…19.4.1999, REM: 15/98, zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt). Dadurch hat sich der Hauptverpflichtete -im Vergleich zu anderen die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern- jedenfalls in einer außergewöhnlichen Situation befunden (vgl.dazu auch Witte in "Zollkodex-Kommentar", Linde-Verlag, 3.Auflage, RZ.30 zu…
…dass sie sich der Belastung aufgrund der Zwangsläufigkeit nicht entziehen könne. Die Doppelbelastung der Berufstätigkeit und Haushaltsführung bei vier Kindern sei eine außergewöhnliche Situation, kein leichtes Unterfangen für sie. Aus den Verwaltungsakten ist das Familieneinkommen der BW mit folgenden Beträgen ersichtlich: [Grafik] Da die BW…
…und voneinander völlig verschiedenen Unterbringungen der Notausrüstung. Ich benötige in jedem Fall jenen Aufmerksamkeitslevel, der sicherstellt, dass ich jegliche auch außergewöhnliche Situation erkennen kann, richtig einschätze und in der Lage bin, ohne Verzögerung eine adäquate Reaktion zu setzen. Ich muss jederzeit fähig sein vom Kapitän…
…als außergewöhnlich zu bezeichnen ist, zB dadurch, dass ein Nichtnutzen des drittländischen Fahrzeugs eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt oder des Wirtschaftsbeteiligten selbst bedeuten könnte (EuGH 10.1.2006, C- 178/03, Slg. 2006, I-00107 Rz. 11). Auch eine lebensbedrohende Situation…
…Umständen des Falles ergibt, dass sich der Antragsteller im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbeteiligten, die die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Situation befindet und dass er ohne diese Umstände den Nachteil, der in der Nacherhebung der Zölle liegt, nicht erlitten hätte. Für die sonstige Eingangsabgaben…
…Bw Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Begründend führte er aus: "Der Einkommensteuerbescheid wurde von ihrer Behörde zur damaligen Zeit geprüft, die Höhe der Rückvergütung ermittelt und für ok befunden. Durch eine außergewöhnliche Situation in meiner Familie, musste ich zur damaligen Zeit…
…keinen Einfluss auf die Nähe zur Zollschuld. Es hat sich die Bf. im Vergleich zu anderen, welche die gleiche Tätigkeit ausüben, in keiner außergewöhnlichen Situation befunden. Der Umstand, die Bf. habe selbst keinerlei Möglichkeiten gehabt, die Alternativnachweise vorzulegen, die Kontaktaufnahme zu den Zollbehörden und zur…
…keinen Einfluss auf die Nähe zur Zollschuld. Es hat sich die Bf. im Vergleich zu anderen, welche die gleiche Tätigkeit ausüben, in keiner außergewöhnlichen Situation befunden. Der Umstand, die Bf. habe selbst keinerlei Möglichkeiten gehabt, die Alternativnachweise vorzulegen, die Kontaktaufnahme zu den Zollbehörden und zur…
…keinen Einfluss auf die Nähe zur Zollschuld. Es hat sich die Bf. im Vergleich zu anderen, welche die gleiche Tätigkeit ausüben, in keiner außergewöhnlichen Situation befunden. Der Umstand, die Bf. habe selbst keinerlei Möglichkeiten gehabt, die Alternativnachweise vorzulegen, die Kontaktaufnahme zu den Zollbehörden und zur…
…keinen Einfluss auf die Nähe zur Zollschuld. Es hat sich die Bf. im Vergleich zu anderen, welche die gleiche Tätigkeit ausüben, in keiner außergewöhnlichen Situation befunden. Der Umstand, die Bf. habe selbst keinerlei Möglichkeiten gehabt, die Alternativnachweise vorzulegen, die Kontaktaufnahme zu den Zollbehörden und zur…
…Bw. zur Selbstversorgung nicht imstande sei. Der Gesetzgeber berücksichtige im Einkommensteuergesetz derartige außergewöhnliche Situationen und entlaste durch entsprechende Bestimmungen die dadurch entstehenden zusätzlichen Mehraufwendungen in Form einer steuerlichen Absetzbarkeit. Gemäß § 34 EStG 1988 seien die Kosten der Unterbringung in einem Senioren- oder Pflegeheim außergewöhnliche Belastungen…
…2011, C-494/09 Rz. 61). Da es europaweit zahlreiche große Speditionsunternehmen gibt, die zweifellos ebenfalls qualifiziertes Personal beschäftigen, ist insofern eine außergewöhnliche Situation der Bf. nicht erkennbar. Die Behauptung, der Fehler, der zur Zollschuldentstehung geführt habe, sei nur einem einzigen Mitarbeiter der Bf. zuzurechnen…
…ist keine Unbilligkeit in der Lage der Sache zu sehen. Es ist für einen Warenführer geradezu typisch, Versandgut zu übernehmen. Es ist gegenüber anderen Warenführern damit keine atypische und außergewöhnliche Situation gegeben, auch dann nicht, wenn andere Personen die Ware eingeführt haben. Ebenso typisch ist…
…ist keine Unbilligkeit in der Lage der Sache zu sehen. Es ist für einen Warenführer geradezu typisch, Versandgut zu übernehmen. Es ist gegenüber anderen Warenführern damit keine atypische und außergewöhnliche Situation gegeben, auch dann nicht, wenn andere Personen die Ware eingeführt haben. Ebenso typisch ist…
…ist keine Unbilligkeit in der Lage der Sache zu sehen. Es ist für einen Warenführer geradezu typisch, Versandgut zu übernehmen. Es ist gegenüber anderen Warenführern damit keine atypische und außergewöhnliche Situation gegeben, auch dann nicht, wenn andere Personen die Ware eingeführt haben. Ebenso typisch ist…
…ist keine Unbilligkeit in der Lage der Sache zu sehen. Es ist für einen Warenführer geradezu typisch, Versandgut zu übernehmen. Es ist gegenüber anderen Warenführern damit keine atypische und außergewöhnliche Situation gegeben, auch dann nicht, wenn andere Personen die Ware eingeführt haben. Ebenso typisch ist…
…die Ehegattin des Bw. habe ihm versichert, die Lohnzahlungen aus ihrem Privatgeld getätigt zu haben. Ausschlaggebend sei die außergewöhnliche Situation aufgrund der Scheidung der Tochter gewesen. Die anderen Mitarbeiter hätten dadurch vermehrte Arbeitsleistungen erbringen müssen. Auch werde bemerkt, dass die GKK im fortgesetzten Verfahren die…
…Kinder aufnehmen zu können. Unter Punkt 7 wird ausgeführt, dass schwerstbehinderte Schüler bzw. Schüler mit erhöhtem Förderbedarf ihre Mitwelt häufig vor außergewöhnliche Situationen stellten. Daraus ergäben sich besondere Unterrichtsbedingungen, aber auch wesentlich größere Anforderungen an die Bildungseinrichtungen. Der von der Bw. vorgelegten Beschreibung des Lehrganges…
…Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen und sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Als mildernde Umstände waren die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die geständigen Angaben und die außergewöhnliche Situation des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt zu werten. Als erschwerend war kein Umstand zu berücksichtigen…
…Japan Familienbeihilfe ausbezahlt werde, müsse der Bw. die seitens des Finanzamtes aberkannte Familienbeihilfe zurückzahlen, was dazu führe, dass diese Situation als außergewöhnliche Belastung zu beantragen sei. Weiters legte der Bw. eine Schuldgeldbestätigung aus Tokio sowie einen Bankkontoauszug bei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Oktober 2006 wies…