…sich der Betrag der abzugsfähigen Tagesdiäten auf die im Rahmen der Berufung dargelegten Reisen auf ATS 7.770,-. Dem Bw wurde mit Vorhalt vom 12. Dezember 2006 die Rechtslage und die Rechsprechung des VwGH zu eintägigen Dienstreisen zur Kenntnis gebracht. Dabei wurde auch darauf hingewiesen…
…Einsatzgebiet (in den gleichen Bezirken bzw. Bundesländern) tätig gewesen. Die Dienstreisen des Berufungswerber sind als eintägige Dienstreisen (das heißt ohne Nächtigung) zu beurteilen. Dies ergibt sich aus den Angaben des Berufungswerbers und der Auskunft des Dienstgebers. Der Berufungswerber schreibt allgemein, dass dann eine Nächtigung stattgefunden…
…im Bp-Bericht angeführt 3.090 ATS. Bezüglich der Verlängerung der Nutzungsdauer der Rechte aus dem Franchisevertrag wurde im Wesentlichen vorgebracht, es handle sich bei diesen Gebühren um einmalige Zahlungen für ein immaterielles Recht, das auch beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner in das Anlageverzeichnis aufzunehmen sei…
…berücksichtigendem Verpflegungsmehraufwand führt, wenn sich der Berufstätige nur während des Tages am Tätigkeitsort aufhält. Mit dem Erkenntnis 95/14/0013 vom 30.10.2001 folgte der Verwaltungsgerichtshof bei eintägigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 18. Oktober 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird - wie in der Berufungsvorentscheidung - abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind…
…der Bearbeitung der Berufung wurden die vom Bw. vorgelegten Aufzeichnungen ausgewertet und es wurde festgestellt, dass der Bw., der als Versicherungsvertreter tätig ist,eintägige Riesen getätigt hat. Wie der Bw., sowohl in der Berufung als auch im Vorlageantrag, angibt ist er dabei häufig im selben…
…ordentlicher Mittelpunkt der Tätigkeit vorliege. Bei einer derartigen Berufstätigkeit müsse man mit dem Anfall von Mehrkosten rechnen. Bei eintägigen Reisen könne man sich den Mehrkosten dadurch entziehen, dass man Speisen und Getränke mitnehme. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung brachte der Bw. vor: "Ungeachtet der…
…dass es sich bei den beantragten Werbungskosten um Tagesdiäten für eintägige Reisen (Aufenthaltsdauer an den jeweiligen Orten zwischen 4 und 12 Stunden) im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit handelte. Die vorgelegten Aufzeichnungen wurden überprüft und die beantragten Tagesgelder gekürzt. Es handelte sich dabei um Reisen nach…
…VwGH 28.1997, 95/140156; VwGH 30.10.2001 95/14/0013) ausgesprochen, dass bei nur eintägigen Reisen keine Berücksichtigung von Tagesdiäten erfolgt. Begründet wird dies damit, dass bei derartig kurzen Reisen entsprechend Vorsorge getroffen werden könne und so ein Verpflegungsmehraufwand nicht entstehe. Er führt…
Da es dem Berufungswerber nicht zum Nachteil gereichen soll, dass er sich in einer Frage, die auch im UFS nicht einheitlich beurteilt wird, an den UFS gewandt hat, und das Finanzamt im Sinne seiner eigenen Auffassung zum Teil nicht miteinander zusammenhängende Kosten miteinander verrechnet hat…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 5. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 7. Juli 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…auf eine Darstellung der Ermittlung der Tagegelder. Aus dieser Übersicht ergibt sich, dass Differenzwerbungskosten für Tagegelder im Betrag von 11.155,50 S resultierend aus ausschließlich eintägigen Reisen geltend gemacht worden sind. Hingewiesen wurde auch auf den Umstand, dass Taggelder laut Fahrberichten nur für Orte…
…der Vorinstanz nicht berücksichtigt, wobei dies wie folgt begründet wurde: "Laut UFS-Entscheidung (unabhängiger Finanzsenat) RV/4358-W/02 v. 19.3.2004 steht für eintägige Dienstreisen kein steuerlich zu berücksichtigender Verpflegungsmehraufwand mehr zu. Als Grundlage für diese Entscheidung diente das Erk. des VwGH 95…
…Kalenderjahr einmal zu. Da er die in der Beilage angeführten Einsatzgebiete nicht regelmäßig wiederkehrend bereist habe, verlagere sich der Mittelpunkt seiner Tätigkeit erst nach einer (einmaligen) Anfangsphase von 15 Tagen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 27. März 2003 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt stellte…
…berücksichtigendem Verpflegungsmehraufwand führt, wenn sich der Berufstätige nur während des Tages am Tätigkeitsort aufhält. Mit dem Erkenntnis 95/14/0013 vom 30.10.2001 folgte der Verwaltungsgerichtshof bei eintägigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 18. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 19. März 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F.Z., B., geb. xy, K.,J12, vertreten durch Mag. Ingrid Huber, Wirtschaftsprüferin, 9500 Villach, Moritschstraße 2, vom 31. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, vertreten durch ADir Alexander Spielmann, vom 9. Juni 2009…
…Er kehrt jeden Tag nach Belieferung der Kunden nach TT zurück. Bei seinen Zustellungsfahrten handelt es sich daher regelmäßig um eintägige Fahrten. Die angefahrenen Ziele der Fahrten in mehreren Bundesländern (die am weitesten pro Fahrt entfernten Orte) gehen aus den vorgelegten monatlichen Aufzeichnungen hervor. Auf…
…Erkenntnis vom 30.10.2001, Zl. 95/14/0013 folgte der VwGH bei eintätigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält. Allfällige aus der anfänglichen Unkenntnis…
…laut Belegen (unterteilt in 0%, 10%, 20% und Kostenstellenbezeichnung). Als Ausgangs- und Zielpunkte der eintägigen Arbeitsreisen führte der Bw. (auszugsweise) folgende Tätigkeitsorte an: "7.1.03: Wohnort - Spittal -Klagenfurt -Millstatt -Spittal - Wohnort , 8.1.03: Wohnort - Dellach - Möllbrücke - Seeboden - Spittal - Wohnort, 9.1.03: Wohnort …