…Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Eingangsabgaben, so wird…
…Zollwert einzubeziehen sind. Daraus ist aber zu folgen, dass aufgrund der oa. Gründe der Umstand, dass ein "begründeter Zweifel" an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung im Sinne des Art 244 Unterabs. 2 ZK nicht vorliege, nach dem Stand der Ermittlungen nach Auffassung des UFS nicht…
…der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhrabgaben…
…unsubstanzierte Einwand, es wären Beweisanträge gestellt worden, welche die Verantwortung des Einschreiters unter Beweis stellen können, ist nicht geeignet, begründete Zweifel an der, diesem Aussetzungsverfahren zugrunde liegenden, Sachentscheidung und somit dass Vorliegen der Voraussetzung für die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO aufzuzeigen. Es liegt…
…Aussetzung der Vollziehung seitens des Zollamtes Wien abgewiesen, mit der Begründung, dass auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen würden, und keine Anhaltspunkte für das Entstehen eines unersetzbaren Schadens vorliegen würden. Dagegen brachte die Bf. fristgerecht Berufung…
…Aussetzung der Vollziehung seitens des Zollamtes Wien abgewiesen, mit der Begründung, dass auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen würden, und keine Anhaltspunkte für das Entstehen eines unersetzbaren Schadens vorliegen würden. Dagegen brachte der Bf. fristgerecht Berufung…
…als unbegründet abgewiesen und dazu ausgeführt, dass aufgrund des Ermittlungsergebnisses keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Sachentscheidung bestehen würden und keine Anhaltspunkte für einen unersetzbaren Schaden vorliegen würden. Dagegen erhob der Bf. fristgerecht Berufung mit nachstehender Begründung: Die im bekämpften Bescheid enthaltene Begründung…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…mit der Begründung, dass auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen würden, und keine Anhaltspunkte für das Entstehen eines unersetzbaren Schadens vorliegen würden. Dagegen berief die Bf. fristgerecht und führte dazu aus, dass sie bei größtmöglichen Bemühen…
…Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass weder im Hinblick auf die Eingabe, noch unter Bedachtnahme auf den derzeitigen Ermittlungsstand begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen würden, jedoch könne aufgrund der dargestellten wirtschaftlichen und finanziellen Situation davon…
…in Hinblick auf die abweisende Entscheidung in der Berufungsvorentscheidung (vom 30. Dezember 2004) trotz der dagegen erhobenen Beschwerde kein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehe. Dagegen wurde mit Eingabe vom 23. Juni 2005 der Rechtsbehelf der Beschwerde erhoben und darin auf die…
…im Spruch dieses Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung dann vorliegen würden, wenn bei überschlägiger Prüfung der Entscheidung aufgrund der vorliegenden Unterlagen und der präsenten Beweismittel neben den für…
…im Spruch dieses Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung dann vorliegen würden, wenn bei überschlägiger Prüfung der Entscheidung aufgrund der vorliegenden Unterlagen und der präsenten Beweismittel neben den für…
…brachte vor, durch die Einbringung der Beschwerde in der Hauptsache liege keine rechtskräftige Entscheidung vor. Es würden begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen; diesbezüglich werde auf die Vorbringen in der Beschwerde verwiesen. Die Richtigkeit der nachträglich erfolgten Aussagen der beiden Passagiere werde…
…Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben…
…Das Zollamt hielt daran fest, dass unter Bedachtnahme auf die Berufungsvorentscheidung in der Hauptsache vom 2.9.2005 keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung in dem Sinn vorlägen, als gewichtige Gründe die Beurteilung einer Rechtsfrage oder des Sachverhalts nicht mit der erforderlichen Sicherheit…
…und zwar mit der Begründung, dass die Zollbehörde auf Grund der Ermittlungsergebnisse keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung hätte und auch keinerlei Anhaltspunkte für einen unersetzbaren Schaden vorlägen. Gegen diese (dem Bf. am 31.1.2003 zugestellte) Entscheidung des Hauptzollamtes Wien (Art…