…Rangrücktrittserklärungen für den Entfall der Forderung nicht erforderlich und es sind daher die Angaben der Bw. glaubhaft, wonach ein solcher endgültiger Verzicht nicht ausgesprochen wurde. Die gegenständlichen Rangrücktrittserklärungen begründeten keine aufschiebend bedingten Forderungsverzichte, sodass die Insolvenz, welche den endgültigen Entfall der Forderungen zur Folge hatte…
…verwendet worden." Zur Begründung ihres Antrages führte die Bw. aus, dass es sich bei einer derart ausgestalteten Besserungsverpflichtung um einen auflösend bedingten Forderungsverzicht handle (so auch VwGH 22.12.2000, 2000/16/0553). Da das KVG im Anwendungsbereich der Gesellschaftssteuer keine speziellen Regelungen betreffend das…
…Neben dem Motiv kann auch die Stellung des Kapitalgebers mögliches Unterscheidungskriterium sein. Besserungsvereinbarungen können als unbedingter Forderungsverzicht mit Besserungsabrede oder auflösend bedingter Forderungsverzicht ausgestaltet sein. Ein Forderungsverzicht durch einen Gesellschafter (aus gesellschaftsrechtlichen Gründen) stellt eine verdeckte Einlage dar (KStR 2001, Rz 684 und 688 ff.…
…Dieser Genussvereinbarung sind weder spezielle Besserungskriterien zu entnehmen noch wurde auf erforderliche Sanierungsmaßnahmen Bezug genommen. Es liegt weder ein bedingter Forderungsverzicht eines Gläubigers (traditionelle Besserungsvereinbarung) noch eine Kapitalzufuhr mit Sanierungsauftrag vor. Auch durch die Bezugnahme auf die Einkommensteuerrichtlinien kann die Bw. ihren Standpunkt nicht untermauern…
…August 2006 hat der Bw. für das Jahr 2004 Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 104.227,38 € dem Finanzamt gegenüber erklärt. Bei der Ermittlung der Einkünfte wurde ein Gewinn aus einem Forderungsverzicht auf Grund des am 5. August 2004 bestätigten Zwangsausgleiches mit 107…
…demzufolge von der Käuferin hinsichtlich Teilforderungen in Höhe von 3,971.557,59 € ein gänzlicher Forderungsverzicht ausgesprochen wurde. Die Ermittlung der berichtigten Umsatzsteuer wurde wie folgt dargestellt: | Gesamtforderung | 3,971.557,59 | davon Forderung ohne Umsatzsteuer | -224.958,00 |…
…98/14/0128). Das Betriebsvermögen wird im Zeitpunkt des Wegfalles der Schuld erhöht. Tritt der Schuldnachlass verteilt auf mehrere Perioden ein, fällt auch der Sanierungsgewinn über diese Perioden verteilt an. Bedingter Schuldnachlass reicht nicht aus (vgl. VwGH 7. 6. 2001, 98/15/0037). Im gegenständlichen…
…bestehenden Schulden stehe in einem krassen Missverhältnis zur Höhe der Einnahmen bzw. des Vermögens, sodass eine persönlich bedingte Unbilligkeit jedenfalls vorliege. Bei Einhebung der vorgeschriebenen Steuer wäre die Existenz der Bw eklatant bedroht, da mit Eintreibung dieser Verbindlichkeit die gesamte Veräußerung der verpachteten Halle verbunden…
…bestehenden Schulden stehe in einem krassen Missverhältnis zur Höhe der Einnahmen bzw. des Vermögens, sodass eine persönlich bedingte Unbilligkeit jedenfalls vorliege. Bei Einhebung der vorgeschriebenen Steuer wäre die Existenz des Bw eklatant bedroht, da mit Eintreibung dieser Verbindlichkeit die gesamte Veräußerung der verpachteten Halle verbunden…
…2003 aufzulösen ist; also ob der Forderungsverzicht im Jahr 2002 oder im Jahr 2003 wirksam wurde. Richtig ist jedenfalls der Einwand im Vorlageantrag vom 14. September 2004, dass aus bilanzieller Sicht eine Verbindlichkeit aufgrund eines bedingten Verzichts erst dann ausgebucht werden darf, wenn die Befreiung…
…98/16/0121 meinte die Bw. aber im Wesentlichen, dass in einem auflösend bedingten Forderungsverzicht gegen Besserung kein Erwerb von Gesellschaftsrechten gelegen wäre. Es sei lediglich der Rückzahlungsmodus neu vereinbart worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. November 2000 wurde der Betrefftext berichtigt und die Haftung aufgehoben…
…über den Forderungsverzicht nicht angeführt wird, aus welchen Gründen der Verzicht erfolgte. Es sei Aufgabe der Abgabenbehörde, Feststellungen darüber zu treffen, ob der Vorgang gesellschaftsrechtlich oder betrieblich veranlasst ist. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ist im vorliegenden Sachverhalt jedoch nicht von einem gesellschaftsrechtlich bedingten Forderungsverzicht…
…Danach seien Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben werden, wie unbedingt erworbene zu behandeln. Somit sei der auflösend bedingte Forderungsverzicht als ein unbedingter zu behandeln. Das Finanzamt vertrat daher unter Hinweis auf das VwGH-Erkenntnis vom 21.12.2000, Zl. 2000/16/0553, 0554…
…Ertragslage der GG. war bzw. ist mit einer Rückführung aus Sicht der Geschäftsführung der GG. nicht zu rechnen. Im Fall eines Forderungsverzichtes eines Gesellschafters zugunsten der Gesellschaft entsteht gemäß § 2 Z 4 lit b KVG die Gesellschaftsteuerpflicht, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der…
…Oktober 2005 wurde der Berufungswerberin für die im Notariatsakt vereinbarten Gegenleistungen (anteiliger Barwert von Wohnrecht und Pflegeleistungen, Forderungsverzicht, Erbsentfertigung sowie Kosten für Begräbnis und Grabstätte) im ermittelten Betrag von € 72.507,58 Grunderwerbsteuer in Höhe von € 1.450,15 vorgeschrieben. In der gegen…
…gegenständlichen Vorschreibung um die Auswirkung einer allgemeinen Rechtslage und sei die sachliche Unbilligkeit daher zu verneinen. In der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgaben sei weder eine persönlich noch sachlich bedingte Unbilligkeit zu erblicken, sodass eine Ermessensentscheidung ausgeschlossen sei. In der gegen diesen Bescheid fristgerecht erhobenen Berufung…
…Gesetzgeber nicht beabsichtigten Ergebnis geführt hätte. Diesbezüglich sei auch kein konkretes Vorbringen erstattet worden. Die Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage würden jedenfalls keine "sachlich" bedingte Unbilligkeit der Einhebung begründen. Zum Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit, welche der Sache nach geltend gemacht worden sei, sei Folgendes festzuhalten: Der…
…16.12.1998, Zl 96/13/0007 wird ein im Rahmen des Beschwerdeverfahrens erstmals eingewandter (teilweiser) Forderungsverzicht in Höhe von S°750.000,00 im Jahre 1992 erwähnt. Im Feststellungsakt 11 ff/93 erliegt ein weiteres Auskunftsersuchen vom 15.11.1989 an das BMF, das von…
…da es in Anbetracht oben dargelegter Rechtsprechung genügt, wenn der Zuwendende eine sich im Zuge der Abwicklung des Rechtsgeschäftes beim Bedachten ergebende Bereicherung in Kauf nimmt und die Annahme eines (zumindest bedingten) Bereicherungswillens im Besonderen bei Vorliegen eines nahen Verwandtschaftsverhältnisses, wie hier Mutter und Tochter…
…Gesellschaftsverhältnis bedingt wäre. Die zu beurteilende Vereinbarung enthalte weder Konditionen über eine spätere Rückzahlung der nicht entrichteten Beträge noch die Festlegung einer Verzinsung. Auch sei die Formulierung "bis auf Widerruf" unklar, weshalb die genannte Vertragsgestaltung durch das Gesellschaftsverhältnis begründet wäre. Somit stelle der Forderungsverzicht eine…