…2 erfüllen. Organgesellschaften können Organträger sein." Unstrittig ist gegenständlich, dass die Organträgergesellschaft (M.- AG) mit einer juristischen und vielen natürlichen Personen atypisch stille Gesellschaften eingegangen ist, die steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft(-en) anzusehen sind. Weiters hat sie nach Begründung der Mitunternehmerschaft einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Strittig ist…
…Abs. 2 erfüllen. Organgesellschaften können Organträger sein. Unstrittig ist gegenständlich, dass die Organträgergesellschaft (Bw.) mit einer juristischen und vielen natürlichen Personen atypisch stille Gesellschaften eingegangen ist, die steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft(-en) anzusehen sind. Weiters hat sie nach Begründung der Mitunternehmerschaft einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Strittig ist…
…T-.GmbH die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft vereinbart, wobei die T-.GmbH als Treuhänderin für 48 "Beteiligte" (Zeichner der Beteiligungserklärungen) sowie auf eigene Rechnung tätig ist. Mit Datum vom 6.3.2001 erließ das Finanzamt folgende Erledigung: "I.-GmbH & Stille zH Mag.V.C…
…der T.GmbH die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft vereinbart, wobei die T.GmbH als Treuhänderin für 114 "Beteiligte" (Zeichner der Beteiligungserklärungen) sowie auf eigene Rechnung tätig ist. Mit Datum vom 6.3.2001 erließ das Finanzamt folgende Erledigung: "I.GmbH & Stille zH Y.GmbH …
…ausreichendes Unternehmerrisiko vor. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse liege keine atypisch stille Gesellschaft vor, vielmehr handle es sich bei den Anlegern um echte stille Gesellschafter. Mit Datum vom 9.2.1998 (gemeint offenbar: 1999) erhob der steuerliche Vertreter gegen diese Erledigung Berufung. Zur Begründung brachte…
…und/oder Eigenschaft als Mitunternehmerschaft, bei atypischer stiller Gesellschaft im Falle der Eigenschaft als Mitunternehmerschaft denkbar), so liegt ein iSd Abgabenrechtes rechtsfähiges (parteifähiges) Gebilde vor. Im umgekehrten Fall - die GesBR oder stille Gesellschaft ist nicht Trägerin von abgabenrechtlichen Rechten und Pflichten, etwa bei Verneinung der…
…wurde vorgebracht, dass mit dem angeschlossenen Gesellschaftsvertrag vom 27. August 2001 die bereits am 22. Dezember 2000 aus Anlass der Gründung der Bw. nur mündlich getroffene Vereinbarung, dass sich die G AG und die F GmbH als atypisch stille Gesellschafter am Unternehmen der Bw. beteiligen…
…Abgaben in gleicher Weise besteht. (UFS 26.5.2009, RV/0414-G/07). Im gegenständlichen Fall wurde der Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Beteiligung am 16.1.2006 erklärt und dem Finanzamt angezeigt. Dazu wurde das zwar ausgefüllte, nicht aber unterschriebene Formular NeuFö…
…Erkenntnis vom 10. Juli 1996, 94/15/0114). Im vorliegenden Fall wurde die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften einer "atypischen stillen Gesellschaft" begehrt, die aus einer GmbH und dieser nahe stehenden Personen gebildet werden sollte, wobei die Widmung der geleisteten Kapitaleinlage zur teilweisen Verlustabdeckung…
…aus folgenden Gründen nicht aufgezeigt: In den bezüglichen Erklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften (bzw. -gemeinschaften) wurde als Unternehmensrechtsform jeweils jene der atypisch stillen Gesellschaft angegeben. In den Erklärungsbeilagen der "B-GmbH und Mitgesellschafter" scheinen als "Mitunternehmer" die FG-GmbH, die B-GmbH und der Bw…
…dem Geschäftsherrn zur Abdeckung der von ihm gemäß § 7 2. Absatz übernommenen Verluste zuzuweisen. In jedem Fall steht dem atypisch stillen Gesellschafter ab 1995 ein garantierter Vorweggewinn in Höhe von 5% seiner Einlage zu. Er ist berechtigt, diesen Vorweggewinn ohne Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben und der…
…an dem neu zu gründenden Unternehmen erreicht werden könnte. Es sei beabsichtigt gewesen, eine atypisch stille Gesellschaft zu schaffen und Frau E.F. als Mitunternehmerin einzubinden. Die bisherigen Entwürfe von CoKG-Verträgen seien daher im letzten Moment - vor Ablauf der 9-Monatsfrist - umgestoßen und lediglich…
…000,00 | 4.414,71 | 11.000,00 | 78.289,70 | 7.000,00 Verteilung der Ergebnisse auf die 66 atypischen stillen Gesellschafter: | | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | Gesamt | -1.156.375,01…
…Geschäftsherrin] & atypisch Stille" nicht eindeutig und genau und lässt auch eine Interpretation in der vom UFS vorgenommenen Weise - dass an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille Gesellschaft (sämtliche Beteiligten beinhaltend) adressiert worden sei - zu. Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die…
…Geschäftsherrin] & atypisch Stille" nicht eindeutig und genau und lässt auch eine Interpretation in der vom UFS vorgenommenen Weise - dass an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille Gesellschaft (sämtliche Beteiligten beinhaltend) adressiert worden sei - zu. Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die…
…Geschäftsherrin] & atypisch Stille" nicht eindeutig und genau und lässt auch eine Interpretation in der vom UFS vorgenommenen Weise - dass an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille Gesellschaft (sämtliche Beteiligten beinhaltend) adressiert worden sei - zu. Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die…
Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die geschäftsherrin.3 & atypisch stille Gesellschaft (bestehend aus sämtlichen Beteiligten) ist als solche unternehmensrechtlich und abgabenrechtlich nicht existent - ist der von der Behörde gesetzte Rechtsakt wirkungslos und liegt ein Nichtbescheid vor. Ist der Bescheidadressat lediglich nicht eindeutig…
…Gesellschaftern AAAHaus AG (Komplementär nur bis 26.2.1998), Mag. GF1 , Darlehensgesellschaft m.b.H (Kommanditist bis 20.2.1998, Komplementär ab 20.2.1998) und GF2 (seit 20.2.1998 Kommanditist). Die Bw erklärte zusammen mit einer Reihe weiterer, von ihr als atypisch stille…
…Sie gründete mit weiteren Gesellschaftern (Helmut Anleger u.a.) 1994 und 1995 Gesellschaften, die sie als atypisch stille Gesellschaften bezeichnete (Gesellschaftsvertrag und Darlehensvertrag vom 21.und 27.12.1995; 22. und 28.12.1994). Die Bw erklärte zusammen mit diesen weiteren Gesellschaftern (Helmut Anleger u…
…Bezeichnung sämtliche im weiteren Bescheidspruch namentlich angeführten beteiligten Personen bezeichnet sind, sollte daher der Vorzug gegenüber der vom UFS vorgenommenen Interpretation, wonach als Bescheidadressat die ´GmbH & atypisch stille Gesellschaft´ anzusehen ist, gegeben werden." b) Auffassung der Berufungsbehörde darüber, wer mit der Bescheidadressierung angesprochen werden sollte…