…16/2010, 615). Es liegt daher bei einem Papierantrag auf Vorsteuererstattung (ab 1.1.2010) nicht ein bloßer, behebbarer Formfehler iSd § 85 BAO vor, sondern ein nicht vor den österreichischen Finanzbehörden behebbarer materiellrechtlicher Mangel hinsichtlich der Antragstellung. Der dritte Satz des § 3 Abs. 1 der…
…16/2010, 615). Es liegt daher bei einem Papierantrag auf Vorsteuererstattung (ab 1.1.2010) nicht ein bloßer, behebbarer Formfehler iSd § 85 BAO vor, sondern ein nicht vor den österreichischen Finanzbehörden behebbarer materiellrechtlicher Mangel hinsichtlich der Antragstellung. Der dritte Satz des § 3 Abs. 1 der…
…16/2010, 615). Es liegt daher bei einem Papierantrag auf Vorsteuererstattung (ab 01.01.2010) nicht ein bloßer, behebbarer Formfehler iSd § 85 BAO vor, sondern ein nicht vor den österreichischen Finanzbehörden behebbarer materiellrechtlicher Mangel hinsichtlich der Antragstellung. Der dritte Satz des § 3 Abs. 1 der…
…Hausbank als Superädifikate erfasst worden. Im Übrigen sei nunmehr die Umwandlung laut Entscheidung des Oberlandesgerichtes wegen nicht behebbarer Mängel endgültig abgewiesen worden und daher die Grunderwerbsteuervorschreibung auch insofern unzutreffend. Auf Ersuchen des UFS wurde der Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) XY vom 2. März 2012 nachgereicht…
…verfehlt und keine wirksame "Berufung" im Sinne des FinStrG ist (VwGH 26.01.1989, 88/16/0201; UFS 02.04.2003, FSRV/0010-W/03). Es behebbarer Mangel liegt nicht vor (Tannert FinStrG Finanzstrafrecht, § 77, E 2). B fällt nicht unter die gemäß § 77 Abs…
…und 2 BAO, noch in jenen des § 86a Abs. 1 BAO. Diesfalls liegt kein behebbares Formgebrechen vor, weshalb auch kein Mängelbehebungsverfahren einzuleiten war. Nach § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG), BGBl I Nr. 70/2003 in der für den Berufungszeitraum geltenden Fassung, BGBl…
…Bei den Mängeln habe es sich gehandelt um Wassereintritt im Keller die Heizungsregelung der Stiegenaufgang zum Haus war nicht verputzt die Hauptabflussleitung im Obergeschoß ragte aus dem Estrich die Kellertüren waren nicht abzuschließen die Kellerstiege hätte wegen nicht behebbarer Mängel abgetragen werden müssen die Querbalken…
…antwortete der Steuerberater, dass dies bisher nicht notwendig gewesen sei, da es mangels Ausschüttung noch nicht zu steuerlichen Auswirkungen gekommen sei. Über diese Besprechung wurde vom anwesenden Gruppenleiter Dr. Gehberger ein Aktenvermerk für den Arbeitsbogen aufgenommen. In der Folge teilte die BP dem steuerlichen Vertreter…
…auf formelle Mängel hin zu prüfen und gegebenenfalls dem Einschreiter zur Verbesserung zurückzustellen. Bestehe auch kein formaler Mangel, habe die Erstinstanz das Rechtsmittel ungesäumt der Rechtsmittelbehörde vorzulegen. Diese habe, falls auch sie der Meinung sei, dass kein Zurückweisungsgrund bestehe und auch kein behebbarer Formmangel vorliege…
…und dies der Behörde unzweifelhaft bekannt sei. Wenn eine Berufung - wie im gegenständlichen Fall - behebbare Mängel aufweist, habe die Behörde dem Einschreiter die Gelegenheit einzuräumen, binnen einer angemessenen Frist Klarstellung zu bringen oder die behebbaren Mängel zu beheben. Das Zollamt habe in der angefochtenen Berufungsvorentscheidung…
…getätigt, welche auch nur in die Nähe von Wiederaufnahmsgründen im Sinne des Gesetzes zu stellen wären und auch folgerichtig nicht darlegt, wann er von derartigen Umständen etwa Kenntnis erlangt hätte. Der solcherart mit nicht behebbaren Mängeln belastete Antrag war daher spruchgemäß zurückzuweisen. Linz, 16. September…
…2000 (StNr. 1). Der Antrag wurde mit Entscheidung der Finanzlandesdirektion vom 20. Juni 2001 zurückgewiesen, da dem Antrag kein konkretes Begehren zu entnehmen war und das Fehlen eines inhaltlichen Vorbringens keinen behebbaren Mangel im Sinne des § 85 Abs. 2 BAO darstelle. Am 10. März 2004…
…diese Gegebenheiten als handwerkliche Ausführungsmängel, die weit über der Toleranzgrenze (3 bis 5%) liegen. (5) Gesamtbeurteilung: Das hergestellte Werk weist gravierende Mängel auf. Im Sinne der ÖNORM A 2060 handelt es sich um "wesentliche behebbare Mängel". (c) Klage der H. GmbH gegen die Firma G…
…und dies der Behörde unzweifelhaft bekannt sei. Wenn eine Berufung - wie im gegenständlichen Fall - behebbare Mängel aufweist, habe die Behörde dem Einschreiter die Gelegenheit einzuräumen, binnen einer angemessenen Frist Klarstellung zu bringen oder die behebbaren Mängel zu beheben. Das Zollamt habe in der angefochtenen Berufungsvorentscheidung…
…so verzichten dadurch die Auftraggeber auf eine diesbezügliche Behebung und Preisminderung. Allenfalls vorhandene behebbare Mängel hat der Auftragnehmer binnen einer angemessenen Frist ab Aufnahme ins Abnahmeprotokoll, sollten sie erst danach erkennbar werden, binnen angemessener Frist ab schriftlicher Mängelrüge zu beheben. ..... Sonstige Bestimmungen ..... II. Den Grundverkäufer…
…so verzichten dadurch die Auftraggeber auf eine diesbezügliche Behebung und Preisminderung. Allenfalls vorhandene behebbare Mängel hat der Auftragnehmer binnen einer angemessenen Frist ab Aufnahme ins Abnahmeprotokoll, sollten sie erst danach erkennbar werden, binnen angemessener Frist ab schriftlicher Mängelrüge zu beheben. ..... Sonstige Bestimmungen ..... II. Den Grundverkäufer…
…so verzichten dadurch die Auftraggeber auf eine diesbezügliche Behebung und Preisminderung. Allenfalls vorhandene behebbare Mängel hat der Auftragnehmer binnen einer angemessenen Frist ab Aufnahme ins Abnahmeprotokoll, sollten sie erst danach erkennbar werden, binnen angemessener Frist ab schriftlicher Mängelrüge zu beheben. ..... Sonstige Bestimmungen ..... II. Den Grundverkäufer…
…so verzichten dadurch die Auftraggeber auf eine diesbezügliche Behebung und Preisminderung. Allenfalls vorhandene behebbare Mängel hat der Auftragnehmer binnen einer angemessenen Frist ab Aufnahme ins Abnahmeprotokoll, sollten sie erst danach erkennbar werden, binnen angemessener Frist ab schriftlicher Mängelrüge zu beheben. ..... Sonstige Bestimmungen ..... II. Den Grundverkäufer…
…so verzichten dadurch die Auftraggeber auf eine diesbezügliche Behebung und Preisminderung. Allenfalls vorhandene behebbare Mängel hat der Auftragnehmer binnen einer angemessenen Frist ab Aufnahme ins Abnahmeprotokoll, sollten sie erst danach erkennbar werden, binnen angemessener Frist ab schriftlicher Mängelrüge zu beheben. ..... Sonstige Bestimmungen ..... II. Den Grundverkäufer…
…so verzichten dadurch die Auftraggeber auf eine diesbezügliche Behebung und Preisminderung. Allenfalls vorhandene behebbare Mängel hat der Auftragnehmer binnen einer angemessenen Frist ab Aufnahme ins Abnahmeprotokoll, sollten sie erst danach erkennbar werden, binnen angemessener Frist ab schriftlicher Mängelrüge zu beheben. ..... Sonstige Bestimmungen ..... II. Den Grundverkäufer…