…gegründet. Prüfungsfeststellung Belege bzw. Kaufverträge oder iranische Steuererklärungen und -bescheide konnten nicht vorgelegt werden. Aus den Bescheinigungen der iranischen Grundbuch- und Dokumentenregisterorganisation geht lediglich hervor, dass Bg Grundstücke an andere Personen übertragen hat. Der Wert dieser Grundstücke ist daraus nicht ersichtlich. Daneben bleibt auch noch…
…zugeflossen sind, Sie jedoch Schmiergeldzahlungen an bestimmte Personen zu leisten gehabt hätten. Legen Sie bitte die Sachverhalte betreffend Schmiergeldzahlungen vollständig offen. Bisher haben Sie weder Namen und Anschrift der Empfänger bekannt gegeben, noch wurde offen gelegt, aus welchen Gründen diese Zahlungen geleistet wurden. Es wird…
…BP ersuchte den StPfl. Unterlagen und Belege der C. AG vorzulegen, die eindeutig belegen, dass weder er noch eine ihm nahestehende Person Inhaber oder Verfügungsberechtigter der Domizilgesellschaft ist. Weiters wurde ersucht, Bilanzen, Buchhaltungskonten und die dazugehörige Belegsammlungen der C. AG der BP zugänglich zu machen…
…des österreichischen Bankgeheimnisses führe. Weiters sei aus dem Auskunfts- und Einsichtnahmeersuchen nicht ersichtlich, für welchen Zeitraum in Deutschland ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden sei und somit für welchen Zeitraum das Bankgeheimnis durchbrochen sei. Außerdem sei die Öffnung von Konten bzw. Geschäftsverbindungen begehrt worden, die entweder auf…
…BGBl.Nr. 532/1993; "Kreditinstitute, ihre Gesellschafter, Organmitglieder, Beschäftigte sowie sonst für Kreditinstitute tätige Personen dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden oder auf Grund des § 75 Abs. 3 anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, nicht offenbaren oder verwerten (Bankgeheimnis). Werden…
…nicht klar durchschaubare Geschäftsverbindungen unterhielt, wurden, nachdem die zunächst nach § 147 BAO eingeleitete Betriebsprüfung auf eine Prüfung gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG für die Jahre 1990-1995 ausgedehnt worden ist, in den Räumlichkeiten der Berufungswerberin, den Wohnungen der Gesellschafter und anderer nahestehender Personen sowie bei…
…des österreichischen Bankgeheimnisses führe. Weiters sei aus dem Auskunfts- und Einsichtnahmeersuchen nicht ersichtlich, für welchen Zeitraum in Deutschland ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden sei und somit für welchen Zeitraum das Bankgeheimnis durchbrochen sei. Außerdem sei die Öffnung von Konten bzw. Geschäftsverbindungen begehrt worden, die entweder auf…
…anvertraut gewesen. B erledigte ihre Arbeiten im Büro eigenständig [, andere Verfügungsberechtigte aus dem Angestelltenkreis des Unternehmens gab es nicht]. Sie hatte auch Verfügungsmacht über die Firmenkonten. [Das Bargeld für die Kassa behob B regelmäßig von den Firmenkonten und führte darüber entsprechende buchhalterische Vorgänge durch.] B…
…diese Beweismittel der Beschlagnahme unterliegen. Kreditinstitute, ihre Gesellschafter, Organmitglieder, Beschäftigte sowie sonst für Kreditinstitute tätige Personen dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden oder auf Grund des § 75 Abs. 3 anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, nicht offenbaren oder verwerten (Bankgeheimnis)…
…habe. Der Beschuldigte führt Gewerbebetriebe, welche sich mit der Personenbeförderung befassen. Er ist mit seiner Einzelfirma seit 1.4.2007 beim Finanzamt steuerlich erfasst. Seine Ehefrau übt bei der L.S GmbH als Alleingesellschafterin die Funktion der Gesellschaftergeschäftsführerin aus. Der Beschuldigte ist entsprechend dem Ergebnis…
…diese Beweismittel der Beschlagnahme unterliegen. Kreditinstitute, ihre Gesellschafter, Organmitglieder, Beschäftigte sowie sonst für Kreditinstitute tätige Personen dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden oder auf Grund des § 75 Abs. 3 anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, nicht offenbaren oder verwerten (Bankgeheimnis)…
…dass dies hier nicht der Fall ist, sodass aus § 191 Abs. 1 lit. c iVm § 78 Abs. 2 lit. a BAO keine (hier unter Punkt J maßgebende) abgabenrechtliche Parteifähigkeit (und insoweit Rechtsfähigkeit) für die beiden gegenständlichen Personenmehrheiten resultieren kann. Denn hier maßgebend für die Untersuchung…
…81 Abs. 2 BAO (1. Fall) als Vertreterin aus der Mitte der Beteiligten erfolgt ist, so kann diese nicht rechtsgeschäftlich Vertreter (Zustellungsbevollmächtigte) mit Wirkung für die Mitunternehmerschaft bestellt haben, zumal herrP, der Geschäftsführer der erste.Geschäftsherrin, nicht ad personam als Bevollmächtigter gemäß § 81 Abs. 2…
…11. November 2009 hier unter Punkt J die Nichtfeststellung der Einkünfte maßgeblich für die Prüfung der vermeintlichen Bescheide ist. c) Zur Rechts- und Parteifähigkeit einer Personenmehrheit, die aus einer Geschäftsherrin und mehreren an ihr (atypisch) still Beteiligten besteht: Die Parteifähigkeit ist ein Ausschnitt der Rechtsfähigkeit…
…worden. Der Bf. habe aus gewerberechtlichen Gründen formell die Geschäftsführung übernommen. Für das Rechnungswesen sei nicht er, sondern nach Rücksprache mit den Gesellschaftern und der betreffenden Person selbst MG zuständig gewesen. Das Finanzamt leitete daraufhin gegen MG ein Finanzstrafverfahren ein. In der Niederschrift vom 12…
… 77 Abs. 1 BAO Abgabepflichtiger gewesen sein (vgl hierzu Ritz, BAO3, § 77 Tz 2), sodass für die gegenständlichen beiden Personenmehrheiten keine aus der Stellung als Abgabepflichtiger resultierende Parteistellung gemäß § 78 Abs. 1 BAO, welche insoweit eine abgabenrechtliche Rechtsfähigkeit bedeutet hätte, vorgelegen ist. Es kann daher…
…die Berufung wurde erwogen: Die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen haben nach § 80 BAO alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind befugt, die diesen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln…
…Gemäß § 80 Abs. 1 BAO haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Voraussetzung für die Geltendmachung der…
…der Bw. gerichtet. In weiterer Folge wurde die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Die Behörde legte ihrer Entscheidung folgenden Sachverhalt zu Grunde: Die Bw. ist eine im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaft. An der Gesellschaft waren Frau S. H…
…Geld besteht, einander gegenüber stehen. Da der Lizenzvertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, endet er bei Befristung durch Zeitablauf; ansonsten können die Vertragsparteien den Lizenzvertrag wiederum nur aus wichtigem Grund auflösen. (Leitner, Persönlichkeitsrechte und deren Vermarktung, in Haunschmidt (Hrsg.), Sport und Recht in Österreich, Für Sportler, Vereine…