…einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1070 Wien, A-Gasse4, das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen (deutschen) Kennzeichen „DY-DYK989“ abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt oder einen elektronischen Parkschein aktiviert zu haben. Die Parkometerabgabe sei daher fahrlässig verkürzt…
…das Fahrzeug überlassen habe, nicht nenne. Eine Vollstreckung von Verwaltungsstrafen aufgrund einer Verweigerung der Lenkerangabe ist nach dem deutschen Recht unzulässig." Über die Beschwerde wurde erwogen: Das BFG geht von nachstehendem Sachverhalt aus: Der Bf wurde mit Schreiben vom 15.02.2016, zugestellt am 25…
…2224/14-2016, ECLI:AT:LVWGSA:2016:LVwG.4.2224.14.2016). Dass Erfüllungsort dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung der Sitz der anfragenden Behörde ist und sich deutsche Staatsbürger nicht darauf berufen können, dass sie die Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe in Deutschland erhalten haben, entspricht ebenfalls der…
…Rahmen der ihnen hier zustehenden Strafhoheit nach dem Territorialitätsprinzip deutsches (Verfassungs-)Recht nicht anzuwenden ist (vgl. BFG 26.07.2016, RV/7500787/2016). Demnach geht die Berufung auf deutsches Recht, wonach ein einer Verwaltungsübertretung Verdächtiger nicht verpflichtet werden könne, mutmaßliche Lenker eines KFZ zu benennen…
…vollstreckt. Gemäß § 96 des deutschen Ordnungswidrigkeitengesetzes (OwiG) kann bei nicht fristgemäßer Zahlung und Nichtdarlegung der Zahlungsunfähigkeit Erzwingungshaft angeordnet werden." Zur Begründung wurde Folgendes ausgeführt: "Aufgrund einer Lenkererhebung wurden Sie gemäß § 2 des (Wiener) Parkometergesetzes 2006 als Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen ***1*** aufgefordert…
…Nach deutscher Rechtslage könne sie nicht gezwungen werden, durch ihre Aussage ihre Familie zu belasten. Mit Schreiben vom 24.8.2021 ("Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme") hielt der Magistrat der Stadt Wien der Beschwerdeführerin vor, wie dem beiliegenden Zustellnachweis zu entnehmen sei, sei die Lenkererhebung…
…Verkehr in Österreich benutzender deutscher Staatsbürger ist daher verpflichtet, sich über den aktuellen Stand der maßgeblichen Rechtsvorschriften zu informieren (vgl VwGH 11.10.1995, Zl. 93/03/0162). Die Beschwerdeausführungen der Beschwerdeführerin waren nicht geeignet, ein mangelndes Verschulden an der fristgerechten Lenkerauskunft glaubhaft zu machen…
…in Österreich benutzender deutscher Staatsbürger ist daher verpflichtet, sich über den aktuellen Stand der maßgeblichen Rechtsvorschriften zu informieren (vgl VwGH 11.10.1995, Zl. 93/03/0162). Die Beschwerdeausführungen der Bf. waren nicht geeignet, ein mangelndes Verschulden an der (jeweils) fristgerechten Lenkerauskunft glaubhaft zu machen…
…Vorjudikatur). Die ausdrückliche Berufung auf deutsches Recht geht fehl, weil der Tatort der Ihnen zur Last gelegten Verwaltungsübertretung (Nichterteilung der Auskunft) in Österreich gelegen ist, sodass österreichisches Recht anzuwenden ist. Da laut Aktenlage innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen kein Lenker bekannt gegeben wurde…
…geleistet, als Sie im Zuge eines Telefonates bekannt gaben, dass es sich bei dem deutschen Schwerbehindertenausweis um eine Kopie handelt, Sie Ihre Lebensgefährten befördert haben und Sie persönlich vorsprechen wollten. Rechtlich ist zu bemerken: Das Kontrollorgan hat den Schwerbehindertenausweis aus Bayern sowie den Umstand, dass…
…Gasse, gestanden sei. Der Bf. teilte mit Schriftsatz vom 15.2.2016 mit, dass er als deutscher Staatsbürger von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch mache und in beiden Fällen keine Lenkerauskunft erteile. Er sei dazu nicht verpflichtet, wenn er sich oder nahe Angehörige damit belasten würde. Das…
…sich das Bundesfinanzgericht bereits mehrfach zu befassen und etwa in der Entscheidung vom 09.08.2018, GZ. RV/7500447/2018, betreffend die Verweigerung der Lenkerauskunft durch einen deutschen Kfz-Halter erkannt, dass es konventionsrechtlich nicht geboten ist, eine Aufforderung nach § 2 Parkometergesetz 2006 zu unterlassen…
…03/9156). Dass die deutsche Rechtsordnung eine Lenkerauskunft nicht kennt, spielt keine Rolle, wenn der Tatort in Österreich gelegen ist (VwGH 27.6.1997, Zl. 97/02/0220). Dass Sie somit nach der deutschen Gesetzeslage nicht zur Erteilung der begehrten Auskunft verpflichtet sind, geht insofern…
…als deutsche Staatsbürgerin deutsches Recht gelte und sie deswegen zur Auskunftserteilung nicht verpflichtet gewesen sei, ist zu entgegnen, dass die Strafbefugnis durch die nach den österreichischen Gesetzen dafür in Betracht kommende Behörde gegeben ist, da das Delikt des Verstoßes gegen die Auskunftspflicht aufgrund einer Lenkerauskunftsanfrage…
…die zum Lenkersitz Zugang gewährt - wenn dies nicht möglich ist, sonst auf geeignete Weise -, anzubringenden Verständigung auf die Unmöglichkeit, das Fahrzeug ohne Beschädigung in Betrieb zu nehmen, hinzuweisen. Diese Verständigung hat in deutscher Sprache sowie in jener Sprache zu erfolgen, die der Lenker vermutlich versteht…
…haben). Tatort der Verweigerung der Auskunft ist der Sitz der anfragenden Behörde (VwGH verstärkter Senat vom 31.1.1996, Zahl 93/03/9156). Dass die deutsche Rechtsordnung eine Lenkerauskunft nicht kennt, spielt keine Rolle, wenn der Tatort in Österreich gelegen ist (VwGH 27.6.1997…
…die zum Lenkersitz Zugang gewährt – wenn dies nicht möglich ist, sonst auf geeignete Weise –, anzubringenden Verständigung auf die Unmöglichkeit, das Fahrzeug ohne Beschädigung in Betrieb zu nehmen, hinzuweisen. Diese Verständigung hat in deutscher Sprache sowie in jener Sprache zu erfolgen, die der Lenker vermutlich versteht…
…of the Road Traffic Act 1988, the Court considers that the essence of the applicants’ right to remain silent and their privilege against self-incrimination has not been destroyed." Im Fall zweier deutscher Staatsbürger, die österreichischen Behörden keine Lenkerauskunft erteilt haben, sah der Gerichtshof (EGMR…
…RV/7500569/2014, n. v., betreffend Probleme beim Handyparken; BFG 29. 4. 2015, RV/7501168/2014, n. v., betreffend ungenauer Lenkerauskunft durch einen deutschen Zulassungsbesitzer; BFG 13. 4. 2015, RV/7500127/2014, n. v., betreffend Überziehung der Abstelldauer um eine Minute; BFG 5. 3. 2015…
…nach dem Parkgebührengesetz für die Stadt Salzburg). Nach der Rspr des VwGH darf eine Lenkeranfrage auch an deutsche Staatsbürger gerichtet werden und es bestehen keine völkerrechtlichen Bedenken gegen die Zustellung in der Bundesrepublik Deutschland, sei es im unmittelbaren Postweg oder unter Inanspruchnahme deutscher Behörden (vgl…