…gemäß § 37 Abs. 6 EStG 1988 ausgeschlossen sei, da die besondere Waldnutzung weder aus privatwirtschaftlichen Gründen noch aufgrund höherer Gewalt erfolgt sei. Hinsichtlich der privatwirtschaftlichen Gründen werde ausgeführt, dass eine wirtschaftliche Unvermeidbarkeit der Überschlägerung zur Abwendung "schwer wiegender wirtschaftlicher oder persönlicher Nachteile" für den Forstwirt…
…Entscheidungsfall lediglich zum Ausdruck gebracht hat, dass die von einem pauschalierten Land- und Forstwirt nach Durchschnittssätzen ermittelten, aus besonderen Waldnutzungen resultierenden außerordentlichen Einkünfte nicht zusätzlich um weitere Betriebsausgaben gekürzt werden können. Im do. Fall stand jedoch die Frage der mit dem verkauften Schadholz zusammenhängenden Einnahmen…
…dass der Steuerpflichtige bei der Geltendmachung einer Begünstigungsvorschrift einer erhöhten Mitwirkungspflicht unterliege. Diese erstrecke sich bei der Inanspruchnahme des Hälftesteuersatzes für besondere Waldnutzungen sowohl auf den Nachweis des Vorliegens einer höheren Gewalt oder eines Überhiebes sowie auf die Höhe der dafür geltend gemachten Ausgaben. In…
…kann offensichtlich mangels Vorliegens der im Gesetz bestimmten Voraussetzungen nicht aus § 37 Abs. 1 EStG 1988 erster Teilstrich - Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (Abs. 4) dritter Teilstrich - besondere Waldnutzungen (Abs. 6) vierter Teilstrich - Verwertung Erfindungen (§ 38) abgeleitet werden. Auch die Voraussetzungen des Abs. 2 1…
…Reserven aus der Waldnutzung infolge höherer Gewalt einer Rücklage zuführen zu können, beweise, dass durch das Abgabenänderungsgesetz 2004, BGBl. I Nr. 180 durch die Einführung des zweiten Halbsatzes in § 12 Abs. 7 klargestellt worden sei, dass die Hälfte der Einkünfte aus besonderer Waldnutzung einer Übertragungsrücklage…
…der vertraglichen Gewinnvereinbarung auf die beiden Gesellschafter aufgeteilt wurden. Für jenen Teil der Einkünfte, der nicht mehr unter die Tarifbegünstigung für Waldnutzungen infolge höherer Gewalt fiel, wurde von den Mitunternehmern die Anwendung des Halbsteuersatzes für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG in Anspruch genommen (insgesamt…
…Festsetzung bestimmter Abgaben, soweit sie von den Folgen des Notstandes betroffen sind. Auch das Anliegen von nach allgemeinen Merkmalen umschriebenen Fällen - im besonderen die Leistungsfähigkeit beeinträchtigenden - Verhältnissen soll anspruchsmindernd gerecht werden. Es ist also Sinn und Zweck des Gesetzes und vom Gesetzgeber gewollt, die stillen…
…Steuersatz für die Besteuerung von Einkünften aus besonderen Waldnutzungen. Abs. 6 leg.cit. ermöglicht Forstbetrieben, die für das stehende Holz keinen Bestandsvergleich durchführen, die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes (nur) für Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt. Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen sind solche…
…bereits bestehenden forstwirtschaftlichen Betrieb befindlichen Gutsbetriebes finanziert wurde, als begünstigungsfähige außerordentliche Waldnutzung zu qualifizieren sei, führte der Verwaltungsgerichtshof Grundsätzliches aus: Die Möglichkeit einer vom Regelsatz abweichenden Ausnahmebestimmung sei deswegen getroffen worden, um in besonders berücksichtigungswürdigen Einzelfällen Einkünfte, die infolge ihrer Einmaligkeit eine Versteuerung mit dem…
…begünstigten Steuersatzes, dass Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen solche sind, die aus wirtschaftlichen Gründen geboten sind und die über die nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen nachhaltig zu erzielenden jährlichen regelmäßig Nutzungen hinausgehen und dass für das Vorliegen von Einkünften aus besonderen Waldnutzungen die Betriebsart unmaßgeblich ist. Dies bedeutet…
…von einem über 60-jährigen Steuerpflichtigen die Erwerbstätigkeit eingestellt wird (siehe auch Punkt 12), Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen oder aus der Verwertung von Patentrechten sowie bei einer Zehn-Jahres-Verteilung eines Nachversteuerungsbetrages nach § 24 Abs 6 der jeweilige Jahresbetrag. B 6 zu KZ 9020: In…
…4), - außerordentliche Einkünfte (Abs. 5), - Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 6), soweit diese vorrangig den Verlust aus anderen Holznutzungen und sodann einen weiteren Verlust aus demselben forstwirtschaftlichen Betriebszweig, in dem die Einkünfte aus besonderer Waldnutzung angefallen sind, übersteigen, - Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen…
…4), - außerordentliche Einkünfte (Abs. 5), - Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 6), soweit diese vorrangig den Verlust aus anderen Holznutzungen und sodann einen weiteren Verlust aus demselben forstwirtschaftlichen Betriebszweig, in dem die Einkünfte aus besonderer Waldnutzung angefallen sind, übersteigen, - Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen…
…dass sich der Steuersatz für - Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (Abs. 4), - außerordentliche Einkünfte (Abs. 5), - Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 6) ..., - Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38) auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittsteuersatzes ermäßigt. Zunächst ist festzuhalten, dass …
…sich für - Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (Abs 4), - außerordentliche Einkünfte (Abs 5), - Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs 6) soweit diese vorrangig den Verlust aus anderen Holznutzungen und sodann einen weiteren Verlust aus demselben forstwirtschaftlichen Betriebszweig, in dem die Einkünfte aus besonderer Waldnutzung angefallen sind…
…auszugsweise: Abs. 1: Der Steuersatz ermäßigt sich für - Einkünfte auf Grund von Beteiligungen ( Abs. 4), - außerordentliche Einkünfte ( Abs. 5), - Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen ( Abs. 6)sowie - Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen ( § 38 ). auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Abs.…
…dass sich der Steuersatz für - Einkünfte auf Grund von Beteiligungen (Abs. 4), - außerordentliche Einkünfte (Abs. 5), - Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (Abs. 6), - Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38) auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittsteuersatzes ermäßigt. Zunächst ist festzuhalten, dass …
…Einkünfte aus besonderer Waldnutzung angefallen sind, übersteigen, - Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38) auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Dies gilt nicht für Einkünfte, die durch eine gemäß Abs. 8 erlassene Verordnung von der Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz…
…7 Umsatzsteuergesetz 1994, bei der Erzielung von Entschädigungen im Sinn des § 32 Z 1 Einkommensteuergesetz 1988 ausgeführte Umsätze und Umsätze aus besonderen Waldnutzungen im Sinn der einkommensteuerrechtlichen Vorschriften. Als Wert im Sinn der lit. b ist der um den Wert der Zupachtungen erhöhte und…
…aus besonderer Waldnutzung angefallen sind, übersteigen, | - | Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen (§ 38) auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes. Dies gilt nicht für Einkünfte, die durch eine gemäß Abs. 8 erlassene Verordnung von der Besteuerung mit dem besonderen…