass, handelt es sich um…
…das sich auf dem endbesteuerten Pensionskonto befunden habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. März 2008 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich zum Todestag des Erblassers, eine Kaufpreisforderung bestanden habe und kein endbesteuertes Kapitalvermögen vorgelegen sei. Gegen…
…das sich auf dem endbesteuerten Pensionskonto befunden habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. März 2008 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich zum Todestag des Erblassers, eine Kaufpreisforderung bestanden habe und kein endbesteuertes Kapitalvermögen vorgelegen sei. Gegen…
…Gegen diese Festsetzung wurde Berufung eingelegt und vorgebracht, dass die Steuervorschreibung nur 698,66 € betragen dürfe, weil der Erblasser im Kaufvertrag einen Anspruch auf Einräumung eines Guthabens auf ein endbesteuertes Konto bzw. Sparbuch gehabt habe. Richtig sei, dass die 168.000,00 € am…
…Gegen diese Festsetzung wurde Berufung eingelegt und vorgebracht, dass die Steuervorschreibung nur 362,82 € betragen dürfe, weil der Erblasser im Kaufvertrag einen Anspruch auf Einräumung eines Guthabens auf ein endbesteuertes Konto bzw. Sparbuch gehabt habe. Richtig sei, dass die 168.000,00 € am…
…bleiben Erwerbe von Todes wegen von Kapitalvermögen, soweit dessen Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Steuerabgeltung gem. § 97 Abs. 2 erster bis dritter Satz des EStG 1988 idF BGBl. 12/1993 (Kapitalertragsteuer) unterliegen, steuerfrei. Hinsichtlich der Berücksichtigung endbesteuerten Nachlassvermögens bei Legataren (und Pflichtteilsberechtigten…
…Vertragserrichters befunden und es sich dabei um einen endbesteuerten Kapitalertrag gehandelt habe. Nach § 15 Abs. 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG in der auf den gegenständlichen Fall anzuwendenden Fassung des BGBl. I Nr. 59/2001 sind u.a. Erwerbe von Todes wegen von Kapitalvermögen steuerfrei…
…dass es sich um einen Erwerb von Todes wegen von Kapitalvermögen handelt, dessen Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers einer besonderen Steuerabgeltung unterlegen sind. Auch wenn hinsichtlich der Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen durch endbesteuertes Vermögen zwischen dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof unterschiedliche Auffassungen bestehen (siehe…
…Ing. AM war dessen Lebensgefährtin MP testamentarisch zur Alleinerbin berufen und waren die erbl. Eltern CuLM auf den Pflichtteil beschränkt. Laut Vermögenserklärung hat der Nachlass im wesentlichen Liegenschaften und endbesteuertes Kapitalvermögen im Sinne des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG umfasst. Daneben bestanden Bezugsrechte hinsichtlich…
…35, die Ablebensversicherung S 77.000 sowie der Invaliditätspensionszuschuss in Höhe von S 797.377,80 endbesteuerte Vermögenswerte dar. Nach der begehrten Befreiungsbestimmung gem. § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG idgF. sind u. a. von der Erbschaftssteuer befreit: Erwerbe von Todes wegen von Kapitalvermögen, soweit…
…Sinne unterliegen. Anders ausgedrückt: Voraussetzung für die genannte Steuerbefreiung ist, dass die Erträge aus dem Kapitalvermögen im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Steuerabgeltung durch die Kapitalertragsteuer (nach den Bestimmungen des EStG) unterliegen. Nach dem Gesetzeswortlaut ist sohin unter endbesteuertem Vermögen iSd § 15 Abs. 1…
…inkl. Inventar | 35.310,88 € | (CG) | Endbesteuertes Kapitalvermögen | 539.369,60 € | | PKW, Sonstiges | 307,27 € | 692.427,66 € | Passiva | | | Bestattung und Grabdenkmal | 4.872,74 € | |…
…Juni 2000 voll tarifbesteuerten Einkünften aus Kapitalvermögen in Höhe von S 912.867,00 nunmehr eine Steuer von S 228.216,75 (=25%) festgesetzt. Bei den nunmehr endbesteuerten Einkünften aus Kapitalvermögen in Höhe von S 912.867,00 handelt es sich um den Brutto-Ertrag…
…dem Zeitpunkt der Vertragserrichtung fällig und bereits auf dem Treuhandkonto erlegt war, sind die Erträge aus dem Guthaben zum Zeitpunkt des Todes einkommensteuerrechtlich dem Erblasser zuzurechnen. Da es sich somit bei dem auf dem Treuhandkonto erliegenden Guthaben um endbesteuertes Kapitalvermögen im Sinne des § 15 Abs…
…dem Zeitpunkt der Vertragserrichtung fällig und bereits auf dem Treuhandkonto erlegt war, sind die Erträge aus dem Guthaben zum Zeitpunkt des Todes einkommensteuerrechtlich dem Erblasser zuzurechnen. Da es sich somit bei dem auf dem Treuhandkonto erliegenden Guthaben um endbesteuertes Kapitalvermögen im Sinne des § 15 Abs…
…dem Zeitpunkt der Vertragserrichtung fällig und bereits auf dem Treuhandkonto erlegt war, sind die Erträge aus dem Guthaben zum Zeitpunkt des Todes einkommensteuerrechtlich dem Erblasser zuzurechnen. Da es sich somit bei dem auf dem Treuhandkonto erliegenden Guthaben um endbesteuertes Kapitalvermögen im Sinne des § 15 Abs…
…weil Gegenstand des Erwerbes lt. Abhandlungsprotokoll vom 20. März 2003 eine Geldforderung, nicht aber endbesteuertes Kapitalvermögen gewesen sei. Am 6. Februar 2004 hat der Bw einen Vorlageantrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz gestellt. Der im Protokoll angegebene Forderungsbetrag entspreche tatsächlich…
…weil Gegenstand des Erwerbes lt. Abhandlungsprotokoll vom 20. März 2003 eine Geldforderung, nicht aber endbesteuertes Kapitalvermögen gewesen sei. Am 6. Februar 2004 hat die Bw einen Vorlageantrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz gestellt. Der im Protokoll angegebene Forderungsbetrag entspreche tatsächlich…
…weil Gegenstand des Erwerbes lt. Abhandlungsprotokoll vom 20. März 2003 eine Geldforderung, nicht aber endbesteuertes Kapitalvermögen gewesen sei. Am 6. Februar 2004 hat der Bw einen Vorlageantrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz gestellt. Der im Protokoll angegebene Forderungsbetrag entspreche tatsächlich…
…weil Gegenstand des Erwerbes lt. Abhandlungsprotokoll vom 20. März 2003 eine Geldforderung, nicht aber endbesteuertes Kapitalvermögen gewesen sei. Am 6. Februar 2004 hat der Bw einen Vorlageantrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz gestellt. Der im Protokoll angegebene Forderungsbetrag entspreche tatsächlich…