…die sich ergeben würde, wenn die Steuerfreiheit der deutschen Alterspension nicht bestehen würde: Gemäß § 33 Abs. 6 EStG 1988 hat ein Steuerpflichtiger, dem die Absetzbeträge nach Abs. 5 nicht zustehen, Anspruch auf einen Pensionistenabsetzbetrag bis zu 400 € jährlich, wenn er Bezüge oder Vorteile im…
…Es steht jedoch auch in ihrem Ermessen, ob sie einen solchen geltend machen. Insgesamt kann sohin nicht von einer gesetzlichen Verpflichtung zur Zugehörigkeit zur Pensionskasse bzw. Leistung von ausländischen (deutschen) Pensionskassenbeiträgen gesprochen werden, sodass nach der im berufungsgegenständlichen Zeitraum 2003 geltenden Fassung des § 25 Abs…
…3 des deutschen VAG (Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen). In Deutschland ist sie hinsichtlich ihrer Kapitalerträge vom Steuerabzug befreit. Sie erbringt für die Belegschaft der ihr angeschlossenen Trägerunternehmen Versicherungsleistungen für den Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsschutz. Finanziert werden die Leistungen der Pensionskasse durch Arbeitgeber- und…
…Folgenden angeführten Bezüge: | | 2008 | 2009 | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der Pensionsversicherungsanstalt | 10.502,87 € | 10.428,02 € | deutsche Pensionsbezüge unter Progressionsvorbehalt | 14.571,84 € | 14.844,24 € Im Jahr 2008 wurde ein…
…Pension als Kosten anzusehen sind, die die Lohnsteuerbemessungsgrundlage mindern, Abzüge eines inländischen Krankenversicherungsträgers für eine ausländische hingegen nicht. Überdies würde eine solche Sichtweise auch zu einer Diskriminierung von Beziehern von Pensionseinkünften aus einem EU-Staat führen, da diese zwar von - wie in meinem Fall - deutschen…
…an die deutsche gesetzliche Sozialversicherung und nicht an die österreichische gesetzliche Sozialversicherung nachgekauft. Ein Nachkauf von Versicherungszeiten in Österreich war nicht möglich, da der Bw. in Deutschland in die Schule (nachzukaufende Zeiten) gegangen ist. Durch den Nachkauf der Versicherungszeiten erhöht sich die Pension in Deutschland…
…2005), 5.586,26 € (2006), 6.716,09 € (2007) und 6.678,40 € (2008) und weiters, dass er in diesen Jahren eine deutsche Pension (Altersrente) iHv. 15.102,40 €, die zur Progression heranzuziehen und in die Steuererklärungen aufzunehmen gewesen wäre, der…
…dem dem Steuerrecht innewohnenden Grundsatz der Gerechtigkeit durch eine progressive Besteuerung und sei daher rechtswidrig. Die degressive Wirkung auf die der Besteuerung in Österreich eigentlich entzogene deutsche Pension sei auch verfassungsrechtlich bedenklich (Eigentumsschutz, Gleichheitsgrundsatz). Auf die ausführliche Begründung und Berechnungen in der Berufungsschrift wird verwiesen…
…die Veranlagungsjahre 2001 bis 2007 eine Verkürzung an Einkommensteuer iHv. insgesamt 3.198,39 € dadurch bewirkt zu haben, dass er eine deutsche Pension (Rente) in der Höhe von 2.661,40 € (2001); 6.465,24 € (2002); 6.754,04 € (2003) und…
…diesem anderen Staat (Deutschland) besteuert werden dürfen. Nach Art. 23 Abs. 2 lit. d DBA Deutschland dürfen Einkünfte (staatliche deutsche Pension) von einer in Österreich ansässigen Person (Berufungswerber), die nach dem Abkommen von der Besteuerung in Österreich auszunehmen sind (Art. 18 Abs. 2 DBA Deutschland)…
…Angestellte erstellte Auflistung über den Versicherungsverlauf des Berufungsführers sowie Mitteilungen der Versicherungsanstalt über die in den Jahren 2005 bis 2008 monatlich auszubezahlenden Rentenbeträge vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Das Finanzamt ist bezüglich der deutschen Pension entsprechend den eingereichten Einkommensteuererklärungen von einem innerstaatlichen Besteuerungsanspruch ausgegangen…
…vom 3. Juli 2003 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird im Rahmen der Berufungsvorentscheidung Folge gegeben. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer erzielte im Jahr 2002 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, bezog eine inländische und eine deutsche Pension, sowie ausländische Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug. Mit Bescheid vom 3. Juli…
…2 lit. d DBA-Deutschland hat Österreich jedoch das Recht, bei der Festsetzung der Steuer für das inländische Einkommen die deutschen Pensionsbezüge zu berücksichtigen (Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt). Dieser Artikel lautet: "Einkünfte oder Vermögen einer in der Republik Österreich ansässigen Person, die nach dem Abkommen von…
…Als Begründung führte das Finanzamt an, die zugeflossene deutsche Pension sei im Wohnsitzstaat Österreich unter den Einkünften mit Progressionsvorbehalt berücksichtigt worden und die in Deutschland einbehaltene Steuer wäre dabei nicht in Abzug zu bringen. Mit Schreiben vom 08. Juni 2011 beantragte der Berufungswerber die Vorlage…
…1999 erklärte der Berufungsführer eine bezugs/pensionsauszahlende Stelle, nämlich die PVA Wien. In Kennzahl 359 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nicht lohnsteuerpflichtig sind) und Kennzahl 395 (Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht) erklärte der Berufungsführer seine deutsche Betriebspension in Höhe von S 14…
…2 lit. d DBA-Deutschland hat Österreich jedoch das Recht, bei der Festsetzung der Steuer für inländische Einkommen die deutschen Pensionsbezüge zu berücksichtigen (Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt). Nach der Befreiungsmethode werden Einkünfte, die bei unbeschränkt Steuerpflichtigen (mit Wohnsitz in Österreich) zwar nach dem Welteinkommensprinzip, nicht aber…
…für die Streitjahre unter den näheren Bestimmungen des § 42 EStG jeweils Einkommensteuererklärungen abzugeben. Da im Streitfall somit jeweils die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung unter Einbeziehung der deutschen Pensionsbezüge erfüllt sind, war der Bw in den Streitjahren von amtswegen zu veranlagen. Der Arbeitnehmer ist beim Lohnsteuerabzug…
…bekannt gegebenen Höhe berücksichtigt, und zwar die schweizerische AHV-Rente als in Österreich voll steuerpflichtig, die deutsche Pension hingegen nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes bzw der Ermittlung des Tarifs. Der Bw erhob Berufung. In ihr führte er sinngemäß aus: Es sei richtig, dass er 2005…
…und seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen länger als zwei Jahre am Wohnort seiner Familie in Deutschland hatte, wo er auch verstorben ist. Er bezog eine deutsche Pension und verfügte nur in Deutschland über Bankkonten. Deshalb ist in diesem Fall nur die beschränkte Steuerpflicht nach § 6 Abs…
…offensichtliche Unrichtigkeit liege dann vor, wenn in der Erklärung gemachte Angaben falsch oder gar nicht in den Bescheid übernommen würden. Die Tatsache der deutschen Pension sei offensichtlich gewesen, da sie in der Erklärung angeführt gewesen sei. Die Unrichtigkeit bestünde daher darin, dass diese Tatsache im…