…Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe In Folge einer Anzeige in Verbindung mit Erhebungen der Bezirkshauptmannschaft S tätige die Abgabenbehörde die amtlichen Feststellungen, dass das Kraftfahrzeug BMW 328 mit dem amtlichen deutschen Kennzeichen Kz.1 seit 5. Dezember 2000 auf die Person des Berufungswerbers zugelassen sei (vgl…
…II Nr. 222/2009 für den Zeitraum 03-12/2010 werden abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), ein deutscher Unternehmer, brachte auf elektronischem Wege mit 27.06.2011 zwei Vorsteuererstattungsanträge für den Zeitraum 3-10/2010 ein. Diese Anträge wies das Finanzamt Graz-Stadt zurück. Einerseits…
…zu haben. Der Bf. wendet für seinen Standpunkt weiters ein, dass das Protokoll von der Polizei in deutscher Sprache ohne Beiziehung eines Dolmetschs verfasst worden sei. Er habe das Protokoll ohne Beiziehung eines Dolmetschs unterschreiben müssen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 35 Abs. 1 lit…
…29. November 2001 wurde das Finanzamt verständigt, dass der Berufungswerber um 14.15 Uhr auf dem Parkplatz der Firma, mit einem auf seine Person zugelassenem Fahrzeug BMW 320 d mit dem amtlichen deutschem Kz1 angetroffen worden sei. Das Fahrzeug stünde auch PersonA, Mitarbeiter der Firma_…
…die beiden genannten Frauen stammen ursprünglich aus Ungarn. Am 27. März 2003 unterzogen Organe der Zollwachabteilung Wien/MÜG den Bf. als Lenker des verfahrensgegenständlichen Pkws einer Zollkontrolle. Aus der Sachverhaltsdarstellung in der im Rahmen dieser Amtshandlung mit dem Bf. aufgenommenen Tatbeschreibung geht u.a. hervor…
…die mit der Realität im Gewerbe nichts zu tun hätten. Die Zuschätzungen seien daher ohne Grund erfolgt, da auf wesentliche Gegebenheiten des Unternehmens (kranker Lenker, Familienbetrieb etc.) keine Rücksicht genommen worden sei und daher rechtlich sicher anfechtbar sei. In der Stellungnahme zur Berufung führt die…
…der Bw. am 29. November 2001 um 14.15 Uhr auf dem Parkplatz der Installationsfirma HSGWmit dem auf seine Person zugelassenem Fahrzeug BMW 320 d mit dem amtlichen deutschen Kennzeichen Kz.1 angetroffen worden sei. Der PKW stünde auch in Verwendung von HG, Mitarbeiter der…
…2002, 1-12/2003, 1-12/2004, 1-12/2005 und 1-12/2006. Dabei wurde die Abgabe aufgrund der widerrechtlichen Verwendung eines A6mit einem deutschen Kennzeichen (bis 25. November 2002: D1, danach: D2) durch die Bw für den Zeitraum 27. August 2002 bis 14…
…€ | Anrechenbare Lohnsteuer | | -11.484,68 € | Einkommensteuer 2006 | | - 4.762,14 € Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), ein deutscher Staatsbürger, welcher im verfahrensgegenständlichen Zeitraum in Österreich beruflich tätig war, hat mit elektronisch eingelangter Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2006 vom 29…
…des Zeugen nicht als Lenker dieses Fahrzeuges wahrgenommen worden. Mit diesen Wahrnehmungen konfrontiert gab die Bw an, dass es sich dabei wahrscheinlich um die ohnehin zugestandenen fallweisen privaten Verwendungen des Fahrzeuges gehandelt haben müsse. Überwiegend wäre das Fahrzeug aber für die deutschen Unternehmen verwendet worden…
…ergibt sich aus den Aussagen einvernommener Lenker und der Auswertung des von der Funkzentrale abverlangten Funkprotokolls. Unter Berücksichtigung eines 5%igen Anteils für Privatfahrten ("nicht produktive km") ergibt sich weiters eine Betriebsleistung von 2003: 590.670 km 2004: 616.556 km 1-10/2005: 450…
…netto). Als Vertreter des geprüften Unternehmens sei TK an die Firma TOM herangetreten und habe die gesamten Modalitäten für den Ankauf der Ware erledigt. Die Fakturierung sei von einer Firma in Augsburg an die TOM (mit 19% deutscher Umsatzsteuer) erfolgt, die wiederum an die Bw…
…werde anhand von Lichtbildern dokumentiert. Die Betankungen der PKW´s im Inland seien auf die A durchgeführt worden, die den Aufwand an die x2 Firma fakturiert habe. Sämtliche Lenker (G, H1 und I) würden bei der x3 Firma gesellschaftsrechtliche Funktionen ausüben, weshalb das Überlassen der PKW´s…
…werde anhand von Lichtbildern dokumentiert. Die Betankungen der PKW´s im Inland seien auf die A durchgeführt worden, die den Aufwand an die x2 Firma fakturiert habe. Sämtliche Lenker (Z, W und G1) würden bei der x Firma gesellschaftsrechtliche Funktionen ausüben, weshalb das Überlassen der PKW´s…
…werde anhand von Lichtbildern dokumentiert. Die Betankungen der PKW´s im Inland seien auf die GmbH1 durchgeführt worden, die den Aufwand an die x2 Firma fakturiert habe. Sämtliche Lenker (Bw1, F und J1) würden bei der x Firma gesellschaftsrechtliche Funktionen ausüben, weshalb das Überlassen der PKW´s…
…weder auf Datenträger aufbewahrt noch Ausdrucke angefertigt, die noch vorhanden wären. Bei Versicherungsunternehmen durchgeführte Einsichtnahmen in Schadensakte haben ergeben, dass im gesamten Prüfungszeitraum gehäuft Lenker an Unfällen beteiligt waren, die im Zeitpunkt des Unfalles nicht, sondern vielmehr erst nachträglich für diesen Tag als Dienstnehmer angemeldet…
…die Lieferung der Waren sei in der Art erfolgt, dass diese von einem Lieferauto ohne Lieferaufschrift gebracht worden seien, wobei der Lenker die Rechnungen überbracht habe, welche seitens der GmbH nach erfolgter Warenübernahme gegengezeichnet worden seien. Die gelieferten Waren seien auch stichprobenweise kontrolliert worden und…
…Bundesgebiet haben, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur dann zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden. Suche der Dienstnehmer einer deutschen Kapitalgesellschaft die Geschäftsräumlichkeiten zur Verrichtung seiner Tätigkeit regelmäßig auf, entstünde keine NoVA-Pflicht auf Basis des §…
…Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 13. November 2012 ergibt sich keine Änderung. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (BW) handelt es sich um ein deutsches Unternehmen, welches für das Jahr 2010 rechtzeitig einen Vorsteuererstattungsantrag idHv. € 319.302,03 auf…
…näher angeführten deutschen Kennzeichen seit 15. Juli 1999 auf den Bw zugelassen ist. Der Bw erklärte anlässlich der Nachschau, dass er das gegenständliche Fahrzeug für die Bewältigung der Strecke Wohnort-Arbeitsstätte benutze. Weiters wurde angegeben, dass er die deutsche Staatsbürgerschaft sowie eine deutsche Lenkerberechtigung besitze…