…unabhängig von § 1 Abs. 4 EStG sei der Alleinverdienerabsetzbetrag ebenfalls zu gewähren. Gemäß der Zweitwohnsitzverordnung könne der Wohnsitz iSd VO für beide Ehegatten, die in aufrechter Ehe leben, immer nur einheitlich beurteilt werden. Benütze daher auch nur ein Ehegatte die Wohnung im Inland länger als…
…wenn der Steuerpflichtige am ausländischen Wohnsitz die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch nehme. Der dem Verwaltungsgerichtshoferkenntnis zu Grunde liegende Fall ist mit dem gegenständlichen nicht vergleichbar. Sachverhaltsdivergenz zum zitierten Judikat liegt insofern vor, als der Berufungswerber im Streitjahr keinen (Zweit)Wohnsitz mit eigenem Haushalt im Beschäftigungsstaat…
…2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist polnischer Staatsbürger und übt seit seiner Einreise nach Österreich am 12. August 2004 an seinem Zweitwohnsitz im Inland Verspachtelungstätigkeiten aus. Seine Ehegattin und seine beiden Kinder leben am Familienwohnsitz in Polen leben…
…und seine fünf Kinder wohnen. Der Bw. verfügt in Wien über einen Zweitwohnsitz. Mit Einkommensteuerbescheid 2005 setzte das Finanzamt Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 1.430,26 € und die Einkommensteuer in Höhe von 0,00 € fest. Der Bw. gab in diesem Zusammenhang…
…2010 von seinem Arbeitgeber nach Serbien und Montenegro entsandt. Der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 27.1.2012 erging mit Ausnahme der Anrechnung ausländischer Steuer erklärungsgemäß und führte infolge Berücksichtigung von Werbungskosten in Höhe von € 8.310,00 und der Anrechnung von Lohnsteuer von € 68…
…stellte mit Schreiben vom 26. Mai 1994 an die Grundverkehrs-Landeskommission fest, dass kein Einwand gegen die Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung bestünde, zumal "hinsichtlich der Überfremdung in diesem Zweitwohnsitzgebiet derzeit ein ausländischer Besitzanteil bei 79,18% vorliegt, mittels Verordnung vom 27. April 1989 LGBL. Nr…
…stellte mit Schreiben vom 26. Mai 1994 an die Grundverkehrs-Landeskommission fest, dass kein Einwand gegen die Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung bestünde, zumal "hinsichtlich der Überfremdung in diesem Zweitwohnsitzgebiet derzeit ein ausländischer Besitzanteil bei 79,18% vorliegt, mittels Verordnung vom 27. April 1989 LGBL. Nr…
…nicht beschwert erachten (KZ 358, anzurechnende ausländische Steuer: 19.087,40 x 2 / 3 = 12.724,93 x 0,713613 = 9.080,68 €). Entsendung in Drittstaaten: Der Bw hat im Berufungsschriftsatz auf den vorliegenden Schriftverkehr verwiesen. Bei der Besprechung am 4.7…
…dar. Andere Ausrichtungen der Lebensinteressen habe ich keine. Ich habe keinen weiteren Wohnsitz als in Wien. Einen Zweitwohnsitz kann ich mir auch finanziell gar nicht leisten. Ich beantrage zum Beweise all dessen, meine Einvernahme darüber." Das Finanzamt wies nach weiteren Ermittlungen die Berufung des Bw…
…meiner Lebensinteressen dar. Andere Ausrichtungen der Lebensinteressen habe ich keine. Ich habe keinen weiteren Wohnsitz als in Wien. Einen Zweitwohnsitz kann ich mir auch finanziell gar nicht leisten. Ich beantrage zum Beweise all dessen, meine Einvernahme darüber." Über Ergänzungsersuchen des Finanzamtes vom 18. 02.2005…
…ob die Schweizer Finanzverwaltung hinsichtlich desselben Steuerpflichtigen die Steuerpflicht in der Schweiz für gegeben erachtet oder nicht (vgl. Toifl, Grenzgänger mit ausländischem Zweitwohnsitz, SWI 1996, Seiten 431 ff). Der Berufungswerber hat zum Beweis eines Schweizer Wohnsitzes weder einen Mietvertrag oder eine schriftliche Vereinbarung über die…
…im elterlichen Wohnverband lebe und dort keinen eigenen Hausstand unterhalte, würden Kosten einer doppelten Haushaltsführung nicht vorliegen. Ebenso wenig würden Aufwendungen im Zusammenhang mit Fahrten zwischen dem Hauptwohnsitz in H und dem Zweitwohnsitz in Wien Werbungskosten darstellen. Bei der Ermittlung des Steuersatzes, so das Finanzamt…
…Weg 14 in B in Deutschland. Zudem habe sie ihre Arbeitsstelle in Deutschland. Aus diesen Gründen würde das Fahrzeug vorwiegend in Deutschland verwendet. In A habe sie eine Ferienwohnung als Zweitwohnsitz. Dort halte sie sich nur auf, wenn sie frei bzw. wenn sie Urlaub habe…
…dem Beschwerdeführer (Bf.) gemäß Art. 204 Abs. 1 lit. b Zollkodex (ZK) auf 4.725 Stück Zigaretten "ausländischer Herkunft" entfallende Abgaben (Tabaksteuer, Einfuhrumsatzsteuer) in Gesamthöhe von S 6.454,00 (€ 469,03) und gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung von S 287…
…befunden. In [EU-Ausland] befände sich der Wohnsitz ihres Gatten, der dort auch berufstätig sei. Sie habe dort ihren Zweitwohnsitz, hätte aber im strittigen Zeitraum (und auch schon Jahre davor) an ihrem Hauptwohnsitz ihre schwerkranke und pflegebedürftige, Ende des Jahres [JJJJ] verstorbene Mutter gepflegt. Der…
…dem gegenüber steht jedoch Ihre Aussage anlässlich einer persönlichen Vorsprache im Finanzamt .... Sie gaben an, bis Juni 1999 nur mit Zweitwohnsitz in Österreich gemeldet gewesen zu sein, da Sie bis dahin in Zagreb einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind und dort auch Ihren Hauptwohnsitz hatten. Ihr…
…entwerteten Tickets taxativ nachzuweisen. Ferner wurde er aufgefordert für den Zeitraum 1996 bis 2003 das gesamte Welteinkommen (eventuell mit ausländischen Steuerbescheiden oder dergleichen) offen zu legen und für den selben Zeitraum den Nachweis der Deckung seiner Lebenshaltungskosten zu erbringen. Für die Vorlage der o.a…
…Steuerausländer", so würde die Einschränkung nach § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 greifen. Hätte der Kommanditist hingegen einen österreichischen Zweitwohnsitz, so würden die bezeichneten Restriktionen außer Reichweite sein. Stelle man daher einen Vergleich zwischen unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen an, so ergebe sich - trotz abkommensrechtlich…
…für die Folgejahre nicht zur Verfügung. Dies decke sich im übrigen auch mit der schweizer Regelegung, nach welcher ausländische Betriebsstättenverluste von schweizer Unternehmen in der Schweiz berücksichtigt werden könnten. In der dagegen erhobenen Berufung vom 5. Juni 2003 brachte die Bw. folgendes vor: Nach Versteuerung…
…Jänner 2001. Werbungskosten in Höhe von 63.116,00 S wurden anerkannt. Die ausländischen Einkünfte wurden mit 350.824,00 S festgesetzt. Dies im Wesentlichen mit folgender Begründung: Werbungskosten: Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung, sämtliche Fahrtkosten und etwaiger Übersiedlungskosten könnten keine Anerkennung finden, da…