…der Sozialversicherungsnummer der Ehegattin betreffend den Familienbeihilfenbezug ersucht. Der Bw. gab in der Folge die Sozialversicherungsnummer der Ehegattin mit AAS.S.Nr.xxxxxx bekannt. Über die Berufung wurde erwogen: Auswärtige Ausbildung der Tochter Gemäß § 34 Abs.1 EStG gemäß der für das Streitjahr geltenden Fassung…
…Selbstbehalt nicht zu erfolgen habe, doch stehe dem Steuerpflichtigen andererseits auch kein Wahlrecht dahingehend zu, etwa nachweisbare höhere Kosten geltend zu machen. Die in Streit stehenden Kosten für die auswärtige Ausbildung von G. S. seien demnach wohl dem Grunde nach anzuerkennen, der Höhe nach jedoch…
…Aufwendungen für die auswärtige Berufsausbildung des Sohnes P. als außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. In der diesbezüglichen Begründung führte es aus, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als außergewöhnliche Belastung gelten würden, wenn auch im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht…
…K. besuchen würde. Die auswärtige Ausbildung würde nicht zwangsläufig erfolgen, wenn abgesehen von qualitativen Schwerpunkten die Lehrinhalte und der Ausbildungsabschluss die gleichen seien, wie sie an Ausbildungsstätten im Einzugsbereich des Wohnortes angeboten werden würden. Bei den im Einzugsbereich des Familienwohnsitzes (H.) gelegenen Gymnasien in G…
…Januar 1993 geborenes Kind den Pauschalbetrag vor auswärtige Berufsausbildung gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988) für die Monate September bis Dezember 2003 in Anspruch nehmen wolle. Der Ausbildungsort liege in A. Diesem Begehren folgte das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid 2003…
…v. € 2.640,-) bzw. Aufwendungen für die auswärtige Ausbildung eines weiteren Kindes (i.H.v. € 1.320,-) als außergewöhnliche Belastung. Das zuständige Finanzamt Wien 1/23 erließ einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 ohne Berücksichtigung der beantragten Aufwendungen. Der Begründung ist zu entnehmen…
…wenn es die Ansicht vertritt, dass die Kosten für den auswärtigen Schulbesuch nicht zwangsläufig iS leg.cit. sind. Der Pauschbetrag steht der Bw daher aus oa Gründen für die Ausbildung des Sohnes an der D. nicht zu. Es war daher aus oa Gründen spruchgemäß zu…
…außergewöhnlichen Belastungen für die auswärtige Berufsausbildung seines Sohnes wies das Finanzamt im angefochtenen Bescheid mit der Begründung ab, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als außergewöhnliche Belastung gelten würden, wenn auch im Einzugsgebiet des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehen würde…
…aus dem Titel des auswärtigen Studiums eines Kindes abzugelten seien und nicht nur die Fahrtkosten des öffentlichen Verkehrsmittels, ergäbe sich aus der Sicht der Amtsvertreterin, dass der Studienort Spittal/Drau im gegenständlichen Fall einer Berücksichtigung des Freibetrages für die auswärtige Ausbildung des Sohnes des Bw…
…ihren Kindern eine derartige Ausbildung an einer nicht öffentlichen Schule angedeihen zu lassen, verneint. Etwa sei eine derartige Zwangsläufigkeit beim Besuch einer Waldorf-Schule nicht gesehen worden. Daher sei auch im vorliegenden Fall letztlich nicht von einer Zwangsläufigkeit des auswärtigen Schulbesuches auszugehen. Der steuerliche Vertreter…
…die einem Steuerpflichtigen durch die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes erwachsen, als aus rechtlichen Gründen zwangsläufig. Die Mehraufwendungen bestünden entsprechend der höchstgerichtlichen Rechtsprechung etwa darin, dass durch den Besuch einer auswärtigen Ausbildungsstätte die Teilnahme an den familiären Mahlzeiten zu den üblichen Essenszeiten nicht möglich sei. Da…
…besondere auswärtige Ausbildungs- und Entfaltungsmöglichkeit zu finanzieren sein werde. Da diese besondere Begabung bei der Tochter des Bw. gegeben sei (sie habe Erfolge im regionalen, nationalen und internationalen Bereich erzielt) und auch alle übrigen Voraussetzungen erfüllt seien, werde beantragt, die Aufwendungen für die auswärtige Berufsausbildung…
…und Verpachtung berücksichtigt wurden. Die Aufwendungen für die auswärtige Berufsausbildung für den Sohn R. wurde nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, mit der Begründung, dass auch im Einzugsgebiet des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Gegen diesen Bescheid wurde das Rechtsmittel der Berufung erhoben, mit folgender Begründung…
…Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002 unter anderem den Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung für seinen 1994 geborenen Sohn, der während des gesamten Jahres 2002 eine Ausbildung in H-9400 Sopron…
…weiteren Gegenständen sowie an der vormilitärischen Ausbildung im Internat zu messen ist. 2. Der Grundsatz der Berücksichtigung des Kindeswohls verlangt, dass, je größer eine besondere Begabung des Kindes und je besser die wirtschaftliche Situation des Unterhaltspflichtigen ist, dem Kind auch eine besondere, auswärtige Ausbildungs- bzw…
…Verwaltungsgerichtshofes, je größer eine besondere Begabung des Kindes und je besser die wirtschaftliche Situation des Unterhaltspflichtigen sei, dem Kind auch eine besondere, auswärtige Ausbildung bzw. Entfaltungsmöglichkeit zu finanzieren sei (sittliche Verpflichtung). Wenn nun eine besondere Begabung des Kindes zu einer sittlichen Verpflichtung der Eltern führe…
…Die Kosten für die auswärtige Berufsausbildung des Sohnes an der Tourismusfachschule in Zell am Ziller sind laut bekämpftem Bescheid nicht zwangsläufig erwachsen, weil sich im Einzugsgebiet des Wohnortes des Berufungswerbers eine gleichwertige Ausbildungsmöglichkeit (gemeint: die Hotelfachschule "Villa Blanka" in Innsbruck) befinde. Im Vorlageantrag wendete der…
… 34 Abs 8 EStG unberührt bleibt daher das Erfordernis, dass überhaupt ein Mehraufwand im Zusammenhang mit der auswärtigen Ausbildung von Kindern angefallen sein muss. Dies ergibt sich sowohl aus dem klaren Wortlaut der Bestimmung ("Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann…
…für die Jahre 2004 und 2005 unter anderem den Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988. Der Pauschbetrag wurde wie folgt beantragt: | Jahr | Kind (SV-Nummer) | Von | Bis | PLZ Ausbildungsort | 2004 | 1234-XXYY86 | 01…
…vom 7. Jänner 2008 wurden die Aufwendungen für die auswärtige Berufsausbildung mit der Begründung nicht anerkannt, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als außergewöhnliche Belastung gelten würden, wenn auch im Einzugsgebiet des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehen würde. Eine solche…