…verfügte, und dass er diesen Wohnsitz auch während seiner beruflich bedingten Auslandsaufenthalte beibehalten hat. Von den oben dargelegten Umständen abgesehen spricht für dieses Ergebnis auch das wenig überzeugende Vorbringen im Zusammenhang mit der in Aussicht gestellten Begründung eines Wohnsitzes in China. Dass der Bw tatsächlich…
…bis 31. Juli 2002, da der Steuerpflichtige wegen beruflich bedingter Auslandsaufenthalte nicht erreichbar gewesen sei. In Folge vorgelegt wurden ein Dokument über die Erteilung des Zuschlages hinsichtlich der Liegenschaft in U2, an den Steuerpflichtigen um das Meistbot von 5.170.000,00 S, unterzeichnet vom…
…an Frau H jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benutzen hätte können. Außerdem sei auch anhand der objektiven Umstände (zeitlich begrenzter, beruflich bedingter Auslandsaufenthalt mit jederzeitiger Rückkehrmöglichkeit) erkennbar, dass JS die Wohnung zum Zweck der späteren Benutzung beibehalten habe. Daher sei ein Wohnsitz im Inland gegeben…
…11.8.1993, 91/13/0150). Wird im Rahmen der Auslandstätigkeit ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet, kann auf Grund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer "Reise" ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. Von einem derartigen Kaufkraftunterschied ist nur hinsichtlich jener Länder auszugehen, für welche…
…Finanzamt im Vorlagebericht aus, es könne davon ausgegangen werden, dass die Verpflegung in Mazedonien und Albanien nicht teurer sei als in Österreich, weshalb kein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand entstehe. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Reisekosten: 1.1 Rechtsgrundlagen: - Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG…
…die beantragten Tagesgelder nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Wird im Rahmen einer Auslandsreise ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet, kann auf Grund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer Reise ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. Von einem derartigen Kaufkraftunterschied ist nur hinsichtlich jener Länder auszugehen…
…auf Differenztagesgelder (Auslandstagessatz abzüglich Inlandstagessatz) gegeben sein. Werde im Rahmen einer Auslandstätigkeit ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet, könne aufgrund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer "Reise" ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. Es bestünden keine Bedenken, wenn in diesem Fall der Differenzbetrag zwischen dem…
…Im gegenständlichen Berufungsfall ist strittig, ob und in welcher Höhe die von der Bw. im Zusammenhang mit einem ausschließlich beruflich bedingten ca. zwei Monate andauernden Auslandsaufenthalt in Bonn (Deutschland) erwachsenen bzw. geltend gemachten "Mehrverpflegungsaufwendungen" als Werbungskosten abzugsfähig sind. Sachverhalt: Die Bw. führte im Streitzeitraum mit…
…im Ausland) somit ohne Vorliegen einer "Reise" im Sinne des § 4 Abs. 5 EStG 1988 ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anerkannt, soweit in dem entsprechenden Land Verpflegung generell teurer ist als in Österreich. In diesem Fall können nicht mehr übliche Kosten der Verpflegung unterstellt werden (Hofstätter…
…beruflichen Förderung, zur Förderung des Gemeinwesens und für den Umgang mit Veränderungen. Weiters Persönlichkeitsprofile (die eigenen und die Verhaltensweisen der Kolleginnen bzw. MitarbeiterInnen verstehen, gut zuhören und die richtige Person für einen Aufgabenbereich finden). Öffentliche Reden, Führungsqualitäten entwickeln und Ziele setzen. Kontext zum Beruf bedingt…
…Arbeit in der Schweiz bezogen. Es können daher nicht nur übliche Kosten der Verpflegung unterstellt werden, sondern ist auf Grund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer "Reise" ein beruflich bedingter Mehraufwand entstanden. Die beantragte Differenz iHv. 147,00 S täglich, somit für das Jahr 1996…
…gehört. Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen (sog. Doppelveranlassung bzw. überlappende Veranlassung), ist entsprechend dem Aufteilungsverbot der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung ist eine typisierende Betrachtungsweise derart…
…Vorgangsweise erscheine auf Grund des vielfachen beruflichen und betrieblichen Einsatzes der Telefone (Gewerbebetrieb, selbständige und nichtselbständige Arbeit und KEG) gerechtfertigt. Darüber hinaus sei aus den dem Finanzamt vorgelegten Rechnungen ersichtlich, dass ein sehr hoher Anteil der Mobiltelefonkosten bei Auslandsaufenthalten in Form von Roaming-Gebühren entstanden…
…erstreckt. Wird im Rahmen der Auslandstätigkeit ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet, kann auf Grund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer "Reise" ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. Die Berücksichtigung der Aufwendungen ist mit den in § 26 Z 4 EStG angeführten Sätzen begrenzt. Im vorliegenden…
…ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, kann ein Verpflegungmehrsaufwand grundsätzlich nur für die Anfangsphase steuerlich geltend gemacht werden. Bei Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit im Ausland, kann auf Grund des Kaufkraftunterschiedes jedoch ein beruflich bedingter Mehraufwand anfallen. Mit Erkenntnis vom 11. August 1993, Zl…
…wiedergegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Verjährung Der Vertreter des Bw. brachte in der mündlichen Berufungsverhandlung (siehe Seite 24 des Protokolls über den Verlauf der mündlichen Berufungsverhandlung) den Verjährungseinwand bezüglich der Jahre 1997 bis 1999 vor. Diesem Einwand hält der Berufungssenat entgegen: Während der Bw…
…der Referentin des unabhängigen Finanzsenates wurde der Bw. ersucht, seine derzeitige berufliche Tätigkeit detailliert zu beschreiben (Sparte, genauer Aufgaben- und Kompetenzbereich, Auslandsaufenthalte usw.) und bekannt zu geben, welche konkreten Lehrgangsinhalte einen direkten Bezug zu seiner derzeitigen Tätigkeit aufweisen, ob sich die Tätigkeit mit der Absolvierung…
…Zeitraumes absolvierten Geschäftsreisen würden eine Fristhemmung der Sechs-Monats-Frist verursachen, wobei vorausgesetzt werden müsste, dass der Bw. ins Inland (Österreich) zurückkehrt. Nach beruflich bedingten Auslandsaufenthalten sei der Bw. aber regelmäßig, insbesondere zu den Wochenenden, zum Familienwohnsitz nach Deutschland zurückgekehrt. Dadurch sei auch zu erkennen…
…kausalen Werbungskostenbegriff abgeleiteten Gleichbehandlung von Betriebsausgaben und beruflich bedingten Werbungskosten (vgl. Doralt: EStG 1988,Kommentar, § 16 Tz, 4ft) sind diese Grundsätze auch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit maßgebend. Eine nach objektiven Kriterien vorzunehmende Aufteilung der Fahrtkosten in einen beruflichen und demnach abzugsfähigen und einen außerberuflichen…
…kann nicht zugestimmt werden, da die in Rede stehenden Zulagen ihren Zweck im Sinne von Aufwandsentschädigungen darin haben, bedingt durch den Auslandsaufenthalt allenfalls zusätzlich entstandene Kosten, wie beispielsweise den Wohnungsaufwand oder eine geringere Kaufkraft der österreichischen Währung im Vergleich zum Inland, abzugelten. Sind jedoch Einkünfte…