…das Besteuerungsrecht belassen, der Ansässigkeitsstaat hat die betreffenden Einkünfte aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Darin liegt sogleich schon die Anordnung über die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Der Bezug der gegenständlichen Pensionszahlungen ist ein Bezug aus der gesetzlichen deutschen Sozialversicherung und steht gem. Art. 18 Abs. 2 des…
…das Besteuerungsrecht belassen, der Ansässigkeitsstaat hat die betreffenden Einkünfte aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Darin liegt sogleich schon die Anordnung über die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Der Bezug der gegenständlichen Pensionszahlungen ist ein Bezug aus der gesetzlichen deutschen Sozialversicherung und steht gem. Art. 18 Abs. 2 des…
…sondern auf der Ebene von zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen bilateralen Abkommen beruhen, nicht zur Verweigerung der Abzugsfähigkeit der Beiträge, die an die deutsche Sozialversicherung bezahlt worden sind, führen. Der Berufung war daher stattzugeben. Beilage: 2 Berechnungsblätter (in € und ATS) Wien, am 30 Juni 2005
…erzielte im verfahrensgegenständlichen Zeitraum ausschließlich Pensionseinkünfte. Dabei handelt es sich einerseits um eine österreichische Pension und andererseits um in Österreich steuerpflichtige deutsche Firmenpensionen bzw. um eine in Österreich unter Progressionsvorbehalt befreite deutsche Sozialversicherungspension. In der Einkommensteuererklärung für 2008 vom 27. April 2009 trug der Bw…
…von 80% meiner pensionsanrechenbaren Gehaltbestandteile + Dienstalterszulage (14 mal zahlbar), auf welche meine PVA-Pension, die Pensionskassenpension (beide 14 mal zahlbar) und die deutsche (Sozialversicherungs-)Rente (nur 12 mal zahlbar, keine Sonderzahlungen) anzurechnen sind. Die Differenzpension wird mir von der Bank X ausbezahlt. Ich bekomme also…
…niedrigere Einmal-Sonderzahlungen von seinem deutschen Arbeitgeber erhalten habe als in der ursprünglichen Beilage zur Einkommensteuererklärung 2006. In der Folge führte die Amtspartei in Bezug auf die anteiligen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durch und ersuchte um belegmäßigen Nachweis hinsichtlich der gesamten diesbezüglichen Aufwendungen…
…geleisteten Beitragsmonate ausführlich dargestellt. Bei der deutschen Rente der Bw. aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich nicht um Bezüge oder Vorteile aus Pensionskassen (§ 25 Abs. 1 Z 2 EStG 1988); es liegen vielmehr Bezüge aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung vor, die im Rahmen des…
…es sich bei der Rente der Versicherungsanstalt_A um Bezüge aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung, die im Rahmen des Progressionsvorbehaltes im Streitfall in voller Höhe anzusetzen sind. Die unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite deutsche Rentenversicherung ist somit für das Jahr 2004 mit 18.698,70 € zu…
…Bw.. Für das Wintersemester 2008/2009 war die Bw. für die Dauer eines Semesters von der Universität Wien wegen der Schwangerschaft beurlaubt. Lt. Versicherungsdatenauszug der Österreichischen Sozialversicherung bzw. Vorhaltsbeantwortung vom 21.11.2008 war die Bw. ab 4.10.2005 bis 31.8.2008 als…
…vom Arbeitslohn unterliegen, während all jene Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen, zu den anderen Einkünften zählen. Da die Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn im Sinne des § 47 EStG 1988 unterliegen, handelt es sich dabei um "andere…
… 32 b dEStG). Als Anlage zur deutschen Einkommensteuererklärung sei eingereicht worden: | | Einkünfte und Sozialversicherung Österreich | ATS | 01-03 | Universität, nichtselbst. | 124.135,00 S | 03 | Abfertigung mit ermäßigter Besteuerung | 194.909,00 S | 04-06…
…in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. In diesem Fall weist Art. 18 Abs. 2 des DBA-Deutschland für Renten aus der gesetzlichen deutschen Sozialversicherung Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht zu. Nach dem Bescheid des Finanzamtes Y vom 1. August 2011 wurde der Bw…
…des DBA heranzuziehen. Eine Nichtberücksichtigung der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge bei der deutschen Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer kann nicht dazu führen, dass sich deutsche Verhältnisses (entgegen den innerstaatlichen Gesetzesbestimmungen) in Österreich dann auswirken. Im Vorlageantrag führt der Bw aus, die Sozialversicherungsbeiträge seien zwar an die Österreichische Gebietskrankenkasse bezahlt…
…29. 12. 1992: Drittschuldneranfragen beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger 8. 1. 1993: Ausforschungsersuchen an die Österreichische Botschaft in Bonn bezüglich der Anschrift des Bw. (ohne Rückantwort) 6. 7. 1994: Ausforschungsersuchen an das deutsche Bundesverwaltungsamt (Ausländerzentralregister) in Köln (rückgelangt am 17. 8. 1994 mit dem Bemerken, dass…
…eine Ablichtung der EAS-Auskunft des BMF, GZ BMF-010221/0132-IV-4/2012, vom 28. Februar 2012, Progressionsvorbehalt bei deutschen Sozialversicherungspensionen, vorgelegt. Weiters legte der Bw. ein Berechnungsblatt vor mit Darstellung der Berechnung der Pension des Bw. im Vergleich zu Herr oder Frau Österreicher…
…Steuer für das übrige Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden. Das bedeutet für den gegenständlichen Fall: Art. 18 Abs. 2 DBA- Deutschland weist für Renten aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht zu. In Österreich sind diese Einkünfte nach Art. 23 Abs…
…unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin bezieht neben einer inländischen Sozialversicherungspension und einer der österreichischen Einkommensteuer zu unterziehenden Firmenrente aus der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden: BRD) auch eine nur zum Progressionsvorbehalt heranzuziehende Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bei der Veranlagung für das…
…oder eine österreichische Gemeinde - ist jedoch keine juristische Person, welche die angeführten begünstigten Zwecke verfolgt. Im Hinblick darauf, dass ein Anfall aus Deutschland an eine österreichische Gebietskörperschaft auch in Deutschland nicht von der deutschen Erbschaftssteuer befreit wäre, liegt weder Gegenseitigkeit im Sinn des § 48 BAO…
…den von der Bw. bezogenen Auslandseinkünften (KZ 440 der Erklärung) handelt es sich, wie eine Anfrage bei der steuerlichen Vertreterin am 12.7.2006 ergeben hat, um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (deutsche Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung). Sämtliche Einkünfte, die von der Bw. bezogen wurden…
…Er bezieht im Rahmen der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit - eine deutsche Rente aus der deutschen Rentenversicherung Bund iHv EUR 9.975,54 und - eine österreichische Sozialversicherungspension iHv EUR 9.452,21 (= steuerpflichtige Bezüge im Lohnzettel unter der KZ 245). Zur Berechnung des Pensionistenabsetzbetrages wurden…