…befristet in Österreich tätig sei und in Österreich nur Nebenwohnsitze innehabe, hat das Finanzamt als Schutzbehauptungen gewertet. Festzuhalten ist zunächst, dass gemäß Art. VIII Z. 1 und 5 des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994, mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 der Begriff "ordentlicher Wohnsitz" in…
…Oktober 2003 zeitlich befristet in Österreich beschäftigt. Seit Oktober 2003 hat er seinen Wohnsitz in Salzburg. Die zeitlich befristete Beschäftigung erstreckt sich vom 1. Oktober 2003 bis 30. September 2006. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 beantragte die Vertreterin des Berufungswerbers die Berücksichtigung des…
…Vorlagebericht vom 2.7.2019 hielt die belangte Behörde der Bf entgegen, dass deren Behauptung, wonach die vorerst zeitlich befristete Beschäftigung in den USA im Jahr 2016 unbefristet verlängert worden sei, jeder Grundlage entbehre. Vielmehr stelle sich der Sachverhalt anhand der vorliegenden Unterlagen wie folgt…
…2014 dem Bundefinanzgericht zur Entscheidung vor. In der Vorlage führte die belangte Behörde aus, dass aus ihrer Sicht keine Veranlassungen vorlägen, die eine notwendige Aufrechterhaltung des ehemaligen Familienwohnsitzes in Ungarn rechtfertigen würden, da weder eine befristete Beschäftigung in Österreich vorläge, noch sonstige Ausschließungsgründe (zB Einkünfte…
…eine von vorneherein befristete Beschäftigung angenommen und ausgeübt. Aufgrund der Entfernung zwischen W und B war ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ursprünglichen Wohnsitz nicht zumutbar. Aufgrund der Befristung der Beschäftigung in W und der darauf folgenden geplanten Rückkehr an den Wohnsitz in B war…
…Wohnsitzverlegung in die Nähe des Beschäftigungsortes nicht zumutbar ist. Demgegenüber ist sogar im Falle eines aufgrund des AktG befristet bestellten Vorstandsdirektors einer AG, bei dem die Wiederbestellung ungewiss ist, laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.5.2004, 2000/14/0207, nicht von einer vorübergehenden Beschäftigung…
…Z 6 FPG in Zusammenhalt mit den ihm wiederholt erteilten Beschäftigungsbewilligungen gemäß § 5 Abs. 1 AuslBG rechtmäßig in Österreich aufhältig ist. Hiebei ist allerdings nicht zu übersehen, dass es sich um auf die Geltungsdauer von je maximal 6 Monaten befristete Bewilligungen zur Beschäftigung von Ausländern…
…konkrete Tätigkeit. Nach der ständigen Rechtsprechung und der in der in Öterreich angewandten Auslegung der EU-Verordnung ist bei der Beurteilung des Anspruches auf Familienbeihilfe bei einer Beschäftigung unter der Geringfügigkeitsgrenze eine Einzelfallprüfung vorzunehmen (möglicher Beobachtungszeitraum könnte ein Kalenderjahr sein) Dazu sind die Dauer, die…
…einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in deren Privathaushalten auf längstens einen Monat befristet für die Dauer des jeweiligen Arbeitseinsatzes abgeschlossen werden, soweit die Entgeltgrenze nach Abs. 4 nicht überschritten und die Entlohnung mit Dienstleistungsscheck vereinbart wird. (2) Arbeitsberechtigt ist, wer zur Aufnahme einer Beschäftigung im Bundesgebiet oder…
…am 13.3.2001 erhielt, so liegen doch mehr als 14 Jahre zwischen der erstmaligen befristeten Niederlassungsbewilligung und der ersten unbefristeten Niederlassungsbewilligung. Auch wenn durchaus einzusehen ist, dass ihm in den ersten Jahren seiner Beschäftigung in Österreich noch nicht klar war, wie er seine Lebens…
…hätte können. Als kroatischer Staatsbürger verfüge er auch nur über eine befristete Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, sodass er keine Garantie hätte, auch in Zukunft einer Beschäftigung in Österreich nachgehen zu können. Außerdem bedeute das Haus in Kroatien mit Hof und Garten eine materielle Absicherung. Im…
…den Beschwerdeführer der Schluss zulässig sei, er habe vorgehabt die Tätigkeit in der Schweizerischen Eidgenossenschaft nur für befristete Zeit auszuüben und die Rückkehr nach Österreich von vornherein geplant. Auch diese Ausführungen der Abgabenbehörde erster Instanz in der Beschwerdevorentscheidung lassen erkennen, dass nach Ansicht des Beschwerdeführers…
…den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können. Bei der Wohnung, die die Beschwerdeführerin im Veranlagungsjahr in Österreich benutzt hat, handelte es sich um eine Ferienwohnung, die von ihrem Arbeitgeber (befristet) angemietet und bezahlt worden ist. Es war ihr daher nicht möglich, die Wohnung jederzeit ungehindert und…
…Arbeitsverträge der Bw. und ihres Lebensgefährten vom Arbeitgeber befristet worden wären oder im Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit bei der Fa. X. schon ein konkretes Angebot für eine Beschäftigung in Deutschland vorgelegen hätte. Die bloße Absicht, nicht auf Dauer in Österreich zu arbeiten, reicht für…
…die Kosten der Familienleistungen aufgrund der ersten Beschäftigung/selbständigen Tätigkeit für den gesamten Bezugszeitraum. Es bestehe daher für Oktober 2009 und September 2010 kein Anspruch auf Differenzzahlung. Im November 2009 und von Februar 2010 bis August 2010 habe die Bf. in Österreich keine Tätigkeit ausgeübt…
…für den Zeitraum 1998 bis 2002 vorzulegen sowie einen Nachweis dafür zu erbringen, dass die Beschäftigung des Bw. in Österreich nur eine vorübergehende gewesen ist (Vorlage des Arbeitsvertrages/der Arbeitsverträge für den Zeitraum 1998 bis 2002). Mit Eingabe vom 29. Juli 2004 teilte der Bw…
…nur befristet über die jeweilige Saison vereinbart (laut Lohnkonto 2011 z. B. "Eintritt 1.11.2010/Austritt 12.05.2011" bzw. "Eintritt 30.05.2011/Austritt 27.10.2011", etc.). Kirchensteuer hatte die Bf. in Österreich nicht zu leisten, weil sie bei der österreichischen Kirchenbeitragsstelle…
…Monat befristet für die Dauer des jeweiligen Arbeitseinsatzes verrichten. Die Entlohnung werde mit Dienstleistungsscheck vereinbart. Eine freiwillige Versicherung in die Kranken- und Pensionsversicherung bewirke auch keine Gleichstellung einer Beschäftigung im Sinne des Art.ll Abs.2 der VO und sei demnach auch keine Zuständigkeit Österreichs…
…bis April 2017 in der Schweiz beschäftigt und ging anschließend, wie im Sachverhalt erläutert, Beschäftigungen in Österreich und Deutschland nach. Überdies war er zeitweise im Jahr 2017 und im Jahr 2019 beim AMS Österreich als arbeitslos gemeldet. Erst im Juli 2019, befristet bis 31.03…
…Wesentlichen vorgebracht, dass ihre Tätigkeit in Österreich einen regelmäßigen Charakter aufweise und bei einem wöchentlichen Stundenausmaß von mindestens 10 Stunden keine bloß geringfügige und somit unbeachtliche Erwerbstätigkeit vorliege. Für die belangte Behörde liegt bei der gegenständlichen, unter der Geringfügigkeitsgrenze entlohnten, Tätigkeit keine Beschäftigung (Art. 1…