…Oktober 2003 zeitlich befristet in Österreich beschäftigt. Seit Oktober 2003 hat er seinen Wohnsitz in Salzburg. Die zeitlich befristete Beschäftigung erstreckt sich vom 1. Oktober 2003 bis 30. September 2006. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 beantragte die Vertreterin des Berufungswerbers die Berücksichtigung des…
…eine von vorneherein befristete Beschäftigung angenommen und ausgeübt. Aufgrund der Entfernung zwischen W und B war ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ursprünglichen Wohnsitz nicht zumutbar. Aufgrund der Befristung der Beschäftigung in W und der darauf folgenden geplanten Rückkehr an den Wohnsitz in B war…
…Wohnsitzverlegung in die Nähe des Beschäftigungsortes nicht zumutbar ist. Demgegenüber ist sogar im Falle eines aufgrund des AktG befristet bestellten Vorstandsdirektors einer AG, bei dem die Wiederbestellung ungewiss ist, laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.5.2004, 2000/14/0207, nicht von einer vorübergehenden Beschäftigung…
…am 13.3.2001 erhielt, so liegen doch mehr als 14 Jahre zwischen der erstmaligen befristeten Niederlassungsbewilligung und der ersten unbefristeten Niederlassungsbewilligung. Auch wenn durchaus einzusehen ist, dass ihm in den ersten Jahren seiner Beschäftigung in Österreich noch nicht klar war, wie er seine Lebens…
…hätte können. Als kroatischer Staatsbürger verfüge er auch nur über eine befristete Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, sodass er keine Garantie hätte, auch in Zukunft einer Beschäftigung in Österreich nachgehen zu können. Außerdem bedeute das Haus in Kroatien mit Hof und Garten eine materielle Absicherung. Im…
…Arbeitsverträge der Bw. und ihres Lebensgefährten vom Arbeitgeber befristet worden wären oder im Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit bei der Fa. X. schon ein konkretes Angebot für eine Beschäftigung in Deutschland vorgelegen hätte. Die bloße Absicht, nicht auf Dauer in Österreich zu arbeiten, reicht für…
…für den Zeitraum 1998 bis 2002 vorzulegen sowie einen Nachweis dafür zu erbringen, dass die Beschäftigung des Bw. in Österreich nur eine vorübergehende gewesen ist (Vorlage des Arbeitsvertrages/der Arbeitsverträge für den Zeitraum 1998 bis 2002). Mit Eingabe vom 29. Juli 2004 teilte der Bw…
…sich in Österreich aufgehalten und hier auch Arbeitslosenunterstützung bezogen. Während der Beschäftigung in der Schweiz ist er nach dem vorliegenden Fahrtenbuch nahezu jeden arbeitsfreien Tag nach Innsbruck gefahren (rd. 220 km) und hat dort seine Freizeit verbracht. Ab November 2007 hatte der Bw in Zürich…
…In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der Berufungswerber bereits seit dem Jahre 1994 in Österreich selbständig bzw. nichtselbständig tätig war, während er seit seinem Beschäftigungsbeginn in der Schweiz im August 2001 nur über einen befristeten Arbeitsvertrag und zunächst auch nur über eine auf…
…anzuwenden. Ihre Einreise nach Österreich und somit die Asylantragstellung erfolgte mit Februar 2005. Die positiven Asylbescheide für Sie und Ihren Sohn wurden am 6.5.2011 ausgestellt, wobei die mündliche Verhandlung am 6.4.2011 stattfand. Sie übten bisher keine Beschäftigung in Österreich aus. Familienbeihilfe…
…Begründend wurde ausgeführt, dass für den Zeitraum Jänner 2006 bis Juli 2007 keine länger als 3 Monate andauernde rechtmäßige Beschäftigung bestanden habe. Durch eine ordnungsgemäße Meldung bei der Sozialversicherung und die Entrichtung der Lohnsteuer liege noch keine rechtmäßige Beschäftigung in Österreich vor. Die Rechtmäßigkeit erfolge…
…und seiner Lebensgefährtin vom Arbeitgeber befristet worden wären oder im Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit bei der Fa. B. schon ein konkretes Angebot für eine Beschäftigung in Deutschland vorgelegen hätte. Die bloße Absicht, nicht auf Dauer in Österreich zu arbeiten reicht für sich alleine nicht…
…befristet war ist unbestritten. Insgesamt ist der Bw. aber bereits seit 1989 bis zum jetzigen Zeitpunkt beim L. Theater beschäftigt, sein Beschäftigungsverhältnis wurde also laufend verlängert. Es kann nach Ansicht der Berufungsbehörde angesichts dieser Umstände keine Rede davon sein, dass die Beschäftigung des Bw. in…
…den Erträgnissen dieser Landwirtschaft leben. Außerdem hätte er auch immer nur über eine befristete Arbeitserlaubnis in Österreich verfügt, sodass er im Fall des Verlustes der Arbeitserlaubnis keine Existenzgrundlage mehr gehabt hätte. Im Übrigen verwies er auf die fehlende Niederlassungsfreiheit in Österreich als Staatsbürger eines Drittlandes…
…Laut Information des Bw. seinen diesem zu Beginn seiner Beschäftigung in Österreich zunächst jeweils auf ein (Beschäftigungsbewilligungen), hernach auf zwei (Arbeitserlaubnisse) Jahre befristete Bewilligungen seitens des damals zuständigen Arbeitsamtes Bau-Holz erteilt worden, in der Folge sodann jeweils auf fünf Jahre befristete Bewilligungen (sog. Befreiungsscheine)…
…in Österreich auf Grund ihrer nichtselbständigen Beschäftigung in der Sozialversicherung zumindest gegen ein Risiko pflichtversichert war, in den Anwendungsbereich des ARB 3/80 fällt (vgl. dazu auch das Urteil des OGH vom 17. März 2009, 10 Ob 14/09w ). Auf Grund der Gleichstellung mit österreichischen…
…vor Ablauf des mit 18 Monaten befristeten Entsendungszeitraumes ist die Rückkehr der Bw zu ihrem österreichischen Arbeitgeber in das österreichische Werk mit von der Bw am 1.2.2008 unterfertigten Dienstvertrag (UFS 96 - 97 bzw 160) fixiert worden. Die Beschäftigung durch den Schweizer Arbeitgeber erfolgte…
…Reisepasses - in Österreich seit 6.10.1999 über eine unbefristete Niederlassungsbewilligung zu jeglichem Aufenthaltszweck. Über welche Aufenthaltstitel verfügten Sie zuvor. Weisen Sie diese mittels Kopien des Reisepasses nach. Seit wann sind Sie in Österreich beschäftigt? Ihrem Vorbringen ist zu entnehmen, dass ihre - keiner Beschäftigung nachgehende…
…Ferner um Bekanntgabe, wann der Bw das erste Mal in Österreich einer Beschäftigung nachgegangen sei und ob jemals ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt worden sei. Nach Fristablauf zur Beantwortung wurde ein Versicherungsdatenauszug der Österreichischen Sozialversicherung vom 16.9.2004 vorgelegt aus dem hervorgeht, dass der…
…Österreich sei. Er gehe jedoch aufgrund einer gültigen Arbeitserlaubnis einer legalen Beschäftigung in Österreich nach und es würden im Rahmen seines Dienstverhältnisses von seinem Lohn Abzüge vorgenommen, die auch teilweise zur Finanzierung der Geldmittel des Familienlastenausgleichsfonds Verwendung fänden. Außerdem halte er sich aufgrund einer befristeten…