…Vermietung und Verpachtung und auf Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit einem Steuersatz von 25 % lediglich mit verfassungsrechtlichen Argumenten. Er behauptet jedoch nicht, das EStG 1988 enthalte derartige Vorschriften bzw das Finanzamt habe die Bestimmungen des EStG 1988 unrichtig angewendet. Gemäß Art 18…
…PVA vorgenommenen Lohnsteuerabzuges behauptet worden. Das Finanzamt habe lt. Bw. zunächst zu Recht darauf hingewiesen, dass die als verfassungswidrig angesehenen Normen dem derzeit geltenden Rechtsbestand angehörten und daher auch von der Finanzverwaltung anzuwenden seien. Nicht gefolgt werden könne dagegen der Auffassung, eine Verfassungswidrigkeit der Neufassung…
…behaupteten Verfassungswidrigkeiten anlangt, ist auf Artikel 18 B-VG zu verweisen, demzufolge die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf. Der Unabhängige Finanzsenat als Verwaltungsbehörde ist daher an die Gesetze gebunden. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen…
…Pkt 2 b) des Nachtrages | 5,653.522,08 | Gesamt | 6,965.313,71 Zur behaupteten Verfassungswidrigkeit betreffend die unterschiedlichen Steuersätze (Differenzierung des Steuersatzes für die Börsenumsatzsteuer zwischen Dividendenwerten einerseits mit grundsätzlich 15 Groschen und Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung andererseits…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch die Dr. Dietrich Birnbacher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m. b. H., 9500 Villach, Hauptplatz 19, vom 18. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach, vertreten durch HR Dr. Veit Jonach, vom 18…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, vertreten durch die Moser und Partner Steuerberatung Gesellschaft m. b. H., 9900 Lienz, Albin-Eger-Straße 12, vom 26. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach, vertreten durch HR Dr. Veit Jonach, vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch die Kärntner Treuhand Gesellschaft m. b. H., 9800 Spittal / Drau, Bahnhofstraße 18, vom 22. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach, vertreten durch HR Dr. Veit Jonach, vom 14. Mai 2012…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Gabriele Krafft und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Wolfgang Six, Mag. Michael Schiller und Friedrich Hagl über die Berufungen der A-Mitunternehmerschaft, Adresse durch B, vom 10. Juli 2009 und 23. April 2010 gegen die…
…staatliche Verwaltung gemäß Art. 18 B-VG nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht dem Unabhängigen Finanzsenat zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 17. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Villach vom 16. August 2010 betreffend Rückforderung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Australien, vertreten durch X-Steuerberatung, Wien, vom 19. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 15. Mai 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Steuerberater, W.,H-Straße, vertreten durch M.U.GmbH, W.,H-Straße, vom 13. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 3. Juni 2005 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden…
…behauptet die Berufung nicht. Gemäß Artikel 18 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Der unabhängige Finanzsenat als Verwaltungsbehörde ist daher an die Gesetze gebunden. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes…
…142/2000, verfassungswidrig waren (vgl. das Erkenntnis des VfGH vom 29.6.2002, G 11/02). Die Verfassungswidrigkeit sah der Gerichtshof darin, dass § 121 Abs. 5 Z 2 EStG 1988 (mit der die Z 3 leg.cit. in untrennbarem Zusammenhang stand) bei der in dieser…
…somit die für den Streitzeitraum gültigen Bestimmungen des FLAG 1967 anzuwenden und kommt ihm keinerlei Kompetenz zu, die Verfassungskonformität oder behauptete Verfassungswidrigkeit der in Rede stehenden gesetzlichen Bestimmung zu beurteilen. Auch die Einleitung eines Normprüfungsverfahrens beim VfGH ist ihm nicht möglich. Über die Berufung war…
…gelassen, nicht den Tatsachen entspricht, weil diesfalls der maßgebende Grenzbetrag nur 2.200,00 € betrüge). Was die vom Bw. behauptete Verfassungswidrigkeit der Zuverdienstgrenze von 6.000,00 € beim Alleinverdienerabsetzbetrag betrifft, ist festzuhalten, dass der Unabhängige Finanzsenat eine solche nicht zu erkennen vermag, steht…
…war über die behauptete Verfassungswidrigkeit der zitierten Sachbezugsverordnung nicht zu befinden, da Abgabenbehörden Erledigungen in Entsprechung des Art 18 Abs. 2 B-VG nach den geltenden Gesetzen und Verordnungen auszuführen haben und die Beobachtung einer eventuellen Verfassungswidrigkeit (Ungleichbehandlung von Personen denen eine Dienstwohnung die im…
…Bestimmung des § 11a Abs. 1 EStG 1988 nicht zu gewähren. Im Hinblick auf die behauptete Verfassungswidrigkeit der zitierten Gesetzesbestimmung - Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz - ist zu sagen, dass die Überprüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungskonformität nicht den Verwaltungsbehörden und somit auch nicht dem unabhängigen Finanzsenat (§ 1…
…Bestimmung des § 11a Abs. 1 EStG 1988 nicht zu gewähren. Im Hinblick auf die behauptete Verfassungswidrigkeit der zitierten Gesetzesbestimmung - Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz - ist zu sagen, dass die Überprüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungskonformität nicht den Verwaltungsbehörden und somit auch nicht dem unabhängigen Finanzsenat (§ 1…
…darauf zu verweisen, dass die Behörde gem. Art. 18 Abs. 1 B-VG geltende Gesetze zu vollziehen hat. Die Beurteilung der behaupteten Verfassungswidrigkeit fällt nicht in den Kompetenzbereich des Unabhängigen Finanzsenates, sondern gem. Art. 144 Abs. 1 B-VG in jenen des Verfassungsgerichtshofes. Im Übrigen…