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UFSG RV/0209-G/03Eine atypisch stille Gesellschaft wird nicht als Organträger anerkannt. Eine seinerzeitige abgabenrechtliche Fehlbeurteilung kann nicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben gestützt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2004

…2 erfüllen. Organgesellschaften können Organträger sein." Unstrittig ist gegenständlich, dass die Organträgergesellschaft (M.- AG) mit einer juristischen und vielen natürlichen Personen atypisch stille Gesellschaften eingegangen ist, die steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft(-en) anzusehen sind. Weiters hat sie nach Begründung der Mitunternehmerschaft einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Strittig ist…

UFSG RV/0208-G/03Über die Anerkennung einer Organschaft einer atypisch stillen Gesellschaft als Organträger ist im Feststellungs- und nicht im (abgeleiteten) Körperschaftsteuerverfahren zu entscheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2004

…Abs. 2 erfüllen. Organgesellschaften können Organträger sein. Unstrittig ist gegenständlich, dass die Organträgergesellschaft (Bw.) mit einer juristischen und vielen natürlichen Personen atypisch stille Gesellschaften eingegangen ist, die steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft(-en) anzusehen sind. Weiters hat sie nach Begründung der Mitunternehmerschaft einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Strittig ist…

UFSW RV/2369-W/02Zurückweisung der Berufung einer "atypisch" stillen Gesellschaft gegen einen Nichtfeststellungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid24.11.2004

…T-.GmbH die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft vereinbart, wobei die T-.GmbH als Treuhänderin für 48 "Beteiligte" (Zeichner der Beteiligungserklärungen) sowie auf eigene Rechnung tätig ist. Mit Datum vom 6.3.2001 erließ das Finanzamt folgende Erledigung: "I.-GmbH & Stille zH Mag.V.C…

UFSW RV/2375-W/02Zurückweisung der Berufung einer "atypisch" stillen Gesellschaft gegen einen Nichtfeststellungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid24.11.2004

…der T.GmbH die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft vereinbart, wobei die T.GmbH als Treuhänderin für 114 "Beteiligte" (Zeichner der Beteiligungserklärungen) sowie auf eigene Rechnung tätig ist. Mit Datum vom 6.3.2001 erließ das Finanzamt folgende Erledigung: "I.GmbH & Stille zH Y.GmbH …

UFSW RV/0729-W/02Zurückweisung der Berufung einer "atypisch" stillen Gesellschaft gegen einen Nichtfeststellungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2004

…ausreichendes Unternehmerrisiko vor. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse liege keine atypisch stille Gesellschaft vor, vielmehr handle es sich bei den Anlegern um echte stille Gesellschafter. Mit Datum vom 9.2.1998 (gemeint offenbar: 1999) erhob der steuerliche Vertreter gegen diese Erledigung Berufung. Zur Begründung brachte…

UFSW RV/2241-W/02Zurückweisung einer Berufung einer GmbH und Mitgesellschafter (stille Gesellschaft) gegen einen "Nichtfeststellungsbescheid"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2004

…und/oder Eigenschaft als Mitunternehmerschaft, bei atypischer stiller Gesellschaft im Falle der Eigenschaft als Mitunternehmerschaft denkbar), so liegt ein iSd Abgabenrechtes rechtsfähiges (parteifähiges) Gebilde vor. Im umgekehrten Fall - die GesBR oder stille Gesellschaft ist nicht Trägerin von abgabenrechtlichen Rechten und Pflichten, etwa bei Verneinung der…

UFSW RV/3572-W/02Keine Befreiung von der Gesellschaftsteuer nach dem NeuFöG für Einlagen atypisch stiller Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2004

…wurde vorgebracht, dass mit dem angeschlossenen Gesellschaftsvertrag vom 27. August 2001 die bereits am 22. Dezember 2000 aus Anlass der Gründung der Bw. nur mündlich getroffene Vereinbarung, dass sich die G AG und die F GmbH als atypisch stille Gesellschafter am Unternehmen der Bw. beteiligen…

UFSW RV/2052-W/06Kann die Befreiung von der Gesellschaftsteuer nach dem Neugründungsförderungsgesetz für die Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einer GmbH gewährt werden, wenn mit der Gesellschaftsteuererklärung ein nicht unterschriebenes Formular NeuFö 1 vorgelegt wurde? (Abw. aus mehreren Gründen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.08.2012

…Abgaben in gleicher Weise besteht. (UFS 26.5.2009, RV/0414-G/07). Im gegenständlichen Fall wurde der Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Beteiligung am 16.1.2006 erklärt und dem Finanzamt angezeigt. Dazu wurde das zwar ausgefüllte, nicht aber unterschriebene Formular NeuFö…

UFSG RV/0044-G/051. Amtswegige Wiederaufnahme wegen Hervorkommens neuer Tatsachen 2. Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2008Teil 1/2

…Erkenntnis vom 10. Juli 1996, 94/15/0114). Im vorliegenden Fall wurde die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften einer "atypischen stillen Gesellschaft" begehrt, die aus einer GmbH und dieser nahe stehenden Personen gebildet werden sollte, wobei die Widmung der geleisteten Kapitaleinlage zur teilweisen Verlustabdeckung…

UFSG RV/0077-G/021. Wiederaufnahme des Verfahrens (ua. Einwand der fehlenden Begründung) 2. Einwand der mangelnden Bescheidqualität der Grundlagenbescheide 3. Bekämpfung von Feststellungen im Grundlagenbescheid mit Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2004

…aus folgenden Gründen nicht aufgezeigt: In den bezüglichen Erklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften (bzw. -gemeinschaften) wurde als Unternehmensrechtsform jeweils jene der atypisch stillen Gesellschaft angegeben. In den Erklärungsbeilagen der "B-GmbH und Mitgesellschafter" scheinen als "Mitunternehmer" die FG-GmbH, die B-GmbH und der Bw…

UFSW RV/1673-W/05Eine typisch stille Beteiligung liegt im Gegensatz zum partiarischem Darlehen dann vor, wenn die Beteiligung einen Anteil am Verlust sowie an den stillen Reserven vermittelt. Ansonsten sind bei der Abgrenzung alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2006

…dem Geschäftsherrn zur Abdeckung der von ihm gemäß § 7 2. Absatz übernommenen Verluste zuzuweisen. In jedem Fall steht dem atypisch stillen Gesellschafter ab 1995 ein garantierter Vorweggewinn in Höhe von 5% seiner Einlage zu. Er ist berechtigt, diesen Vorweggewinn ohne Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben und der…

UFSF RV/0056-F/04Mitunternehmereigenschaft gemäß § 23 Z 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2006

…an dem neu zu gründenden Unternehmen erreicht werden könnte. Es sei beabsichtigt gewesen, eine atypisch stille Gesellschaft zu schaffen und Frau E.F. als Mitunternehmerin einzubinden. Die bisherigen Entwürfe von CoKG-Verträgen seien daher im letzten Moment - vor Ablauf der 9-Monatsfrist - umgestoßen und lediglich…

UFSL RV/1341-L/10Liebhaberei bei Ankäufen uneinbringlicher Forderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011Teil 1/3

…000,00 | 4.414,71 | 11.000,00 | 78.289,70 | 7.000,00 Verteilung der Ergebnisse auf die 66 atypischen stillen Gesellschafter: | | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | Gesamt | -1.156.375,01…

UFSW RV/2153-W/10Aus drei Gründen nichtige Einkünfte-Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.02.2012Teil 2/3

…Geschäftsherrin] & atypisch Stille" nicht eindeutig und genau und lässt auch eine Interpretation in der vom UFS vorgenommenen Weise - dass an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille Gesellschaft (sämtliche Beteiligten beinhaltend) adressiert worden sei - zu. Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die…

UFSW RV/2118-W/10Aus drei Gründen nichtige Einkünfte-Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.02.2012Teil 2/3

…Geschäftsherrin] & atypisch Stille" nicht eindeutig und genau und lässt auch eine Interpretation in der vom UFS vorgenommenen Weise - dass an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille Gesellschaft (sämtliche Beteiligten beinhaltend) adressiert worden sei - zu. Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die…

UFSW RV/2163-W/10Einkünfte-Nichtfeststellungsbescheide aus drei Gründen nichtig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2011Teil 2/3

…Geschäftsherrin] & atypisch Stille" nicht eindeutig und genau und lässt auch eine Interpretation in der vom UFS vorgenommenen Weise - dass an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille Gesellschaft (sämtliche Beteiligten beinhaltend) adressiert worden sei - zu. Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die…

UFSW RV/2067-W/10Aus mehreren Gründen nichtige Einkünftefeststellungsbescheide und Nichtfeststellungsbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011Teil 4/5

Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die geschäftsherrin.3 & atypisch stille Gesellschaft (bestehend aus sämtlichen Beteiligten) ist als solche unternehmensrechtlich und abgabenrechtlich nicht existent - ist der von der Behörde gesetzte Rechtsakt wirkungslos und liegt ein Nichtbescheid vor. Ist der Bescheidadressat lediglich nicht eindeutig…

UFSK RV/0054-K/13Einheitlichkeit der Feststellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2013

…Gesellschaftern AAAHaus AG (Komplementär nur bis 26.2.1998), Mag. GF1 , Darlehensgesellschaft m.b.H (Kommanditist bis 20.2.1998, Komplementär ab 20.2.1998) und GF2 (seit 20.2.1998 Kommanditist). Die Bw erklärte zusammen mit einer Reihe weiterer, von ihr als atypisch stille…

UFSK RV/0051-K/13Einheitlichkeit der Feststellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2013

…Sie gründete mit weiteren Gesellschaftern (Helmut Anleger u.a.) 1994 und 1995 Gesellschaften, die sie als atypisch stille Gesellschaften bezeichnete (Gesellschaftsvertrag und Darlehensvertrag vom 21.und 27.12.1995; 22. und 28.12.1994). Die Bw erklärte zusammen mit diesen weiteren Gesellschaftern (Helmut Anleger u…

UFSW RV/2997-W/10Beantragte Aufhebung gemäß § 299 BAO eines Nichtbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.02.2012Teil 2/3

…Bezeichnung sämtliche im weiteren Bescheidspruch namentlich angeführten beteiligten Personen bezeichnet sind, sollte daher der Vorzug gegenüber der vom UFS vorgenommenen Interpretation, wonach als Bescheidadressat die ´GmbH & atypisch stille Gesellschaft´ anzusehen ist, gegeben werden." b) Auffassung der Berufungsbehörde darüber, wer mit der Bescheidadressierung angesprochen werden sollte…