…durch Vorlage der im beruflichen Interesse angefertigten Fotos auf einem Datenträger bzw. einer Bestätigung des Dienstgebers über die Anzahl der von ihm für dienstliche Zwecke angefertigten Fotos). Derartige Unterlagen hat der Bw. nicht vorgelegt und somit die (nahezu) ausschließliche berufliche Nutzung der strittigen Kamera nicht…
…der gesamten beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 nicht mehr. Konnte die belangte Behörde mangels entgegenstehenden Sachvorbringens des Beschwerdeführers über eine Änderung des Sachverhaltes weiterhin in unbedenklicher Weise eine ausschließliche oder nahezu ausschließliche Nutzung des…
…dass das Dachgeschoss bereits seit dem Jahr 2000 nicht mehr als Dolmetschbüro genutzt wurde, keinen Beweis für die Einrichtung des Raumes oder dessen ausschließliche oder nahezu ausschließliche berufliche Nutzung in den Jahren 1999 und 2000 zu erbringen. (Weitere) Beweise für die behauptete Entfernung der Privatbücher…
…ist, dass keineswegs bestritten wird, dass sich gelegentlich Patienten im Garten aufhalten bzw. aufgehalten haben, was aber noch nicht für eine so gut wie ausschließliche berufliche Nutzung spricht. Dr. Doralt: Ich verweise nochmals darauf, dass keine Möglichkeit bestanden hat, das Gebäude ohne Garten anzumieten. Die…
…der betrieblichen/beruflichen Nutzung bzw. Veranlassung. ad a) Keine Abzugsfähigkeit Hierbei handelt es sich um typischerweise mit der Lebensführung verbundene Aufwendungen/Wirtschaftsgüter, wie z.B. Armbanduhr; Brillen sowie Kontaktlinsen, ausgenommen z.B. Schutz- oder Bildschirmbrillen; Kindermädchen; (bürgerliche) Kleidung, auch dann, wenn sie ausschließlich bei der…
…sowie div. Werbungskosten nicht anerkannt werden könnten, da eine eindeutige bzw. fast ausschließliche berufliche Nutzung auf Grund der vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar sei; diese Kosten seien daher als Kosten der privaten Lebensführung einzustufen und folgedessen nicht anzuerkennen. Hinsichtlich der geltend gemachten Telefonkosten sei ein Privatanteil…
…nur im Schätzungswege bzw. mit den Erfahrungen des täglichen Lebens bestimmt werden. Wie schon ausgeführt, erscheint eine ausschließliche berufliche Nutzung nicht mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Einklang zu bringen. Für eine Bestimmung des Anteils sind besondere Gegebenheiten zu berücksichtigen. Wie das Finanzamt bereits…
…Unabhängigen Finanzsenates vom 3. Mai 2013 wurde die Bw ersucht, die (nahezu) ausschließliche berufliche Nutzung des Internetzuganges darzulegen und zu belegen. Die Bw sei laut vorgelegten Verwaltungsakten im streitgegenständlichen Jahr 2007 Pensionsbezieherin (AG) gewesen und nicht mehr in einem aktiven Dienstverhältnis gestanden. Dass die Abgabenerklärungen…
…Verfahrens vor der Abgabenbehörde erster Instanz hat der Bw. diesen Privatanteil nicht beanstandet. Für die nunmehrige Behauptung gegenüber der Abgabenbehörde zweiter Instanz einer ausschließlichen beruflichen Nutzung fehlt jede Begründung. In Anbetracht dieser Umstände besteht kein Anlass, bei der Schätzung des Privatanteils an den Kosten des…
…ob eine berufliche Nutzung vorliegt, die ein bloß untergeordnetes Ausmaß übersteigt. Dazu kommt der nicht vollständig zu vernachlässigende Umstand, dass dem Steuerpflichtigen die Anschaffungskosten für das Fernsehgerät in seinen Wohnräumen in gleicher Weise angefallen wären, wenn dieses ausschließlich einer privaten Nutzung diente." A) Sony LCD…
…2011, § 20 Rz 90). Hinsichtlich der Aufwendungen für die Literatur "Consulting Case Studies erfolgreich bearbeiten" wird eine ausschließliche berufliche oder zumindest weitaus überwiegende berufliche Nutzung nicht ausgeschlossen und die Aufwendungen waren daher als Werbungskosten anzuerkennen. Der Berufung war daher insofern stattzugeben. Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien…
…gehandelt habe, sondern der Kurs eindeutig auf die berufliche Nutzung gerichtet gewesen sei und ersucht seiner Berufung Folge zu geben und die Unterlagen zu würdigen. Über die Berufung wurde erwogen: Vorweg ist festzuhalten, dass sich die Berufung ausschließlich gegen die Nichtanerkennung des "D.C. Kurs…
…der Höhe der ausschließlich aus dieser Einkunftsquelle stammenden Einnahmen und der Einkünfte des Bw. ist vom Erfordernis der Notwendigkeit des Arbeitszimmers für die Tätigkeit des Bw. auszugehen und kann der Argumentation der typisierenden Betrachtungsweise kein Erfolg beschieden sein. Der ausschließlichen beruflichen Nutzung ist das Finanzamt…
…und nach den Ergebnissen der Besichtigung sowie im Hinblick auf die geringfügigen Umsätze der Jahre 2003 und 2004 den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien für eine (umsatzsteuerliche) Anerkennung entsprachen (ausschließliche oder nahezu ausschließliche berufliche Nutzung, Notwendigkeit für die berufliche Tätigkeit) und daher zum Vorsteuerabzug berechtigten…
…werde selbstverständlich zwischenzeitig wieder privat genutzt und könne die geforderte Dokumentation der nahezu ausschließlichen Nutzung als Arbeitszimmer mit Fotos nicht erbracht werden. Die Notwendigkeit eines Arbeitszimmers habe sich aus der Art der Tätigkeit ergeben. Eine räumliche Trennung zwischen beruflichen und privaten Angelegenheiten sei unverzichtbar gewesen…
…16 Tz 139). Kursen zur Stressbewältigung und Beseitigung negativer Einstellungen spricht die Judikatur die berufliche Veranlassung und damit die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten ab (VwGH 24.6.2004, 2001/15/0184). Den Nachweis für die (nahezu) ausschließliche berufliche Nutzung hat der Steuerpflichtige zu erbringen, weil derjenige…
…sich zurückgezogen. Auch diese Ausführungen sowie die vorgelegten Unterlagen sind nicht geeignet, die ausschließlich berufliche Nutzung des Bootes nachzuweisen. Zunächst ist zu sagen, dass eine ausschließliche Nutzung des Bootes nur anzunehmen wäre, wenn das Boot selbst Inhalt der Leistung wäre oder unmittelbar der Betriebsausübung diente…
…vgl. VwGH vom 25. November 2009, 2007/15/0260). Eine ausschließlich berufliche Nutzung entspreche nicht der allgemeinen Lebenserfahrung und werde vom Bw. auch nicht beantragt (40% Privatanteil). Für die in der Berufung angeführten anderen Arten von Wirtschaftsgütern, wie insbesondere PC und Telefon (Handy), gelte hingegen…
…dass eine nahezu ausschließliche berufliche Nutzung des erlangten Befähigungsnachweises für FB2 gegeben war, da es in den Kompetenzbereich des Bw. fällt, Seebriefe auszustellen und Ausbildungsplan eine Befähigungsnachweise für den Fahrtbereich 2 erforderlich ist. Eine berufliche Veranlassung der Aufwendungen für die Erlangung dieses Befähigungsnachweises liegt grundsätzlich…
…ausgegangen werden, dass dies zur Vertiefung des bisher Erlernten diente, sodass das Aufteilungsverbot hier nicht Platz greift bzw. schon allein aufgrund der berufsbedingten Kurse die nahezu ausschließliche berufliche Nutzung gegeben ist. Ob und inwieweit die Bw. in den Folgejahren dieser Sportart auch privat ausübte, ist…