…An Hand des Wissensstandes im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist im Sinne einer Momentaufnahme festzustellen, dass ein begründeter Tatverdacht gegeben ist oder, dass der Bescheid aufzuheben ist. § 82 FinStrG ist eine Bestimmung des Finanzstrafgesetzes, die lediglich die Finanzstrafbehörde erster Instanz betrifft…
…in der Beschwerde nicht gefolgt werden. Anders als in einem Berufungsverfahren, bei dem eine abschließende Bewertung eines Sachverhaltes vorzunehmen ist, stellt eine Beschwerdeentscheidung als Erledigung einer Anfechtung eines Einleitungsbescheides lediglich eine Momentaufnahme dar. Im Zeitpunkt der Entscheidung bestätigt der Rechtsmittelbearbeiter das Vorliegen eines begründeten Tatverdachtes…
…die Bf. trotz Kenntnis der Fälligkeiten unterlassen hat Zahlungen und Meldungen der Höhe der geschuldeten Beträge vorzunehmen und damit die Verkürzung wissentlich bewirkt hat. Die Beschwerde war somit spruchgemäß abzuweisen. Die gegenständliche Entscheidung hat jedoch lediglich über einen Tatverdacht im Moment der Beschwerdeentscheidung abzusprechen, die…
…der Ansicht gewesen sein, dass dieser Ansatz vom Steuerberater wahrgenommen werden würde. Der begründete Verdacht einer wissentlichen Verkürzung erscheint hier nicht gegeben. Die Frage, ob er es allenfalls ernstlich für möglich gehalten haben mag, dass der Ansatz eines Privatanteiles unterbleiben würde, war im Beschwerdeverfahren nicht…
…im Rahmen des Wareneinsatzes steuermindernde Ausgabe Sich als gerichtlich beeideter Sachverständiger für € 176,67 den Ruf zu gefährden, entspräche nicht der Handlungsweise eines vernünftig denkenden Menschen. Mit dem Ersuchen um vollinhaltliche Stattgabe und Einstellung des Verfahrens verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen " Über die Entscheidung…
…Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes Linz, vertreten durch Dr. Christian Kneidinger, vom 30. September 2004, SN X, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und Punkt b) des angefochtenen Bescheides aufgehoben. II. Im…
…Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) auf die Fällung eines Erkenntnisses in der og. Finanzstrafsache durch einen Spruchsenat (§ 58 Abs. 2 lit. b FinStrG) vom 22. Oktober 2010 als unzulässig zurückgewiesen. Begründet wurde die Zurückweisung im Wesentlichen damit…
…Im Rahmen der Beschwerdeentscheidung war nur zu untersuchen, ob für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens ausreichende Verdachtsmomente vorliegen. Die endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende rechtliche Beurteilung hat nach Durchführung eines Untersuchungsverfahrens in einer Strafverfügung, einem Straferkenntnis oder einem Einstellungsbescheid zu erfolgen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…Form eines Bescheides zu ergehen hat. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der sich an Hand der bisherigen Ermittlungsergebnisse ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Es genügt jedoch, wenn gegen den Beschuldigten ein entsprechender Tatverdacht besteht…
…Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, es gelte als erwiesen, die Beschuldigte habe die im Spruch bezeichneten Finanzvergehen sowohl in objektiver als in subjektiver Hinsicht verwirklicht. Davon könne in freier Würdigung der Beweise basierend auf der niederschriftlichen Zeugenaussage des Sl…
…gekauft habe. Der Bf. habe dadurch die Finanzvergehen nach § 37 Abs. 1 lit. a und § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, es stehe aufgrund der Aussage des Mi.W. als Zeuge…
…dass das Beschwerdevorbringen im Widerspruch zur Aktenlage steht. Im vorliegenden Sachverhalt steht nämlich fest, dass der Beschwerdeführer für die Einräumung einer Kaufoption über Liegenschaften gegenüber der GmbH mit Rechnung vom 3.7.2008 das Optionsentgelt in Höhe von € 120.000,00 zuzüglich 24.000…
…über die Beschwerde des Beschuldigten vom 2. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 6. Mai 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Aus Anlass der Beschwerde wird im…
…1090 Wien, Türkenstraße 25/8, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 13. Mai 2009 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Wien 1/23 als…
…gegen die Beschwerdeführerin (Bf.) zur SN 123 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass sie im Zeitraum Jänner 2005 bis 31. Dezember 2006 anlässlich ihrer Einreisen nach Österreich aus Rumänien kommend über Ungarn vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich 12.000 Stück Zigaretten der Marke…
…gebracht und hiermit das Finanzvergehen der Abgabenhehlerei und der Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 46 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 2. August 2006, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht…
…sohin, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (VwGH 25.5.1992, 92/15/0061). Der Beschwerdeführer war im gegenständlichen Zeitraum Geschäftsführer der X-GmbH und für die Wahrnehmung deren abgabenrechtlichen Verpflichtungen verantwortlich. Über diese Gesellschaft wurde am…
…wurde über das Vermögen dieser Gesellschaft der Konkurs eröffnet. Für die Zeiträume 09-12/2005 wurden für die E-GmbH. keine (rechtzeitigen) Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht und keine Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet. Das Beschwerdevorbringen, der Beschwerdeführer habe laufend sämtliche steuerrelevanten Unterlagen und "Umsatzsteuermeldungen" zur Verfügung gestellt, ist unzutreffend. Im…
…weil zu besorgen war, dass ein Zuwarten bis zur Beibringung eines von der zuständigen Finanzstrafbehörde zu erlassenden schriftlichen Bescheides den Zweck der Maßnahme gefährdet hätte; insbesondere seien die Gründe der Identitätssicherung und des jederzeitigen behördlichen Zugriffes vorgelegen. Über die Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug gem. …
…betreiben. Es besteht somit der Verdacht, dass er das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG und des versuchten vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte gemäß §§ 13, 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen hat. II. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen…