…Abgabe sei am 18. August 2008. Aus einem bedauerlichen Versehen - im Hinblick auf die schlanke Organisationsstruktur der Privatstiftung vor allem wegen eines urlaubsbedingten Personalengpasses - sei die Zahlung verspätet beim Finanzamt eingelangt (dies müsste gemäß der Überweisung am 4. September 2008 gewesen sein). Die Säumnis betrage…
…zwar in die XML-Datei gestellt, durch ein bedauerliches Versehen aber nicht ans Finanzamt übermittelt worden. Dies sei erst am 4. August festgestellt worden, als die Bw den Rückstandsausweis für die Umsatzsteuer 05/2008 erhalten habe. Aus diesem einmaligen Versehen, das auch gewissenhaftesten Menschen einmal…
…wurde im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass zum relevanten Fälligkeitstermin (15.10.2008) eine Überweisung durchgeführt worden wäre. Dabei sei es aber zu einem bedauerlichen Versehen gekommen. Auf dem Erlagschein seien die zum 15.10.2008 fälligen Selbstbemessungsabgaben zwar richtig angeführt worden, leider habe sich aber…
…schon einen Zinsverlust. Dieser finanzielle Nachteil beweise, dass die behördlichen Aufforderungen nicht einfach ignoriert, sondern die Fristen nur auf Grund eines einmaligen bedauerlichen Versehens übersehen wurden. Dass die Abgabenerklärung nicht bereits vor Androhung der nunmehr verhängten Zwangsstrafe bzw. entsprechend dem Fristverlängerungsansuchen vorgelegt wurde, erkläre sich…
…schon einen Zinsverlust. Dieser finanzielle Nachteil beweise, dass die behördlichen Aufforderungen nicht einfach ignoriert, sondern die Fristen nur auf Grund eines einmaligen bedauerlichen Versehens übersehen wurden. Dass die Abgabenerklärung nicht bereits vor Androhung der nunmehr verhängten Zwangsstrafe bzw. entsprechend dem Fristverlängerungsansuchen vorgelegt wurde, erkläre sich…
…schon einen Zinsverlust. Dieser finanzielle Nachteil beweise, dass die behördlichen Aufforderungen nicht einfach ignoriert, sondern die Fristen nur auf Grund eines einmaligen bedauerlichen Versehens übersehen wurden. Dass die Abgabenerklärung nicht bereits vor Androhung der nunmehr verhängten Zwangsstrafe bzw. entsprechend dem Fristverlängerungsansuchen vorgelegt wurde, erkläre sich…
…schon einen Zinsverlust. Dieser finanzielle Nachteil beweise, dass die behördlichen Aufforderungen nicht einfach ignoriert, sondern die Fristen nur auf Grund eines einmaligen bedauerlichen Versehens übersehen wurden. Dass die Abgabenerklärung nicht bereits vor Androhung der nunmehr verhängten Zwangsstrafe bzw. entsprechend dem Fristverlängerungsansuchen vorgelegt wurde, erkläre sich…
…schon einen Zinsverlust. Dieser finanzielle Nachteil beweise, dass die behördlichen Aufforderungen nicht einfach ignoriert, sondern die Fristen nur auf Grund eines einmaligen bedauerlichen Versehens übersehen wurden. Dass die Abgabenerklärung nicht bereits vor Androhung der nunmehr verhängten Zwangsstrafe bzw. entsprechend dem Fristverlängerungsansuchen vorgelegt wurde, erkläre sich…
…Rechtsmittel ein Begleitschreiben (hier das angegebene Vorlageschreiben vom 16. Februar 2005) beigelegt wird, über dieses zu entscheiden ist. Aus der zitierten Bestimmung ist auch zu ersehen, dass - wie vom Antragsteller richtig erkannt - nur in dem Fall, dass der Amtsbeauftragte eine Berufung (gegen ein Erkenntnis des…
…September 2008 wurde unter Verweis auf obige Selbstberechnung ausgeführt, bei dieser Berechnung sei ein bedauerlicher Fehler unterlaufen und aus einem Versehen die gesamte Bestanddauer von 34 Jahren anstelle von maximal 18 Jahren zugrunde gelegt worden. Die zutreffende Bemessungsgrundlage betrage daher lediglich € 654.055,56…
…jedoch die Ware ihrem Kunden als Gemeinschaftsware zugestellt. Dies deshalb, weil einem Mitarbeiter ein bedauerlicher Flüchtigkeitsfehler unterlaufen sei. Er habe übersehen, dass es sich bei der gegenständlichen Ware um Zollgut handle und habe daher weder einen entsprechenden Hinweis auf den Transportpapieren angebracht noch dem zustellenden…
…gutgeschrieben worden wären. Lt. Schreiben der Versicherung vom 11.4.2002 würde es sich bei den Bestätigungen vom 3.7.2001 um einen bedauerlichen Irrtum seitens der Versicherung handeln. Die Betriebsprüfung hätte aber 1998 S 331.400,00 zum Umsatz und Gewinn hinzugerechnet, während aus…
…des Wechsels des Vollmachtverhältnisses und der mehr als rudimentären Übergabe der Unterlagen ein Versehen passiert ist, das sicherlich eine leichte Fahrlässigkeit darstellt. Wir haben einen uns mitgeteilten Termin vorgemerkt, durch einen bedauerlichen Irrtum in der mündlichen Mitteilung war es jedoch der Zahlungstermin und nicht der…
…mit der zusätzlichen Absprache, dass die Fälligstellung des Leihgeldes möglichst spät erfolgen solle, worunter ein Zeitraum von etwa 10 bis 20 Jahren zu verstehen sei. Würde es dennoch zu einer sofortigen Fälligstellung kommen, könnte der Betrieb jederzeit dieser Zahlung nachkommen. Eine derartige Gestaltungsform sei durchaus…
…welche vom Amtsbeauftragten gesondert unterfertigt, jedoch nicht mit einem Datum oder einem gesonderten Eingangsstempel versehen wurde, ganz offensichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgefertigt wurde. Da diese als Mängelbehebung zur Berufung anzusehende Begründung inhaltlich auf eine nicht geständige Rechtfertigung des Bw1 im Berufungsverfahren Bezug nimmt…
…Österreich zur Änderung der nationalen Umsatzsteuervorschriften betreffend teilweise privat genutzte, jedoch dem Unternehmen zugeordnete Immobilien, welche in Form einer mit Gründen versehenenen Stellungnahme der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Art 226 EG-Vertrag erfolgte (Referenz:IP/09/1638), um Aussetzung der Berufungsentscheidung gemäß § 281 BAO…
…werden, dass wir ihm noch eine allerletzte Chance einräumten und ihn in den Nachmittagsunterricht versetzten. Bedauerlicher Weise nützte er auch dort nicht die entgegenkommender Weise gebotene Möglichkeit des Verbleibs an der Schule, sodass er seither bereits wieder 5-mal durch schriftliche Beanstandungen von Lehrerseite auffiel…
…mit den konkreten Gegebenheiten des Abgabenpflichtigen im Rahmen des Erhebungsverfahrens nicht beschäftigt hat, ist bedauerlich. Dass nunmehr weiterhin mittels statistischen Erörterungen und dem Verweis auf die Gegebenheiten bei diesbezüglich völlig anders gearteten Taxiunternehmen an den pauschalen Annahmen der Betriebsprüfung festgehalten wird, ist völlig leider unverständlich…
…Gutschrift von € 5.053,24, diese wurde mir auch ausbezahlt. Ich kann einfach nicht verstehen das es Ihren Sachbearbeitern nicht logisch erschien das ich auch ab April 2008 von etwas leben musste, ein AMS Bezug ist da sehr wahrscheinlich. Ein kleiner Hinweis darauf das…
…ermittelten Betrag von € 72.507,58 Grunderwerbsteuer in Höhe von € 1.450,15 vorgeschrieben. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde ausgeführt, dass durch einen bedauerlichen Irrtum des Vertragsverfassers bzw. der Kanzlei dem Finanzamt eine unrichtige Abschrift der Urschrift übermittelt worden sei…