…eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) zugelassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Die grundsätzlichen Bestimmungen über die Verwendung von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischen Kennzeichen finden sich in § 82 KFG 1967, wobei dem Absatz…
…nur während eines unmittelbar auf ihre Einbringung in das Bundesgebiet folgenden Monats zulässig ist. Werden solche Fahrzeuge, die nach dem KFG 1967 somit im Inland zuzulassen wären bzw. ohne die kraftfahrrechtliche inländische Zulassung im Inland verwendet, liegt eine sogenannte widerrechtliche Verwendung vor und die Tatbestände…
…Nach § 1 Zi 3 NoVAG idF des BGBl I 1999/122 (in Kraft seit 23. Juli 1999) unterliegen die erstmalige Zulassung von KFZ im Inland sowie die Verwendung eines KFZ im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) zuzulassen wäre ("fiktive" Zulassung) der Normverbrauchsabgabe. Die…
…daher die Feststellung zu treffen, dass das gegenständliche Fahrzeug von einer Person (Bw.) mit Hauptwohnsitz im Inland im Bundesgebiet verwendet wurde. Das Fahrzeug hat demnach seinen dauernden Standort in Österreich und wäre somit nach dem KFG 1967 im Inland zuzulassen gewesen (§ 82 Abs. 8 KFG…
…die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Ob nun ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zum Verkehr zuzulassen ist oder nicht, richtet sich somit nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG…
…genügt an sich die Verwendung im Inland. Da das gegenständliche Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen von einer Person (Bw) mit Hauptwohnsitz im Inland im Bundesgebiet verwendet wurde, hatte das Fahrzeug seinen dauernden Standort in Österreich und wäre somit nach dem KFG 1967 im Inland zuzulassen gewesen …
…eines Fahrzeuges im Inland, das nach dem KFG zuzulassen wäre, mit dem Tag an dem die Zulassung hätte erfolgen sollen. Aufgrund der vorliegenden Indizien und insbesondere den Vormerkungen der Magistratsabteilung 67 konnte das Finanzamt zu Recht davon ausgehen, dass die Steuerschuld des. Bw. im Mai…
…und 1999 im wiederaufgenommenen Verfahren erfolgte. 2.) Normverbrauchsabgabe 1999 und 2000: Der Normverbrauchsabgabe unterliege nach dem Tatbestand der fiktiven Zulassung gemäß § 1 Z 3 zweiter Satz NoVAG 1991 auch die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) zuzulassen wäre.…
…Die gegenständlichen Kraftfahrzeuge wurden somit von der Berufungswerberin, welche ihren Sitz in A. hat, im Inland verwendet. Die Kraftfahrzeuge hatten demnach ihren dauernden Standort in Österreich und wären nach dem KFG 1967 im Inland zuzulassen gewesen (§ 82 Abs. 8 KFG 1967). Die Kraftfahrzeuge wurden nach…
…die Verwendung eines Kfz im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) zuzulassen wäre (§ 1 Z 3 NoVAG). Durch den Auffangtatbestand des § 1 Z 3 NoVAG sollen jene Fälle der NoVA unterworfen werden, in denen nur zum Zweck der Vermeidung der NoVA dauerhaft im Inland…
…die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht aus, wenn bei Lösung der Bindung andere Kunden gewonnen werden können. b. Beim Auffangtatbestand des § 1 Z 3 NoVAG kommt es darauf an, ob das Fahrzeug im Inland nach dem KFG zuzulassen wäre. Ist kein Standort im Inland…
…dass die Fahrzeuge mit den behördlichen Kennzeichen c und d in Deutschland auf Ihren Namen zugelassen sind. Seit 23.7.1999 unterliegt in Österreich der Normverbrauchsabgabe auch die Verwendung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) im Inland zuzulassen wäre. Werden…
…fahre sie auch zum gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten nach Pa.. Nach dem Auffangtatbestand des § 1 Z 3 letzter Satz NoVAG 1991 unterliege auch die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland der Normverbrauchsabgabe, wenn das betroffene Fahrzeug nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) im Inland zuzulassen wäre…
…war sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG) unterliegen der Kfz-Steuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen…
…Fahrzeuges im Inland der Normverbrauchsabgabe, wenn das betroffene Fahrzeug nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) im Inland zuzulassen wäre. Für die Zulassungspflicht nach KFG sei der dauernde Standort eines Fahrzeuges von Bedeutung. Als dauernder Standort eines Fahrzeuges gelte der Hauptwohnsitz des Antragstellers. Der Bw pendle nach seinen…
…Z 3 NoVAG unterliegen unter den näher geregelten Bedingungen die erstmalige Zulassung von KFZ im Inland sowie die Verwendung eines KFZ im Inland, wenn es nach dem KFG zuzulassen wäre ("fiktive Zulassung") der Normverbrauchsabgabe. Die Steuerpflicht wird somit in diesen Fällen durch Zulassungen nach Eigenimporten…
…solche zu erwerben. Die Abgabepflicht nach § 1 Z 3 NoVAG 1991 sei dann gegeben, wenn ein Kraftfahrzeug im Inland verwendet werde, das nach dem KFG 1967 hier zuzulassen wäre. Dabei stelle § 82 Abs. 8 KFG 1967 auf den Hauptwohnsitz ab. Die Begriffsdefinition Hauptwohnsitz sei in…
…die Verwendung eines Kfz im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) zuzulassen wäre (§ 1 Z 3 NoVAG). Durch den Auffangtatbestand des § 1 Z 3 NoVAG sollen jene Fälle der NoVA unterworfen werden, in denen nur zum Zweck der Vermeidung der NoVA dauerhaft im Inland…
…dem dauernden Standort im Inland anzusehen sind. Das Fahrzeug hat demnach seinen dauernden Standort in Österreich und wäre nach dem KFG 1967 im Inland zuzulassen. Wird aber ein Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland ohne diese erforderliche Zulassung auf inländischen Straßen widerrechtlich verwendet, entsteht die…
…war sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG) unterliegen der Kfz-Steuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen…