…des Zollgebiets der Gemeinschaft, handelt. Zwar kann nach dem Zollrecht der Gemeinschaft, das in diesem Bereich das nationale (österreichische) Recht, wonach die Vertretungsbefugnis vor Abgabenbehörden des Bundes eigenberechtigten Personen (also natürlichen Personen und den in WTBO, Rechtsanwaltsordnung, Notariatsordnung und § 321 BAO aufgezählten Gemeinschaften bzw. Partnerschaften…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B A, Anschrift, geboren am 00. September 1985, vom 29. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 19. Oktober 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe entschieden: Der Berufung wird Folge…
… 77. Abs.1 FinStrG können sich Beschuldigte, soweit nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch Verteidiger, Nebenbeteiligte durch eigenberechtigte Personen (Bevollmächtigte) vertreten lassen. Als Verteidiger sind die gemäß § 39 StPO in die Verteidigerliste eingetragenen Personen sowie die Wirtschaftstreuhändler zugelassen. Gemäß § 77 Abs. 2 FinStrG…
…Darin führte er nach Wiedergabe des wesentlichen Inhaltes des angefochtenen Bescheides aus, dass gemäß § 83 Abs. 1 BAO sich Parteien grundsätzlich durch eigenberechtigte Personen vertreten lassen könnten, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen gefordert werde. Diese Bestimmung wäre anzuwenden gewesen. Die Behörde übersehe, dass der Bw…
…Darin führte er nach Wiedergabe des wesentlichen Inhaltes des angefochtenen Bescheides aus, dass gemäß § 83 Abs. 1 BAO sich Parteien grundsätzlich durch eigenberechtigte Personen vertreten lassen könnten, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen gefordert werde. Diese Bestimmung wäre anzuwenden gewesen. Die Behörde übersehe, dass der Bw…
…Gemäß § 83 Abs. 1 BAO können sich die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften vertreten lassen, die sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen haben. Gemäß § 83 Abs. 2 BAO…
…soweit nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch Verteidiger, Nebenbeteiligte durch eigenberechtigte Personen (Bevollmächtigte) vertreten lassen. Als Verteidiger sind die gemäß § 39 StPO in die Verteidigerliste eingetragenen Personen sowie die Wirtschaftstreuhänder zugelassen. Wie von der Finanzstrafbehörde erster Instanz schon richtig ausgeführt kommt dem Bf…
…soweit nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch Verteidiger, Nebenbeteiligte durch eigenberechtigte Personen (Bevollmächtigte) vertreten lassen. Als Verteidiger sind die gemäß § 39 StPO in die Verteidigerliste eingetragenen Personen sowie die Wirtschaftstreuhändler zugelassen. Abs.2 Die Vorschriften der Bundesabgabenordnung über die Bevollmächtigung gelten mit Ausnahme…
…ausgehend ist festzustellen, dass CS für den eigenberechtigten EH. tätig geworden ist, als sie die Berufung (2. Juli 2008) eingebracht hat. Ad. Sachwalter: Der 1956 geborene EH. ist geistig behindert. Geistig behinderte Personen können durch eigenes Verhalten prozessuale Rechte und Pflichten begründen, wenn kein Sachwalter…
…Ablehnung in Kenntnis zu setzen. § 83 Abs. 1 BAO : Die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter können sich, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte Personen vertreten lassen, die sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen haben. § 83 Abs. 2 BAO : Inhalt und Umfang…
…ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte Personen vertreten lassen, die sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen haben. Gemäß § 9 Abs. 1 ZustG können, soweit in den Verfahrensvorschriften nicht anderes bestimmt ist, die Parteien und Beteiligten andere natürliche oder juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften…
…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 83 Abs. 1 BAO können sich Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte natürliche Personen vertreten lassen, die sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen haben. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung richten sich Inhalt…
…dass sich Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften vertreten lassen können. Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnis eines Bevollmächtigten richten sich nach der erteilten Vollmacht. Nach ständiger Rechtsprechung umfasst eine…
… 83 Abs 1 BAO können sich die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter im Abgabeverfahren, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte Personen, juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften vertreten lassen, die sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen haben. Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnis…
…Vertretung: Gemäß § 83 Absatz 1 BAO können sich Bescheidadressaten durch eigenberechtigte Personen vertreten lassen, die sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen haben. D.h. ohne Vorlage einer eigenhändig vom Vollmachtgeber unterschriebenen Vertretungsvollmacht ist die Aktivlegitimation einer als Vertreter auftretenden Person zu verneinen. Aktenkundig liegt keine…
…VwGH 7.3.1991, 90/16/0043). Gemäß § 83 Abs. 1 BAO können sich Parteien durch eigenberechtigte Personen vertreten lassen, die sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen haben ("gewillkürte Vertreter"). Wie aus der oben wörtlich wiedergegebenen Berufung ersichtlich ist, hat das Kinderheim, dem der Bescheid…
…BAO können sich die Parteien, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte Personen vertreten lassen, die sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen haben. Ist eine im Inland wohnende Person gegenüber der Behörde zum Empfang von Schriftstücken bevollmächtigt, so hat die Behörde gemäß…
…sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte Personen vertreten lassen, die sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen haben. Vertreter ist, wer eine Erklärung im Namen eines anderen abgibt oder entgegennimmt bzw. Handlungen setzt, so dass ihre Rechtsfolgen in der Person des anderen…
…77 Abs. 1 FinStrG können sich Beschuldigte, soweit nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch Verteidiger, Nebenbeteiligte durch eigenberechtigte Personen (Bevollmächtigte) vertreten lassen. Als Verteidiger sind die gemäß § 39 StPO in die Verteidigerliste eingetragenen Personen sowie die Wirtschaftstreuhänder zugelassen. Gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG…
…77 Abs. 1 FinStrG können sich Beschuldigte, soweit nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch Verteidiger, Nebenbeteiligte durch eigenberechtigte Personen (Bevollmächtigte) vertreten lassen. Als Verteidiger sind die gemäß § 39 StPO in die Verteidigerliste eingetragenen Personen sowie die Wirtschaftstreuhänder zugelassen. Gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG…