…Erblassers dann auszuschließen, wenn er dem überlebenden Ehegatten durch Einräumung einer Versorgungsrente den nach § 796 in Verbindung mit § 94 ABGB geschützten, nach den damaligen Lebensverhältnissen der Ehegatten angemessenen - Unterhalt sichern wollte (vgl. die hg Erkenntnisse vom 23. November 2005, Zl.2005/16/0214, und vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Dr.B H, geb. xx.xx.xxxx, damalige Bescheidadresse 0001 N an der V, N an der V 16, vom 29. August 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 10. August 2007 betreffend Einkommensteuer…
…959,00 € mit 1.039,18 € festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage und die Steuerberechnung sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe A.B. und seine damalige Ehegattin C.B. schlossen am 2. Jänner 2012 eine Vereinbarung gemäß …
…Zl. 100/55910/2003-4, betreffend Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das damalige Hauptzollamt Wien wies am 28. November 2003 mit seinem Bescheid, Zahl 100/55910/2003-3, einen Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) auf Aussetzung…
…wurde. Dagegen richtet sich die Berufung: Schenkungen auf den Todesfall setzen objektiv eine Bereicherung und subjektiv den Bereicherungswillen des Geschenkgebers voraus. Mit der Vertragsklausel habe der damalige Übergeber seiner Ehegattin den standesgemäßen Unterhalt sichern wollen. Der Übergeber und spätere Erblasser habe nur Vermögenswerte hinterlassen, mit…
…Kaufpreis netto = Endbetrag € 47.270,10, ausgewiesene Umsatzsteuer 0,00 %; addressiert an die damalige deutsche Adresse des Bw in L-DStr2. Auf der Rechnung ist vermerkt: "Ich (= Bw) bestätige hiermit ausdrücklich mit meiner Unterschrift, dass ich das in der Rechnung angeführte Fahrzeug…
…Rechnung vom 8. April 2004 des inländischen Fahrzeughändlers über den gelieferten Porsche Cayenne, Netto-Kaufpreis € 42.270, addressiert an die damalige deutsche Adresse des Bw in L-DStraße13; der Fahrzeugschein der deutschen Zulassungsbehörde in L, wonach die Zulassung des Fahrzeuges am 8. April 2004…
…der Abgaben unterblieben sei. Für den zweiten PKW der Marke Fiat (nähere Bezeichnung unbekannt) wurde kein dauernder Standort in Österreich angenommen und daher auch nicht der Besteuerung unterzogen. Gegen diese Bescheide erhob der (damalige) anwaltliche Vertreter des Bw mit Eingaben vom 24. Juli 2008 Berufung…
…2.2004 belegt (./1). Am 10.9.1979 wurde die Berufungswerberin in das Anstalt verbracht, wo sie bis zum heutigen Tag ohne Unterbrechung lebt. Zum Zeitpunkt ihrer Einweisung teilte der damalige Arbeitgeber mit, dass eine psychische Krankheit vorliege. Als Beweis wird die Vernehmung der Sachwalterin…
…ihn auf, innerhalb eines Monats ab Erhalt des Schreibens die beiliegenden Erklärungen über die Normverbrauchsabgaben auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden sowie die diese Fahrzeuge betreffenden Rechnungen und Kaufverträge oder Leasingverträge beizulegen. Auf dieses Schreiben antwortete der damalige rechtliche Vertreter des Berufungswerbers mit Schreiben vom 1. August…
…ihn auf, innerhalb eines Monats ab Erhalt des Schreibens die beiliegenden Erklärungen über die Normverbrauchsabgaben auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden sowie die diese Fahrzeuge betreffenden Rechnungen und Kaufverträge oder Leasingverträge beizulegen. Auf dieses Schreiben antwortete der damalige rechtliche Vertreter der Berufungswerberin mit Schreiben vom 1. August…
…Auf Grund der EU-Regelungen bestehe daher nicht in Österreich, sondern in Spanien Anspruch auf Familienbeihilfe. Der (damalige) steuerliche Vertreter der Bw. brachte gegen den Bescheid fristgerecht Berufung ein und führte Folgendes aus: "Es ist unrichtig, dass ich in den im angefochtenen Bescheid genannten Zeiträumen…
…mit einem Durchbruch verbunden worden seien. Zur Frage der Familienbeihilfe wurde darauf hingewiesen, dass der damalige Ehegatte die von ihm bezogene Beihilfe regelmäßig an die Bw weitergegeben hat. Über die Berufung wurde erwogen: Einem Alleinerzieher steht zufolge § 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 ein…
…zur Unterhaltsleistung sei jedenfalls auch bereits während des Scheidungsverfahrens ab September 2006 vorgelegen. Auch habe die Bw keine Möglichkeit gehabt, einen allenfalls bestehenden Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem damaligen Gatten durchzusetzen, da ihr der Aufenthalt von ihm unbekannt war. Sie habe auch keinerlei Zahlungen von diesem erhalten…
…Familienbeihilfe sei, ob Eltern den Unterhalt für das Kind überhaupt noch überwiegend leisten müssen. Könne ein Kind die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften überwiegend oder zur Gänze selbst decken, vermindert sich der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern entsprechend oder fällt gänzlich weg. Brauchen sohin…
…Lebensversicherung handelte es sich um eine Versicherung auf Gegenseitigkeit, versicherte Personen waren WP und die Berufungsführerin, seine damalige Ehegattin. Bezugsberechtigt im Erlebensfall wäre WP gewesen, im Ablebensfall lautete das Bezugsrecht jeweils auf die überlebende versicherte Person. WP hatte das übliche Recht auf Abänderung des Bezugsrechtes…
…am Freitag immer um 17.00 Uhr die Kinder bei meiner Exfrau abgeholt (dort haben sie während der restlichen Woche gewohnt) und sie dann zusammen mit meiner (damaligen) Lebensgefährtin und jetzigen Gattin und deren Sohn zusammen betreut meine nunmehrige Gattin hatte in Österreich einen Job…
…Außerdem wären diese Aufwendungen nicht von der Bw. zu tragen gewesen. Sollte die Bw. tatsächlich keine Kenntnis von den Lebensverhältnissen ihres damaligen Ehegatten gehabt haben, dann nur aufgrund des Umstandes, dass sie (nach den Gesamtumständen des Falles am wahrscheinlichsten ab etwa Mitte 2003) ihren Familienwohnsitz…
… dies auch deshalb, weil er auch Wochenenddienste ausgeführt habe und deshalb gar nicht regelmäßig nach Deutschland fahren habe können oder wollen. Vom Bf werden dazu als Beweise das Zeugnis der damaligen Freundin und das Zeugnis seiner Mutter geführt. Er habe nämlich, wie auch in der…
…angemessen im Sinne des § 140 ABGB). Zur Frage der Selbsterhaltungsfähigkeit ist zu sagen, dass diese grundsätzlich im Einzelfall an Hand der Lebensverhältnisse des Kindes und der Eltern zu prüfen ist. Da die Selbsterhaltungsfähigkeit die eigene Fähigkeit zur angemessenen Bedürfnisdeckung bedeutet, tritt sie grundsätzlich mit Abschluss…