…im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person, gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen:" b) Nach ständiger Judikatur des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes ist zur Interpretation von öffentlichem Recht die Verbalinterpretation und die grammatikalische Auslegung heranzuziehen. Lässt der eindeutige und klare Wortlaut einer Vorschrift Zweifel…
…oder zur industriellen oder gewerblichen Beförderung von Waren gegen oder ohne Entgelt; b) "eigener Gebrauch": eine andere als die gewerbliche Verwendung eines Beförderungsmittels. Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt…
…oder zur industriellen oder gewerblichen Beförderung von Waren gegen oder ohne Entgelt; b) "eigener Gebrauch": eine andere als die gewerbliche Verwendung eines Beförderungsmittels. Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt…
…oder zur industriellen oder gewerblichen Beförderung von Waren gegen oder ohne Entgelt; b) "eigener Gebrauch": eine andere als die gewerbliche Verwendung eines Beförderungsmittels. Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt…
…oder zur industriellen oder gewerblichen Beförderung von Waren gegen oder ohne Entgelt; b) "eigener Gebrauch": eine andere als die gewerbliche Verwendung eines Beförderungsmittels. Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt…
…nicht um die vertragliche Formulierung. Nach der gemeinschaftsrechtlichen Definition sei aber davon auszugehen, dass der Bf. das Kfz als Angestellter mit Ermächtigung zum eigenen Gebrauch verwendet habe. Damit würden die Regelungen (Befreiungsvorschriften) über die vorübergehende Verwendung gemäß Art. 561 Abs. 2 ZK-DVO zur Anwendung…
…Gemeinschaft ansässigen Person gehören, von einer bei dieser Person angestellten oder anderweitig von ihr zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollten. Der Zweitbeschwerdeführer sei als geschäftsführender Verwaltungsrat der Erstbeschwerdeführerin berechtigt, das gegenständliche Fahrzeug zu…
… Art. 203 Rz 3) Die Bfin erfüllt aber auch nicht die Voraussetzungen für die in den Artikeln 559 bis 561 ZK-DVO normierten Sonderfälle für die vorübergehende Verwendung eines drittländischen unverzollten Beförderungsmittels zum eigenen Gebrauch. Art. 559 bis 561 ZK-DVO lauten auszugsweise: "Artikel 559…
…behördlich zugelassen war, im Zollgebiet benützt hatte. Der Bf. habe das Fahrzeug zum eigenen Gebrauch verwendet, hierfür jedoch keine Bewilligung in einem Anstellungsvertrag gehabt und daher vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht, weil die Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung unzulässig gewesen sei. Die vorgelegte Dienstwagenüberlassungsvereinbarung…
…letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Mitteilung der buchmäßigen Erfassung der Eingangsabgaben (10. April 2009) immer wieder in das Zollgebiet verbracht und dort vom Bf und/oder seiner Frau zum eigenen Gebrauch verwendet. Eine schriftliche oder mündliche Anmeldung zu einem Zollverfahren erfolgte nicht. Beweiswürdigung:…
…Beförderungsmittels durch den Beteiligten ausschließlich zum eigenen Gebrauch mit Ausnahme des gewerblichen Gebrauchs. Der Unabhängige Finanzsenat geht davon aus, dass F.H. bei seiner am 20. März 2001 erfolgten Einreise mit dem verfahrensgegenständlichen Kleinlastwagen das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch gem…
…einen Tag, noch dazu bei einem im Drittland ansässigen Unternehmen, angestellt wird. Im Sinne einer teleologischen Interpretation darf die Bestimmung des Art 561 Abs 2 zweiter Satz ZK-DVO, wonach eigener Gebrauch gestattet ist, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist, nur so verstanden werden, dass…
…Definitionen: a) "gewerbliche Verwendung": die Verwendung eines Beförderungsmittels zur Beförderung von Personen gegen Entgelt oder zur industriellen oder gewerblichen Beförderung von Waren gegen oder ohne Entgelt; b) "eigener Gebrauch": eine andere als die gewerbliche Verwendung eines Beförderungsmittels; c) "Binnenverkehr": die Beförderung von Personen oder Waren…
…oder zur industriellen oder gewerblichen Beförderung von Waren gegen oder ohne Entgelt; b) "eigener Gebrauch": eine andere als die gewerbliche Verwendung eines Beförderungsmittels. Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt…
…Zollgebiet der Gemeinschaft ansässig und zur Verwendung des Fahrzeuges durch B ermächtigt worden. Der diesbezügliche interne Erlass ZK-1375 V.V. Beförderungsmittel 5.2.2 Sonderfälle - Eigener Gebrauch, welcher in der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat, aber bezeichnenderweise nicht im erstinstanzlichen Erkenntnis zitiert worden sei…
…die Verwendung von Beförderungsmitteln, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören durch bei dieser Person angestellten im Zollgebiet ansässigen Personen, wobei ein eigener Gebrauch nur bei ausdrücklicher Berücksichtigung im Anstellungsvertrag gestattet ist. Gemäß Art. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des…
…verwendet wurde, liegt auch insofern eine "gewerbliche Verwendung" im Sinne von Artikel 555 Absatz 1 Buchstabe a) ZK-DVO vor. Es liegt zudem auf der Hand, dass kein eigener Gebrauch eines Beförderungsmittels vorliegt, wenn ein Beförderungsunternehmer mit 34 Touristen eine Busreise durch Europa unternimmt. Andernfalls…
…verwendet werden (Art. 558 Abs.1 Buchstabe b ZK-DVO) oder es muss sich um eine angestellte oder anderweitig zur Verwendung ermächtigte natürliche Person handeln, sofern der eigene Gebrauch im Anstellungsvertrag vorgesehen ist (Art. 561 Abs.2 ZK-DVO). Bei der Frage, ob die Bf…
…geschaffene bzw. angeschaffte Wirtschaftsgut bloß eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit hat (vgl. VwGH 11.1.1980, 513/79). Darunter fallen Wirtschaftsgüter, die nur für den eigenen persönlichen Gebrauch angeschafft werden und grundsätzlich für jemand anderen keinen Nutzen darstellen, wie z.B. Prothesen, Brillen, Hörhilfen bzw. solche Wirtschaftsgüter…
…Bequemlichkeit, mangelndes Bemühen, abgetan u. habe Jahre mit viel einschlägiger Lektüre, Fortbildungsveranstaltungen, Diskussionen u. vor allem eigener Erfahrung gebraucht, um diese Krankheit zu verstehen. Und seither erst kann ich meiner Tochter helfen u. es geht bei ihr aufwärts..." Der vom Bw. vorgelegte neurologische Befundbericht vom…