…eine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor, hätte das Verwaltungshandeln der Organe der PASt Linz in den Anordnungen der polizeilichen Einsatzleiter zur Leistung von Hilfediensten keine Deckung gefunden, wobei wiederum eine bloße Verletzung von Förmlichkeiten noch nicht ausreichte, die Assistenzleistung der Finanzbeamte als in…
…eine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor, hätte das Verwaltungshandeln der Organe der PASt Linz in den Anordnungen der polizeilichen Einsatzleiter zur Leistung von Hilfediensten keine Deckung gefunden, wobei wiederum eine bloße Verletzung von Förmlichkeiten noch nicht ausreichte, die Assistenzleistung der Finanzbeamte als in…
…eine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor, hätte das Verwaltungshandeln der Organe der PASt Linz in den Anordnungen der polizeilichen Einsatzleiter zur Leistung von Hilfediensten keine Deckung gefunden, wobei wiederum eine bloße Verletzung von Förmlichkeiten noch nicht ausreichte, die Assistenzleistung der Finanzbeamte als in…
…eine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor, hätte das Verwaltungshandeln der Organe der PASt Linz in den Anordnungen der polizeilichen Einsatzleiter zur Leistung von Hilfediensten keine Deckung gefunden, wobei wiederum eine bloße Verletzung von Förmlichkeiten noch nicht ausreichte, die Assistenzleistung der Finanzbeamte als in…
…eine Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor, hätte das Verwaltungshandeln der Organe der PASt Linz in den Anordnungen der polizeilichen Einsatzleiter zur Leistung von Hilfediensten keine Deckung gefunden, wobei wiederum eine bloße Verletzung von Förmlichkeiten noch nicht ausreichte, die Assistenzleistung der Finanzbeamte als in…
…Umsatzsteuerakt, Buchungsabfrage). Der Sachverhalt wurde von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffen. Betreffend den Voranmeldungszeitraum April 1997 wäre bis zum Ablauf des 15. Mai 1997 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von ATS 21.351,-- zu entrichten gewesen; ebenso wäre eine Voranmeldung bis zum Ablauf…
…hat auch die Nebenbeteiligte im gegenständlichen Fall durch die Einreichung der Voranmeldungen keine Selbstanzeige erstattet. Laut Praxis der Finanzstrafbehörden erster Instanz werden aber bloße Abgabenerklärungen von Steuersubjekten als Selbstanzeigen umgedeutet und entfalten bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - siehe unten - auch als gelebte Verwaltungsrealität insoweit eine…
…Vorauszahlungen nicht entrichtet worden, nicht als erkennbare Absicht der Finanzstrafbehörde eine Person wegen einer bestimmten Tat zu verfolgen, beurteilt habe. Aus der bloßen Nichtabgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung und der Unterlassung der Entrichtung von Vorauszahlungen könne nicht auf die Verwirklichung eines Finanzvergehens geschlossen werden. Das in einem…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux, sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Dr. Reinhard Hauk als weitere Mitglieder des Senates…
…von der Finanzstrafbehörde erster Instanz in Frage gestellt wurde, kommt im gegenständlichen Fall im Hinblick auf die Bestimmung des § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG die Bewirkung einer Abgabenverkürzung und damit die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes des § 33 Abs. 1 FinStrG nicht in Betracht. Der…
…Finanzamtes Kufstein Schwaz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. Juni 2008, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die Beschwerdeführerin wird mit ihrem Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen…
…nicht begangen hat. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 29. Oktober 2007 hat das Zollamt Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) nach § 25 Abs. 1 FinStrG eine Verwarnung ausgesprochen, weil er als Zolldeklarant der S., wissentlich am 30.8.2007 ein Versandpapier T…
…Wien, Brandmayergasse 36/10, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr als Finanzstrafbehörde erster Instanz, vertreten durch Hofrat Gottfried Buchroithner, vom…
…19XX, whft. in L, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr als Finanzstrafbehörde erster Instanz, vertreten durch Hofrat Gottfried W. Buchroithner…
…sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Dabei bedeutet Vorsatz eine zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters, auf deren Vorhandensein oder Nichtvorhandensein nur nach seinem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten unter Würdigung aller sonstigen Sachverhaltselemente…
…in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dkfm.Dr. Helmut Vill, Wirtschaftstreuhänder, 6020 Innsbruck, Erlerstraße 19/II, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde…
…auszugehen, dass ihm diese Verpflichtung und die entsprechenden Fälligkeitstermine auch bekannt waren. Ein widersprechendes Vorbringen zur subjektiven Tatseite liegt nicht vor, daher ist der begründete Tatverdacht auch nach Ansicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz gegeben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 12. Jänner 2009
…eingereicht habe und diese gemäß bewilligter Ratenzahlung entrichte, liege weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht der Tatbestand eines Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG vor. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr gemäß …
…ihr der zuständige Sachbearbeiter Herr P. mehrmals mit Fingerzeig mitgeteilt habe, dass die Finanzverwaltung Sie in den nächsten 30 Jahren in ganz Österreich wegen aushaftender Abgabenschuldigkeiten verfolgen werde. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 in Verbindung mit § 83 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster…
…mit § 83 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz, sofern genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21…