Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 19. Februar 2007, gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 26. Jänner 2007, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe und der erhöhten Familienbeihilfe, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…Ersatzfreiheitsstrafen auf lediglich einen Monat bzw. einundzwanzig Tage zulässig. Der Ausspruch des Erstsenates über die den Beschuldigten auferlegte Tragung der Verfahrenskosten entspricht der zitierten Gesetzesstelle und ist daher rechtens. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres…
…4. November 2001 verstorbenen H hinterläßt dieser die Witwe und sieben Kinder, darunter die Berufungswerberin (Bw), die als gesetzliche Erbin zu zwei Einundzwanzigstel des Nachlasses eine bedingte Erbserklärung abgegeben hat. An Aktiva wurden verzeichnet: 1. drei inländische Liegenschaften: dreifacher Einheitswert gesamt € 93.822,93…
…4. November 2001 verstorbenen H hinterläßt dieser die Witwe und sieben Kinder, darunter die Berufungswerberin (Bw), die als gesetzliche Erbin zu zwei Einundzwanzigstel des Nachlasses eine bedingte Erbserklärung abgegeben hat. An Aktiva wurden verzeichnet: 1. drei inländische Liegenschaften: dreifacher Einheitswert gesamt € 93.822,93…
…4. November 2001 verstorbenen S hinterläßt dieser die Witwe und sieben Kinder, darunter die Berufungswerberin (Bw), die als gesetzliche Erbin zu zwei Einundzwanzigstel des Nachlasses eine bedingte Erbserklärung abgegeben hat. An Aktiva wurden verzeichnet: 1. drei inländische Liegenschaften: dreifacher Einheitswert gesamt € 93.822,93…
…4. November 2001 verstorbenen H hinterläßt dieser die Witwe und sieben Kinder, darunter die Berufungswerberin (Bw), die als gesetzliche Erbin zu zwei Einundzwanzigstel des Nachlasses eine bedingte Erbserklärung abgegeben hat. An Aktiva wurden verzeichnet: 1. drei inländische Liegenschaften: dreifacher Einheitswert gesamt € 93.822,93…
…4. November 2001 verstorbenen H hinterläßt dieser die Witwe und sieben Kinder, darunter die Berufungswerberin (Bw), die als gesetzliche Erbin zu zwei Einundzwanzigstel des Nachlasses eine bedingte Erbserklärung abgegeben hat. An Aktiva wurden verzeichnet: 1. drei inländische Liegenschaften: dreifacher Einheitswert gesamt € 93.822,93…
…4. November 2001 verstorbenen H hinterläßt dieser die Witwe und sieben Kinder, darunter der Berufungswerber (Bw), der als gesetzlicher Erbe zu zwei Einundzwanzigstel des Nachlasses eine bedingte Erbserklärung abgegeben hat. An Aktiva wurden verzeichnet: 1. drei inländische Liegenschaften: dreifacher Einheitswert gesamt € 93.822,93…
…4. November 2001 verstorbenen H hinterläßt dieser die Witwe und sieben Kinder, darunter die Berufungswerberin (Bw), die als gesetzliche Erbin zu zwei Einundzwanzigstel des Nachlasses eine bedingte Erbserklärung abgegeben hat. An Aktiva wurden verzeichnet: 1. drei inländische Liegenschaften: dreifacher Einheitswert gesamt € 93.822,93…
…M (= Berufungswerberin, Bw) und sieben Kinder, die als gesetzliche Erben zu einem Drittel (= Bw) bzw. zu je zwei Einundzwanzigstel des Nachlasses eine bedingte Erbserklärung abgegeben haben. An Aktiva wurden verzeichnet: 1. drei inländische Liegenschaften: dreifacher Einheitswert gesamt € 93.822,93, davon ein…
…Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 3. August 2011 richtet sich die Beschwerde vom 12. September 2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: Zum Sachverhalt und zum Verfahrensverlauf: Im Gegenstand wurde Zollgut, namentlich waren es einundzwanzig Pakete unverzollte türkische Aluminiumplatten, am 6. Mai 2011 in C, Ungarn…
…dass die Berufungswerberin nach Vollendung ihres 21. Lebensjahres zunächst zwölf Monate durchgehend berufstätig war, in der Folge nach zweijähriger Unterbrechung aufgrund der Geburt eines Kindes noch weitere einundzwanzig Monate. In weiterer Folge hatte sie mehrere Arbeitsverhältnisse, die jeweils zwischen vier und sieben Monaten andauerten und…
…vorübergehend zu beherbergen. Die Kosten für die Beheizung der benützten Wohnung, die Kosten für den elektrischen Strom sowie alle Betriebskosten analog § 21 MRG (Paragraph einundzwanzig Mietrechtsgesetz) werden von den Übernehmern getragen; diese verpflichten sich auch, die benützte Wohnung in stets gut bewohnbarem Zustand zu erhalten. …
…vorübergehend zu beherbergen. Die Kosten für die Beheizung der benützten Wohnung, die Kosten für den elektrischen Strom sowie alle Betriebskosten analog § 21 MRG (Paragraph einundzwanzig Mietrechtsgesetz) werden von den Übernehmern getragen; diese verpflichten sich auch, die benützte Wohnung in stets gut bewohnbarem Zustand zu erhalten. …
…vorübergehend zu beherbergen. Die Kosten für die Beheizung der benützten Wohnung, die Kosten für den elektrischen Strom sowie alle Betriebskosten analog § 21 MRG (Paragraph einundzwanzig Mietrechtsgesetz) werden von den Übernehmern getragen; diese verpflichten sich auch, die benützte Wohnung in stets gut bewohnbarem Zustand zu erhalten. …
…vorübergehend zu beherbergen. Die Kosten für die Beheizung der benützten Wohnung, die Kosten für den elektrischen Strom sowie alle Betriebskosten analog § 21 MRG (Paragraph einundzwanzig Mietrechtsgesetz) werden von den Übernehmern getragen; diese verpflichten sich auch, die benützte Wohnung in stets gut bewohnbarem Zustand zu erhalten. …
…vorübergehend zu beherbergen. Die Kosten für die Beheizung der benützten Wohnung, die Kosten für den elektrischen Strom sowie alle Betriebskosten analog § 21 MRG (Paragraph einundzwanzig Mietrechtsgesetz) werden von den Übernehmern getragen; diese verpflichten sich auch, die benützte Wohnung in stets gut bewohnbarem Zustand zu erhalten. …
…vorübergehend zu beherbergen. Die Kosten für die Beheizung der benützten Wohnung, die Kosten für den elektrischen Strom sowie alle Betriebskosten analog § 21 MRG (Paragraph einundzwanzig Mietrechtsgesetz) werden von den Übernehmern getragen; diese verpflichten sich auch, die benützte Wohnung in stets gut bewohnbarem Zustand zu erhalten. …
…000,00 € (in Worten: zehntausend Euro) und die für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben gemäß § 20 FinStrG auszusprechende Ersatzfreiheitsstrafe auf einundzwanzig Tage verringert werden. II. Im Übrigen wird die Berufung des Beschuldigten als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates II als Organ des…
… Grundbuch OD. verbunden. Diese Liegenschaft ist grundbücherlich mit drei Dienstbarkeiten belastet. Die Liegenschaft hat ein Gesamtflächenausmaß von 21,6613 ha (einundzwanzig Hektar, sechsundsechzig Ar und dreizehn Quadratmeter) und ist beim Finanzamt W. zum 01. (ersten) Jänner 2006 (zweitausendsechs) zu Aktenzeichen xyz/7 als landwirtschaftlicher Betrieb…