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UFSW RV/0051-W/09Sprachreise: Da die von der Judikatur erstellten Voraussetzungen für die Anerkennung einer Sprachreise ins Ausland nicht kumulativ vorliegen und die berufliche Notwendigkeit zur Absolvierung des Englischkurses fehlt, liegen keine Werbungskosten vor. Avatarkurse: Die Aufwendungen für diese Kurse stellen keine Werbungskosten dar, es liegen auch keine Betriebsausgaben vor, da die Ausbildung für eine zukünftige Nebentätigkeit keine Umschulungsmaßnahme ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2010

…auf eine private Mitveranlassung der Aufwendungen und nicht auf berufliche Notwendigkeit schließen. Wenn die erworbenen Englischkenntnisse natürlich unzweifelhaft einen Nutzen für die nichtselbständige Tätigkeit des Bw. hatten, so ergibt sich aus dem vorliegenden Sachverhalt keine berufsbedingte Notwendigkeit für einen Sprachaufenthalt im Ausland für den Unabhängigen…

UFSW RV/1730-W/08Aufwendungen für Sportgeräte bzw. für die Ausbildung zum Übungsleiter: ohne berufliche Veranlassung und berufliche Notwendigkeit liegen keine abzugsfähigen Aufwendungen vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2008

…Telefon und Saturn seien der Tätigkeit an der FH zuzuordnen. Das Finanzamt ersuchte mit Schreiben vom 22. November 2007 um eine Aufstellung der jeweiligen Einnahmen und Ausgaben zu jeder Einkunftsquelle sowie um Nachweis der beruflichen Notwendigkeit der Kosten betreffend Telefon, Indode und Saturn. Der Bw…

UFSL RV/0334-L/11Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für besuchte Seminare im Bereich Persönlichkeitstraining und Weiterbildung für Führungskräfte, Selbständige und Berufsgruppen mit hohem sozialem Kompetenzanspruch als Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2013

…Jänner 2011 forderte das Finanzamt die Bw. auf zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: "Für die Erledigung der von Ihnen eingebrachten Berufung weisen sie die berufliche Notwendigkeit der absolvierten Lehrgänge nach. Geben sie bekannt inwiefern die absolvierten Kurse auch für ihre Tätigkeit als Amway Verkäuferin…

UFSK RV/0307-K/09Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für einen Lehrgang mit allgemeinen Wirtschaftsthemen (und Schwerpunkt auf Frauen) als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2011

…Den Feststellungen in der Berufungsvorentscheidung, dass der gegenständliche Lehrgang kein berufsspezifisches Wissen, sondern allgemein nützliches Wissen zum Inhalt gehabt habe und mangels beruflicher Notwendigkeit die Aufwendungen somit nicht als Werbungskosten abzugsfähig seien, ist die Bw. in ihrem Vorlageantrag überhaupt nicht entgegen getreten. Vielmehr hat sich…

UFSW RV/0962-W/03Kosten des Erwerbs eines A-Führerscheins als Werbungskosten eines Sachverständigen für Lenkerprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2003

…für das weitere Erzielen von Einkünfte aus seiner Sachverständigentätigkeit. Daher liegt in gegenständlichem Fall des Bw. als Sachverständigen für Lenkerprüfungen eine ausschließliche berufliche Notwendigkeit vor, die Prüfung für den A-Führerschein abzulegen. Laut Aktenlage bezieht der Bw. bereits seit 1989 diese Funktionsgebühren hinsichtlich der Lenkerprüfungen…

UFSK RV/0356-K/11Mediationsausbildung/BFI für Bilanzbuchhalterin abzugsfähige Fortbildungskosten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.04.2012

…wollen (vgl. VwGH vom 29.1.2004, 2000/15/0009). Für die berufliche Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme spricht etwa, wenn sich der Teilnehmerkreis aus Angehörigen der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen zusammensetzt oder aber der Arbeitgeber einen Teil der Kurskosten trägt. Die Auffassung, dass bei Bildungsmaßnahmen, die die…

UFSK RV/0335-K/09Berufsnotwendiger Abschluss einer NLP-Master-Practitioner-Diplomausbildung einer Berufsausbildungsassistentin als begünstigte Fortbildungsmaßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2013Teil 1/2

…Notwendigkeit in Hinblick auf die Ausbildung zum NLP-Practitioner bejaht. Die seitens des Finanzamtes gegebene Begründung: "Es liegt somit keine berufsspezifische Wissensvermittlung vor, sondern es werden kommunikative Fähigkeiten vermittelt die nicht nur für eine Vielzahl anderer Berufssparten von Bedeutung sind, sondern auch außerhalb von beruflichen…

UFSK RV/0335-K/09Berufsnotwendiger Abschluss einer NLP-Master-Practitioner-Diplomausbildung einer Berufsausbildungsassistentin als begünstigte Fortbildungsmaßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2013Teil 2/2

…die das konkrete Beschäftigungsverhältnis auf Grund der Nichterfüllung des Anforderungsprofils entfallen würde, womit das gegenständliche Seminar ausschließlich aus beruflicher "Notwendigkeit" besucht worden ist. Es wurde seitens des Finanzamtes Klagenfurt weiters auch nicht begründet, inwiefern oder unter welchen Perspektiven eine private Veranlassung für meinen Besuch des…

UFSL RV/0576-L/08Aufwendungen eines Bürgermeisters für die Ausbildung zum Mediator
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2011

…der Kurskosten oder stellt er den Arbeitnehmer für die Zeit der Schulungsmaßnahme gegen Weiterbezug des Gehalts dienstfrei, ist dies gleichfalls ein Indiz für die berufliche Notwendigkeit (VwGH vom 31.3.2011, 2009/15/0198). Im gegenständlichen Fall haben an der Ausbildung zum Mediator nicht nur…

UFSW RV/0644-W/04Feng Shui Seminare sind keine steuerlich zu berücksichtigenden Fortbildungen für Einrichtungsberater
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2005

…2000/14/0096). Wenn der Arbeitgeber einen wesentlichen Teil der Kosten für die Teilnahme an einem Seminar trägt oder der Inhalt der Seminare auf die Berufsgruppe des Steuerpflichtigen ausgerichtet ist, wäre dies ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit. Beides ist im vorliegenden Fall nicht gegeben…

UFSL RV/0990-L/08Kosten für NLP-Kurs (als Ausbildungsmodul für NLP-Resonanz-Coach) als Fortbildungskosten einer Sekretärin einer Bezirksverwaltungsbehörde bzw. als Umschulungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2010

…der Kosten für die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung trägt und/oder wenn Seminare mit homogenem Teilnehmerkreis veranstaltet werden, dann ist dies jedenfalls ein Hinweis auf deren berufliche Notwendigkeit. Dienstfreistellungen für die Kursteilnahme oder eine Bestätigung des Arbeitgebers über die dienstliche Zweckmäßigkeit einer Schulungsmaßnahme reichen hingegen…

UFSW RV/3407-W/07Abzugsfähigkeit eines Coachingkurses einer Psychologin als Betriebsausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2008

…Kosten für die Teilnahme an einem Seminar oder werden bspw Seminare für Lehrer vom pädagogischen Institut (mit homogenen Teilnehmerkreis) veranstaltet, ist dies ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit. Ebenso ist anhand der Lehrinhalte zu prüfen, ob eine auf die Berufsgruppe der Bw zugeschnittene Bildungsmaßnahme vorliegt…

UFSW RV/0013-W/04Kein Werbungskostenabzug bei einer Angestellten einer Versicherungsgesellschaft für den Besuch eines allgemeinen Seminars zur Stressbewältigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2004

…Die Berufung richtet sich gegen die Nichtgewährung der Fortbildungskosten. Die begehrten Werbungskosten (Bildungsmaßnahmen) trügen sehr wohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung und seien 100%ig von beruflicher Notwendigkeit. Folglich handle es sich um keinen gemischten Aufwand. Über die Berufung wurde erwogen: Der unabhängige Finanzsenat hat folgenden Sachverhalt…

UFSW RV/0014-W/04Kein Werbungskostenabzug bei einem Angestellten einer Versicherungsmaklergesellschaft für den Besuch eines allgemeinen Seminars zur Stressbewältigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2004

…Die Berufung richtet sich gegen die Nichtgewährung der Fortbildungskosten. Die begehrten Werbungskosten (Bildungsmaßnahmen) trügen sehr wohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung und seien 100%ig von beruflicher Notwendigkeit. Folglich handle es sich um keinen gemischten Aufwand. Über die Berufung wurde erwogen: Der unabhängige Finanzsenat hat folgenden Sachverhalt…

UFSL RV/1021-L/08Fortbildungskosten einer Volksschullehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013

…Bei Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, ist zur Berücksichtigung als Werbungskosten nicht nur die berufliche Veranlassung, sondern auch die berufliche Notwendigkeit erforderlich. Berufsnotwendige Bildungsmaßnahmen sind gegeben, wenn nachweislich ein zwingender Zusammenhang mit der Sicherung oder Erhaltung…

UFSG RV/0741-G/11Aufwendungen für die Ausbildung zum Mediator stellen im konkreten Fall bei einem Wirtschaftsingenieur keine Werbungskosten dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2012

…Kurskosten oder stellt er den Arbeitnehmer für die Zeit der Schulungsmaßnahme gegen Weiterbezug des Gehalts dienstfrei, ist dies gleichfalls ein Indiz für die berufliche Notwendigkeit. Nach der vom Berufungswerber vorgelegten Teilnehmerliste in der Peergruppe gehörten die Teilnehmer folgenden Berufsgruppen an: Angestellter/D, Juristin/Staat Österreich…

UFSL RV/0551-L/09Fortbildungsaufwendungen einer Kindergartenpädagogin (Antrag auf Bescheidaufhebung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011Teil 1/2

…werde nicht bestritten, dass Elemente dieser Ausbildung im Beruf angewendet werden könnten, aber bei Bereichen, die auch der privaten Lebensführung dienen, sei für die Anerkennung berufliche Notwendigkeit erforderlich, welche hier nicht bestehe. Außerdem bestünden Zweifel daran, ob eine Kindergärtnerin die anvertrauten Kinder, ohne zu fragen…

UFSL RV/0551-L/09Fortbildungsaufwendungen einer Kindergartenpädagogin (Antrag auf Bescheidaufhebung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011Teil 2/2

…nunmehrigen Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 für Bildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit die Erfüllung des Kriteriums der Notwendigkeit nicht mehr generell unbedingte Voraussetzung für die Anerkennung als Werbungskosten ist. Es genügt der objektive Zusammenhang mit dem Beruf, die Verwertbarkeit…

UFSK RV/0015-K/10Aufwendungen einer Krankenschwester für die Ausbildung zur Kreativtrainerin - Werbungskosten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2011

…der Begründung nicht entsprochen, dass Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen würden, an Hand einer beruflicher Notwendigkeit zu messen seien; eine solche sei im gegenständlichen Fall nicht gegeben. Mit Eingabe vom 22. Juni 2009, beim Finanzamt eingelangt…

UFSL RV/0374-L/05Aufwendungen für Teilseminare im Rahmen der Ausbildung zur "Pädagogischen Kinesiologin" als Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 1/2

…die Veranlassung durch die Einkunftserzielung vielmehr nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen oder beruflichen Veranlassung im Gegensatz zur privaten Veranlassung (vgl. das hg…