…um Aussetzung der Einhebung der strittigen Abgabenschuld ersucht. Vom Finanzamt Salzburg-Stadt wurde dieser Aussetzungsantrag mit Bescheid vom 17. Februar 2010 unter Hinweis auf § 212 a Abs. 2 BAO abgewiesen. Das Finanzamt erkannte ein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichtetes Verhalten des Abgabepflichtigen…
…ein Verhalten an den Tag lege, das darauf abziele, bis zum Ausgang der Berufungsverfahren nicht als Eigentümerin von Betriebsvermögen aufzuscheinen sowie auch keinerlei Tätigleiten zu entwickeln, aus denen Forderungen entstehen könnten. Dies wäre als ein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtetes Verhalten zu…
…die Berufung nach der Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint, oder b) insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht, oder c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet…
…von der objektiven Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, ab, nicht von einem inneren Vorgang des Abgabepflichtigen, also von dessen Motivation. Das in den angefochtenen Bescheiden zur Begründung der Abweisung der Aussetzungsanträge herangezogene auf Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtete Verhalten, nämlich der - laut Vorbringen der…
…Ein Verhalten der Berufungswerberin, welches auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet sei, könne verneint werden, da laut beigelegter Aufstellung ein positives Eigenkapital vorliege und auf eine gute Geschäftsentwicklung in Deutschland verwiesen werden könne. Das Finanzamt bewilligte zunächst mit Bescheid vom 24.5.2011 antragsgemäß die…
…auf die Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten, ist beizupflichten, da der Gesetzeswortlaut des § 212a Abs. 2 lit. c BAO dies eindeutig normiert. Das Finanzamt hat lediglich unter Zitierung des § 212a Abs. 2 lit. c BAO im angefochtenen Bescheid den Antrag auf Aussetzung der Einhebung abgewiesen…
…die Berufung nach der Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint, oder b) insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht, oder c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet…
…führte der Bw. aus, dass er sich durch Geschäftsrückgang sowie aufgrund von Ausgaben für Wohnraumsanierung in einem erheblichen Liquiditätsengpass befinde. Es werde daher ersucht, die Raten für die ersten sechs Monate mit € 500,00/Monat festzusetzen. Ein auf Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten des…
…die Tatsache der Bezahlung einer ersten Rate in Höhe von € 10.000,-- per 6. Dezember 2007 sei davon auszugehen, dass das Verhalten des Bw nicht auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet ist. Die Berufungsvorentscheidung werde daher insbesondere in jene Richtung angefochten, dass in der…
…0062). Ein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten des Abgabenschuldners im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. c BAO ist für eine positive, zur Erlassung eines Vollstreckungsbescheides führende Ermessensübung nicht unbedingt erforderlich. Dies würde in Wahrheit zu einer unzulässigen Erweiterung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des …
…Die sofortige Entrichtung des Gesamtbetrages würde eine erhebliche Härte darstellen. Ein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten des Bw. liege nicht vor. Mit Bescheid vom 10. April 2003 wies das Finanzamt das Zahlungserleichterungsansuchen ab. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die Einbringlichkeit gefährdet erscheine…
…vom 15.7.2008 mit dem Hinweis auf das beim Landesgericht Linz anhängige Finanzstrafverfahren abgelehnt. Unter Berücksichtigung aller Umstände ging daher das Finanzamt zu Recht von einem auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichteten Verhalten des Berufungswerbers bzw. einer bestehenden Gefährdung der Einbringung aus…
…läge kein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten vor. Zudem bestünden hinsichtlich der Körperschaftssteuer 1992 bis 1994 ausreichende steuerliche Verlustvorträge. Die Bw. stellte die Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat und regte bei Zweifeln an der Auslegung des…
…vom 15.7.2008 mit dem Hinweis auf das beim Landesgericht Linz anhängige Finanzstrafverfahren abgelehnt. Unter Berücksichtigung aller Umstände ging daher das Finanzamt zu Recht von einem auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichteten Verhalten des Berufungswerbers bzw. einer bestehenden Gefährdung der Einbringung aus…
…30. April 2008 nichts anderes, als dass damit die (teilweise) Bewilligung der Aussetzung der Einhebung bestätigt wurde. Wenn nun das Finanzamt im angefochtenen Bescheid davon ausgeht, dass diese Bewilligung wegen des Verhaltens des Abgabepflichtigen, das auf die Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet sei, nicht richtig sei…
…Da die vielfachen Versuche einer Kontaktaufnahme des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt in den letzten Monaten mit dem Obmann bisher gescheitert seien, könne nach Ansicht des Finanzamtes keine Rede davon sein, dass das Verhalten des Abgabepflichtigen nicht auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichtet sein…
…erscheint, oder b) insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht, oder c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet ist. Im gegenständlichen Fall wurde die Berufung vom 23…
…ob die Bw. bzw. deren vertretungsbefugte Organe (Geschäftsführer seit 26. Jänner 1994 G.O. und seit 21. September 1996 gemeinsam mit E.O.) gemäß § 212a Abs. 2 lit. c BAO ein Verhalten gesetzt hätten, das auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet wäre. Dem Vorbringen des…
…erscheint, oder b) insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht, oder c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet ist. Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die Bw…
…ein Verhalten an den Tag lege, das darauf abziele, bis zum Ausgang der Berufungsverfahren nicht als Eigentümerin von Betriebsvermögen aufzuscheinen sowie auch keinerlei Tätigleiten zu entwickeln, aus denen Forderungen entstehen könnten. Dies wäre als ein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtetes Verhalten zu…