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UFSW RV/2396-W/07Wird der amtliche Vordruck (NeuFö3) gemeinsam mit der Urkunde über das Rechtsgeschäft (bei der Online-Anzeige) im Urkundenarchiv gespeichert und ist der zuständigen Behörde der Zugriff auf diese Urkunde ermöglicht, ist eine gesonderte körperliche Übersendung des amtlichen Vordrucks nicht mehr erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…des amtlichen Vordruckes NeuFö 3 vorzulegen ist. Eine Kopie des Originales ist nicht ausreichend. Fraglich ist im gegenständlichen Fall, ob die Speicherung des Vordruckes im Urkundenarchiv beim elekronischen (online) Anzeigevorgang ausreicht. Diesbezüglich führt schon die Richtlinie des BMF, GZ BMF-010222/0282-VI/7/2008…

UFSW RV/2657-W/12Bescheidaufhebung weil es das Finanzamt unterlassen hat, einen Mängelbehebungsauftrag zu erlassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2013

…die Liegenschaft EZ xxx Grundbuch XXX. Die Übergabe und Übernahme der Vertragsobjekte in den tatsächlichen Besitz und Genuss der Übernehmerin erfolgte mit 1. Jänner 2011. Die elektronische Anzeige dieses Vertrages an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel erfolgte durch den vertragserrichtenden Notar am 17…

UFSW RV/2656-W/12Vorlage des Vordrucks NeuFö3 erst im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2013

…die Liegenschaft EZ xxx Grundbuch xXx. Die Übergabe und Übernahme der Vertragsobjekte in den tatsächlichen Besitz und Genuss der Übernehmerin erfolgte mit 1. Jänner 2011. Die elektronische Anzeige dieses Vertrages an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel erfolgte durch den vertragserrichtenden Notar am 17…

UFSW RV/2284-W/05"Gesellschafterzuschuss", der für den Ersterwerb von Gesellschaftsrechten unverzichtbarer Teil der Gegenleistung ist, aber - zum Zeitpunkt des Entstehens der Gesellschaftsteuerschuld für den Ersterwerb - noch nicht geleistet war.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2010

…10-1 eine elektronische "Anzeige der Abgabenerklärung" über eine "Kapitalzufuhr von € 5,000.000,00". Zu dieser Abgabenerklärung erfolgte unter Bezugnahme auf die bereits erfolgte Selbstberechnung der Kapitalerhöhung eine Rückfrage des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) wegen des tatsächlich zu leistenden bzw…

UFSI RV/0106-I/071) Verlustvortrag und Sanierungsgewinn: vorrangige Verrechnung des Verlustvortrages mit nicht begünstigten Einkünften 2) Vorliegen einer Zustellvollmacht (bei Vertretungsanzeige mittels FinanzOnline) 3) Verjährungsfrist nach (rechtskräftigen) vorläufigen Bescheiden 4) Rechtsfolgen der Behebung von Aufhebungsbescheiden gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…die steuerliche Vertretung des Bw. im Umfang der ehemals an WT erteilten Vollmacht vom 11. Juni 1980 übernommen. Die elektronische Anzeige des Vollmachtsverhältnisses sei "wesentlich später als die angefochtenen Bescheide" erfolgt. Über die Berufungen wurde erwogen: I. Die aktenkundige, vom Bw. als Vollmachtgeber und WT…

UFSI RV/0110-I/071) Vorliegen einer Zustellvollmacht (bei Vertretungsanzeige mittels FinanzOnline) 2) Anwendbarkeit des § 209a Abs. 2 BAO 3) Zustellung des Gewinnfeststellungsbescheides nach Beendigung einer Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…des Bw. im Umfang der ehemals an WT erteilten Vollmacht vom 11. Juni 1980 übernommen. Die elektronische Anzeige des Vollmachtsverhältnisses sei "wesentlich später als der angefochtene Bescheid" erfolgt. Über die Berufung wurde erwogen: I. Zum Einwand der Nichtbeachtung einer Zustellvollmacht: Die aktenkundige, vom Bw. als…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 1/4

… 57 GSpG bis § 59 GSpG und den Rechtsgeschäftsgebühren gemäß § 33 TP 17 GebG 12. Anknüpfungspunkt IP-Adresse 12.1 Die Elektronischen Lotterien gemäß § 12a GSpG sind eine Art der Durchführung und kein von § 862 ABGB abgehobener " Online -eigener" Vertragsabschluss 12.2. IP-Adresse: Die Glücksspielabgabe…

UFSW RV/0220-W/06Absolute Verjährung bei der Erbschaftsteuer - "Anzeige" des Erwerbsvorganges durch Versicherungsmitteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2009

…dass Herr ERBL am 26. August 1993 verstorben ist, nicht jedoch wer seine Erben sind. Diese Mitteilungen wurden beim Finanzamt unter der Geschäftszahl ErfNr.xxx.xxx/1993 erfasst (elektronische Ersterfassung vom 22. November 1993 mit: "Verlassenschaft nach ERBL., ADR2, verstorben am 26.08.1993"). Im…

UFSW RV/0631-W/031) Leistungen des Käufers an den Verkäufer zur Bestandfreimachung einer Liegenschaft 2) Verjährungsunterbrechung durch eine elektronische Firmenbuchabfrage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2004Teil 1/2

…in dem sich ua. folgende Schreiben in Kopie befanden: Eine an das Finanzamt-x gerichtete anonyme Anzeige (dort eingelangt am 27. Juni 1994) in der zum gegenständlichen Kaufvertrag angegeben wird: "öS 7 Millionen im Kaufvertrag enthalten und öS 3 Millionen per Scheck bei der X…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 3/4

…11.2009, 2009/17/0147). Könne dem Spielteilnehmer das Spielergebnis zeitnah zum Spielende durch eine Anzeige am Internet-Terminal zur Kenntnis gelangen, seien sämtliche von § 12a GSpG aufgestellten Formerfordernisse der Glücksspielform "Elektronische Lotterie" erfüllt. (s.a. o. A., Glücksspielautomaten - elektronische Lotterien - Rechtsbruch, MR 2010, 166…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 2/4

…über die abzuführenden Beträge in elektronischem Weg vorzulegen. Der Bundesminister für Finanzen kann dabei im Verordnungsweg nähere Details der elektronischen Übermittlung regeln. Dieser Abrechnung sind Unterlagen anzuschließen, die eine Überprüfung der Einsätze und Gewinne der Glücksspiele während des Abrechnungszeitraumes gewährleisten. Die Abrechnung gilt als Anzeige…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 3/4

…Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu entrichten.....Bis zu diesem Zeitpunkt haben sie eine Abrechnung über die abzuführenden Beträge in elektronischem Weg vorzulegen....Dieser Abrechnung sind Unterlagen anzuschließen, die eine Überprüfung der Einsätze und Gewinne der Glücksspiele während des Abrechnungszeitraumes gewährleisten. Die Abrechnung gilt als Anzeige.... …

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 4/4

…das wiederum nach verschiedenen Tatbeständen in weitere Kästchen untergliedert ist. Darin ist auch das Kästchen, das die Bw. ausfüllte, nämlich "Lotterien über elektronische Medien ohne Konzession nach § 14 GSpG gemäß § 57 Abs. 2 GSpG". Und abschließend: Gesamtsumme der Glücksspielabgabe (Abgabenart GS). In den Erläuterungen zur…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 2/4

…über die abzuführenden Beträge in elektronischem Weg vorzulegen. Der Bundesminister für Finanzen kann dabei im Verordnungsweg nähere Details der elektronischen Übermittlung regeln. Dieser Abrechnung sind Unterlagen anzuschließen, die eine Überprüfung der Einsätze und Gewinne der Glücksspiele während des Abrechnungszeitraumes gewährleisten. Die Abrechnung gilt als Anzeige…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 2/4

…über die abzuführenden Beträge in elektronischem Weg vorzulegen. Der Bundesminister für Finanzen kann dabei im Verordnungsweg nähere Details der elektronischen Übermittlung regeln. Dieser Abrechnung sind Unterlagen anzuschließen, die eine Überprüfung der Einsätze und Gewinne der Glücksspiele während des Abrechnungszeitraumes gewährleisten. Die Abrechnung gilt als Anzeige…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 3/4

…11.2009, 2009/17/0147). Könne dem Spielteilnehmer das Spielergebnis zeitnah zum Spielende durch eine Anzeige am Internet-Terminal zur Kenntnis gelangen, seien sämtliche von § 12a GSpG aufgestellten Formerfordernisse der Glücksspielform "Elektronische Lotterie" erfüllt. (s.a. o. A., Glücksspielautomaten - elektronische Lotterien - Rechtsbruch, MR 2010, 166…

UFSW RV/0225-W/06Absolute Verjährung bei der Erbschaftsteuer - Kontrollmitteilung der Kapitalverkehrsteuerabteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2009

…dass Herr ERBL am 26. August 1993 verstorben ist, nicht jedoch wer seine Erben sind. Diese Mitteilungen wurden beim Finanzamt unter der Geschäftszahl ErfNr.xxx.xxx/1993 erfasst (elektronische Ersterfassung vom 22. November 1993 mit: "Verlassenschaft nach ERBL., ADR2, verstorben am 26.08.1993"). Im…

UFSS FSRV/0009-S/12Verspätete Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnabgabenanmeldungen sowie Entrichtung und Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben durch eine GmbH: Konkludente Selbstanzeigen für den Geschäftsführer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 1/6

…für die sie erstattet werde und seit dem 1. Jänner 2011 auch für den Anzeiger. Im vorliegenden Fall seien sämtliche inkriminierten Umsatzsteuervoranmeldungen der A-GmbH elektronisch per FinanzOnline nachgereicht worden. Laut Aktenlage verfüge für die genannte GmbH nur die B-GmbH als steuerlicher Vertreter des…

UFSS FSRV/0008-S/12Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen eines seine Erlöse verheimlichenden Immobilienmaklers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 1/2

…Mag.X ist schuldig, er hat als Abgabepflichtiger und Unternehmer im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 2005 bis 2007 Verkürzungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 19.114,01 (2005: € 4.446…

UFSW FSRV/0030-W/09Einleitung nach Betriebsprüfung, wobei erhebliche Rohaufschlagsdifferenzen festgestellt wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)05.03.2010

…erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur StrNr. 2009/00000-001 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Wien 1/23 vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und zwar dadurch, dass Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind…