…war ihm bekannt, dass er die Selbstbemessungsabgaben [bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeitstage] zu entrichten hatte. Der Beschuldigte hat diese seine Pflichten wissentlich nicht erfüllt. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd das reumütige Geständnis des Beschuldigten und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend keinen…
…welche ausnahmsweise eine außerordentliche Milderung der Geldstrafe zulassen, bei gesamthafter Abwägung der im Einzelfall gegebenen Aspekte jedenfalls immer in Bezug zu setzen zu den Strafzwecken, welche durch eine außerordentliche Strafmilderung nicht gefährdet werden dürfen. Daraus ergibt sich ein wichtiger Hinweis zur Beachtung einer ausreichenden Generalprävention…
…obige Ausgangswert außerordentlich auf lediglich € 15.000,00 abzumildern. Die Sorgepflichten der Beschuldigten schlagen mit einer Verringerung um ein Drittel zu Buche. Die völlige Erwerbs- und Mittellosigkeit der Beschuldigten rechtfertigt einen weiteren Abschlag um die Hälfte, sodass ausnahmsweise unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes im…
…a und b FinStrG zu verantworten hat. Bei der Strafzumessung wertete der Erstsenat keine Umstände als erschwerend, als mildernd hingegen die Unbescholtenheit des Beschuldigten, eine teilweise Schadensgutmachung sowie den Umstand der länger zurückliegenden Tatzeiträume. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom…
…dass im gegenständlichen Fall § 41 StGB Anwendung finde, welcher eine außerordentliche Strafmilderung anordne, im Finanzstrafgesetz keine Deckung. Vielmehr ist im gegenständlichen Fall die Strafe nach § 23 FinStrG zu verhängen, wobei lediglich in Bezug auf die Erschwerungs- und Milderungsgründe eine sinngemäße Anwendung der §§ 32 bis 35…
…wirtschaftlichen Lage des Beschuldigten, sowie des Überwiegens der Milderungsgründe zu dem Schluss gekommen, dass mit einer Strafreduktion auf die im Spruch ersichtliche Höhe vorgegangen werden konnte und sieht diese als tätergerecht und schuldangemessen an. Weitere Gründe für eine außerordentliche Strafmilderung im Sinne des § 23 Abs…
…ein Kind sorgepflichtig sei und monatlich lediglich über Karenzgeld in der Höhe von € 624,00 verfüge und derzeit auch die Raten im Schuldenregulierungsverfahren des Bezirksgerichtes zu bedienen habe. All diese Umstände, insbesondere die gravierenden mildernden Umstände, rechtfertigten nach Ansicht des Spruchsenates, auf Basis des …
…zu verschaffen, und habe es für gewiss gehalten, dass es dabei zu einer Abgabenverkürzung kommen würde. Bei der Strafzumessung wurden als mildernd die bisherige Unbescholtenheit und das lange Zurückliegen des deliktischen Verhaltens, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen von zwei Vergehen gewertet. Weiters wurde ausgeführt, die…
…hoch ausgefallen, weil auf seine schlechte Finanzlage zu wenig Bedacht genommen worden wäre. Ebenfalls innerhalb offener Frist berufen hat der Amtsbeauftragte in Bezug auf die Höhe der Geldstrafe, weil diese in Abwägung der Erschwerungs- und Milderungsgründe zu niedrig ausgefallen wäre. Insbesondere wäre der Aspekt, dass…
…DZ € 1.397,68)] weder gemeldet noch abgeführt [bzw. entrichtet] worden seien. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd eine geringe Schadensgutmachung und die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit der Beschuldigten, als erschwerend einen langen Tatzeitraum. Innerhalb offener Frist hat die Beschuldigte gegen diese Entscheidung des…
…auf natürliche Personen anwendbar sind. Demgemäß ist nach § 23 Abs.1 FinStrG Grundlage für die Strafbemessung sowohl beim Beschuldigten als auch beim belangten Verband zunächst dessen Schuld, wobei gemäß Abs.2 und 3 dieser Bestimmung die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind. Die Strafzumessungsvorschriften der §…
…Probleme, als erschwerend den langen Tatzeitraum bei allen drei Unternehmen. Hinsichtlich der K GmbH & Co KG, der K X KEG und der K GmbH wertete der Erstsenat bei der Ausmessung der Geldbußen als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit der belangten Verbände, sowie die volle Schadensgutmachung, als…
…habe er angesichts des massiven Rückganges seiner nichtselbständigen Einkünfte die Entscheidung getroffen, seine Provisionserlöse gegenüber dem Fiskus zu verheimlichen. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als erschwerend den langen Deliktszeitraum, als mildernd jedoch das Geständnis des Beschuldigten, seine bisherige (finanzstrafrechtliche) Unbescholtenheit, sowie eine geringfügige Schadensgutmachung…
…für die Strafbemessung die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG in der anzuwendenden Fassung sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche…
…Bw darüber hinaus für das Jahr 2004 keine weiteren strafbaren Handlungen vorwerfbar waren, dieser Betrag bei Berechnung des Verkürzungsbetrages außer Ansatz zu lassen. Die Erstbehörde berücksichtigte bei der Strafbemessung neben der bisherigen finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit die vollständige Schadensgutmachung als mildernd, als erschwerend dagegen den längeren Tatzeitraum…
…Inhalt nach auf außerordentliche Einkünfte. In Abs. 1 der in Rede stehenden Gesetzesstelle sind außerordentliche Einkünfte als einer von vier Tatbeständen angeführt. Bezüglich der außerordentlichen Einkünfte wird auf Abs. 5 dieser Gesetzesstelle verwiesen, wonach im Fall einer erheblichen Zusammenballung von Einkünften eine Milderung der Progression…
…bzw. eine Realisierung der stillen Reserven erst im Jahr 2010. Für bestimmte in § 37 Abs. 1 EStG 1988 genannte Einkünfte, wie etwa Veräußerungs- und Aufgabe- sowie Übergangsgewinne iZm einer der todesfalls-, erwerbsunfähigkeits- oder altersbedingten Betriebsveräußerung oder -aufgabe [außerordentliche Einkünfte; Abs. 5 leg. cit. idF BGBl…
…1 und 2 EStG ausgezahlt, der sozialversicherungsrechtlich in die allgemeine Beitragsgrundlage fällt (zB eine außerordentliche Prämie oder eine Belohnung), ist auch in diesem Fall für Zwecke der Lohnsteuerberechnung zuerst der sonstige Bezug (abgestellt auf die jeweilige Höchstbeitragsgrundlage) und in der Folge der laufende Bezug abzurechnen…
…360.000,00 gebildet worden. - Wegen Ablaufs der 1-Jahresfrist und wegen des Prozessendes sei im Jahre 2003 sowohl die Übertragungsrücklage als auch die Prozesskostenrückstellung aufgelöst worden. Rechtlich gesehen ermäßige sich der auf das gesamte Einkommen entfallende Durchschnittssteuersatz auf die Hälfte für außerordentliche Einkünfte gemäß …
…Läge ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden beim Beschuldigten durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Umstände, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von rund € 57.000,00. Festzuhalten ist vorerst, dass eine außerordentliche Strafmilderung im Sinne des § 23 Abs…