…ihrem Welteinkommen steuerpflichtig. Da sie Anknüpfungspunkte zu beiden Vertragstaaten hat (Einkünfte in GB, unbeschränkte Stpfl in Ö) greift das DBA ein, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Das ausschließliche Besteuerungsrecht für die in Frage stehenden Einkünfte wird dem Ansässigkeitsstaat, somit Österreich zugewiesen. Das Vorbringen der Bw…
…unerlässlich, wenn nicht bereits durch die Zuteilungsnorm geregelt ist, auf welche Art und Weise die Vermeidung der Doppelbesteuerung erreicht werden soll. Teilt beispielsweise eine Zuteilungsnorm einem Staat das ausschließliche Besteuerungsrecht zu (zum Ausdruck kommend, in dem Wort "nur"), dann ist hinsichtlich dieser Einkünfte auch festgelegt…
…auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt des Bws. in Österreich (keine unbeschränkte Steuerpflicht). Damit ging es im konkreten Verfahren ausschließlich um die Klärung der Frage, ob Österreich ein Besteuerungsrecht an den selbständigen Einkünften des Bws.(beschränkte Steuerpflicht) zukam. Ob Steuerpflicht besteht, ist zunächst nach innerstaatlichem Recht zu…
…unerlässlich, wenn nicht bereits durch die Zuteilungsnorm geregelt ist, auf welche Art und Weise die Vermeidung der Doppelbesteuerung erreicht werden soll. Teilt beispielsweise eine Zuteilungsnorm einem Staat das ausschließliche Besteuerungsrecht zu (zum Ausdruck kommend, in dem Wort "nur"), dann ist hinsichtlich dieser Einkünfte auch festgelegt…
…der Ermittlung der 183 Tage nicht auf das Steuer-, sondern Kalenderjahr abzustellen ist. Aufgrund dieser Monteurklausel hat also der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers das ausschließliche Besteuerungsrecht an Vergütungen, die der Arbeitnehmer für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte Arbeit bezieht, wenn die drei bereits oben zu Art…
…Löhnen und anderen Bezügen, welche die Gemeinschaften ihren Beamten und sonstigen Bediensteten zahlen, in den Mitgliedstaaten entgegen, wenn die Europäischen Gemeinschaften von dem ihnen zustehenden Besteuerungsrecht Gebrauch machen? 2. Steht Artikel 16 Abs. 2 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften nur…
…solche des öffentlichen Rechtes ist, wird nach den Gesetzen des Staates entschieden, in dem sie errichtet ist." Das ausschließliche Besteuerungsrecht komme daher nach dieser Rechtslage in Ansehung ihrer schwedischen Pension Schweden zu. Schweden habe die Besteuerung auch durchgeführt und die Bw. habe SKR 10.164…
…Das ausschließliche Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates sei immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit im Wohnsitzstaat oder einem Drittstaat (aber nicht im anderen Vertragstaat) ausgeübt werde. Die Kausalität im Sinne eines Zusammenhangs zwischen Ursache (Tätigkeitsausübung im anderen Vertragstaat) und Wirkung (Besteuerungsrecht des anderen Vertragstaates) sei dem Art…
…Art. 15 DBA-Liechtenstein bewirkt. Die Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 4 DBA-Liechtenstein sind unbestritten gegeben und kommt das ausschließliche Besteuerungsrecht im Berufungsfall sohin Österreich zu. Dass die Liechtensteinische Steuerverwaltung im Schreiben vom 18. November 2008 die Steuerpflicht der Bezüge in Liechtenstein bestätigt hat…
…2 DBA Österreich - Deutschland ausgeübt hat, steht der Republik Österreich als Wohnsitzstaat gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA Österreich - Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den strittigen, in Deutschland erzielten Einkünften zu. Die Bundesrepublik Deutschland ist hingegen nach Artikel 8 in Verbindung mit Artikel 15 Abs…
…anwendbar, wenn die selbständige Arbeit an Bord eines Schiffes in Drittstaaten ausgeübt werde. Diesfalls komme gem. Artikel 13 des BDA Deutschland dem Wohnsitzstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht zu. In einem weiteren Schreiben teilen die Anwälte CM Rechtsanwalt Dr.K. mit, dass die CSH dem Bw. den…
…Verwaltungsratshonorare unterlägen nach Art. 16 DBA-Schweiz dem Besteuerungsrecht des Sitzstaates der Gesellschaft, wobei der Begriff "Verwaltungsrat" ausschließlich nach dem Schweizerischen Obligationenrecht auszulegen sei. Eine Beschränkung des Anwendungsbereiches von Art. 16 DBA-Schweiz entsprechend der Auslegung des Finanzamtes auf überwachende Funktionen sei weder dem Abkommenswortlaut…
…Die unterschiedlichen Steuersysteme Österreichs, der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein spielten daher im gegenständlichen Fall überhaupt keine Rolle, da der Republik Österreich in der Regel das alleinige und ausschließliche Besteuerungsrecht zustehe. Das Finanzamt komme in weiterer Folge zum Ergebnis, dass die Nichtgewährung der österreichischen Tarifbegünstigung…
…Die unterschiedlichen Steuersysteme Österreichs, der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein spielten daher im gegenständlichen Fall überhaupt keine Rolle, da der Republik Österreich in der Regel das alleinige und ausschließliche Besteuerungsrecht zustehe. Das Finanzamt komme in weiterer Folge zum Ergebnis, dass die Nichtgewährung der österreichischen Tarifbegünstigung…
…Die unterschiedlichen Steuersysteme Österreichs, der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein spielten daher im gegenständlichen Fall überhaupt keine Rolle, da der Republik Österreich in der Regel das alleinige und ausschließliche Besteuerungsrecht zustehe. Das Finanzamt komme in weiterer Folge zum Ergebnis, dass die Nichtgewährung der österreichischen Tarifbegünstigung…
…Die unterschiedlichen Steuersysteme Österreichs, der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein spielten daher im gegenständlichen Fall überhaupt keine Rolle, da der Republik Österreich in der Regel das alleinige und ausschließliche Besteuerungsrecht zustehe. Das Finanzamt komme in weiterer Folge zum Ergebnis, dass die Nichtgewährung der österreichischen Tarifbegünstigung…
…Die unterschiedlichen Steuersysteme Österreichs, der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein spielten daher im gegenständlichen Fall überhaupt keine Rolle, da der Republik Österreich in der Regel das alleinige und ausschließliche Besteuerungsrecht zustehe. Das Finanzamt komme in weiterer Folge zum Ergebnis, dass die Nichtgewährung der österreichischen Tarifbegünstigung…
…Die unterschiedlichen Steuersysteme Österreichs, der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein spielten daher im gegenständlichen Fall überhaupt keine Rolle, da der Republik Österreich in der Regel das alleinige und ausschließliche Besteuerungsrecht zustehe. Das Finanzamt komme in weiterer Folge zum Ergebnis, dass die Nichtgewährung der österreichischen Tarifbegünstigung…
…Die unterschiedlichen Steuersysteme Österreichs, der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein spielten daher im gegenständlichen Fall überhaupt keine Rolle, da der Republik Österreich in der Regel das alleinige und ausschließliche Besteuerungsrecht zustehe. Das Finanzamt komme in weiterer Folge zum Ergebnis, dass die Nichtgewährung der österreichischen Tarifbegünstigung…
…Die unterschiedlichen Steuersysteme Österreichs, der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein spielten daher im gegenständlichen Fall überhaupt keine Rolle, da der Republik Österreich in der Regel das alleinige und ausschließliche Besteuerungsrecht zustehe. Das Finanzamt komme in weiterer Folge zum Ergebnis, dass die Nichtgewährung der österreichischen Tarifbegünstigung…