…war ihm bekannt, dass er die Selbstbemessungsabgaben [bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeitstage] zu entrichten hatte. Der Beschuldigte hat diese seine Pflichten wissentlich nicht erfüllt. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd das reumütige Geständnis des Beschuldigten und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend keinen…
…eine "außerordentliche Verschärfung" der Strafe umgedeutet, obwohl ihr bei dieser Anwendung kein Ermessen eingeräumt ist. vgl. VwGH vom 31.01.1990, RIS - Rechtssatz 89/03/0027: "§ 20 VStG räumt der Beh ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann " kein Ermessen ein. Überwiegen die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe…
…4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung trotz der wesentlichen mildernden Aspekte zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention jedoch nicht, wenngleich die Strafe im unteren Bereich auszumessen ist (siehe nachstehend). Finanzordnungswidrigkeiten nach…
…ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention in keiner Weise (siehe nachstehend). Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG werden…
…23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung trotz mildernder Aspekte zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention jedoch nicht, wenngleich die Strafe im unteren Bereich auszumessen ist (siehe nachstehend). Abgabenhinterziehungen nach §…
…VStG als Milderungs- bzw. Erschwerungsgründe jene in Betracht, auf die § 19 VStG abstellt (vgl. VwGH 15. Dezember 2011, 2008/03/0098). Die nicht näher dargestellten Einkommensverhältnisse sowie Sorgepflichten des Beschwerdeführers sind im Beschwerdeverfahren jedenfalls nicht von derartigem Gewicht, um die Anwendungsvoraussetzungen einer außerordentlichen Strafmilderung nach…
…dass außerordentliche Milderung bewilligt wird oder d) aufgrund geringen Verschuldens von der Strafe abgesehen wird. e) Die Beschwerden des Beschwerdeführers zu einer Verhandlung und einem Verfahren zu verbinden." Der Beschwerde beigelegt waren Bilder mit der Ausfahrt aus besagter Garage und dem Ort der Beanstandung. Der…
…abändern, dass außerordentliche Milderung bewilligt wird oder d) aufgrund geringen Verschuldens von der Strafe abgesehen wird. e) Die Beschwerden des Beschwerdeführers zu einer Verhandlung und einem Verfahren zu verbinden." Der Magistrat der Stadt Wien legte die Beschwerde samt dem dazugehörigen Verwaltungsakt mit Vorlagebericht vom 2…
…dass außerordentliche Milderung bewilligt wird oder d) aufgrund geringen Verschuldens von der Strafe abgesehen wird. e) Die Beschwerden des Beschwerdeführers zu einer Verhandlung und einem Verfahren zu verbinden." Der Magistrat der Stadt Wien legte die Beschwerde(n) samt den dazugehörigen Verwaltungsakten mit fünf Vorlageberichten dem…
…dass außerordentliche Milderung bewilligt wird oder d) aufgrund geringen Verschuldens von der Strafe abgesehen wird. e) Die Beschwerden des Beschwerdeführers zu einer Verhandlung und einem Verfahren zu verbinden. Der Magistrat der Stadt Wien legte die Beschwerde(n) samt den dazugehörigen Verwaltungsakten mit sechs Vorlageberichten dem…
…dass eine außerordentliche Milderung bewilligt wird oder d) aufgrund geringen Verschuldens von der Strafe abgesehen wird. e) die Beschwerden des Beschwerdeführers zu einer Verhandlung und einem Verfahren zu verbinden." Der Magistrat der Stadt Wien legte die Beschwerden samt den dazugehörigen Verwaltungsakten mit sechs Vorlageberichten dem…
…dass außerordentliche Milderung bewilligt wird oder d) aufgrund geringen Verschuldens von der Strafe abgesehen wird." Der Beschwerde waren Ausdrucke aus dem Internet über die örtlichen Gegebenheiten am Beanstandungsort beigelegt. Der Magistrat der Stadt Wien legte die Beschwerde samt dem dazugehörigen Verwaltungsakt mit Vorlagebericht vom 9…
…aufzuheben. c) oder dahingehend abändern, dass außerordentliche Milderung bewilligt wird oder d) aufgrund geringen Verschuldens von der Strafe abgesehen wird." Der Magistrat der Stadt Wien legte die Beschwerde samt den dazugehörigen Verwaltungsakten mit vierzehn Vorlageberichten dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor (eingelangt am 21. Februar 2024). …
… 45 Abs. 1 Z 4 VStG nur eine Ermahnung auszusprechen gewesen, zumindest jedoch nach § 20 VStG vorzugehen gewesen (außerordentliche Milderung der Strafe). D.) Begehren: Nachdem das VwG gemäß Art. 130 Abs. 4 1 Satz B-VG sowie § 50 VwGvG in der Sache selbst entscheiden muss…
…4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung zumal in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention jedoch nicht (siehe nachstehend), wenngleich - noch ohne Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer - die Geldstrafe im unteren Bereich des Strafrahmens auszumessen ist. 18…
…23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung trotz mildernder Aspekte zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention jedoch nicht, wenngleich die Strafe im unteren Bereich auszumessen ist (siehe nachstehend). Finanzordnungswidrigkeiten nach §…
… 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; dass die in Frage kommenden Umstände eine außerordentliche Milderung trotz der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention nicht zugelassen haben, wenngleich die Geldstrafe an diese Höhe heranzuführen war, wird nachstehend ausgeführt. Die sich aus den vom…
…10 % des Strafrahmens ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig. Im vorliegenden Fall rechtfertigen die in Frage kommenden Umstände eine außerordentliche Milderung trotz mildernder Aspekte, in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention, jedoch nicht, wenngleich die Strafe eher im…
…richtet, ein Unterschreiten eines Betrages von 10 % des Strafrahmens nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung trotz der mildernden Aspekte zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention jedoch nicht (siehe nachstehend). Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
… die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung trotz der wesentlichen mildernden Aspekte zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention jedoch nicht, wenngleich in Anbetracht der vorliegenden Milderungsgründe die Geldstrafe im unteren Bereich des Strafrahmens auszumessen war (siehe nachstehend). (Versuchte) Abgabehinterziehungen nach…