…Zuhilfenahme von angestellten Therapeuten möglich sein sollte, bleibt unklar. In tatsächlicher Hinsicht fehlt es an ausreichenden Sachverhaltsfeststellungen, ob es sich um arztähnliche Tätigkeiten [z.B. Hebamme iSd Hebammengesetzes, freiberuflich Tätiger im Krankenpflegefachdienst oder freiberuflich Tätiger in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten (MTD-Gesetz BGBl. Nr…
…arztähnliche Leistungen offensichtlich weit auszulegen ist. In dieser Anmerkung ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die österreichische Verwaltungspraxis (konkret Rz. 951a und Rz. 958 UStR 2000) im Hinblick auf das vorliegende Urteil zu eng ist. Unseres Erachtens gilt diese weite Auslegung auch dafür, dass eine Tätigkeit…
…so auszulegen, dass auch Leistungen von Personen umfasst werden, die keine Ärzte sind, aber arztähnliche Leistungen erbringen, wie es bei der psychotherapeutischen Behandlung durch Diplompsychologen der Fall ist. Nicht befreit sind jedoch die Tätigkeiten dieser Berufsgruppe, wenn sie keinen therapeutischen Inhalt haben (Ruppe, aaO, Tz…
…im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung eines von im betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufes erbracht wird, vor. Aus österreichischer Sicht ist davon auszugehen, dass nur solche Tätigkeiten von der in Rede stehenden Befreiungsbestimmung der Richtlinie erfasst sind, die durch das…
…der Rechtsform des Wirtschaftsteilnehmers zugunsten der genannten Tätigkeiten anzuwenden sind. Diese Judikaturlinie und die Rechtsformneutralität der Leistungsverfügung hat den EuGH am 6.11.2003, C-45/01 in der Rechtssache Christoph-Dornier-Stiftung erneut beschäftigt; ärztliche und arztähnliche Leistungen im Bereich der Humanmedizin sind unabhängig…
…der Rechtsform des Wirtschaftsteilnehmers zugunsten der genannten Tätigkeiten anzuwenden sind. Diese Judikaturlinie und die Rechtsformneutralität der Leistungsverfügung hat den EuGH am 6.11.2003, C-45/01 in der Rechtssache Christoph-Dornier-Stiftung erneut beschäftigt ärztliche und arztähnliche Leistungen im Bereich der Humanmedizin sind unabhängig…
…RL seien Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe erbracht werden, von der Mehrwertsteuer befreit. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 seien die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Dentist…
…dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Unabhängige Finanzsenat hat die in den Jahren 2004 und 2005 erzielten Umsätze der Berufungswerberin (Bw.) aus ihrer Tätigkeit als freiberufliche Heilmasseurin - Berufsbefugnis nach dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz…
…im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden, von der Steuer. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt…
…Die Tätigkeit der Gesellschaft ist gemeinnützig und nicht auf Gewinn gerichtet. Zweitens: Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist: Der Zweck dieser Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die nicht auf Gewinn gerichtete und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienende Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation und…
…von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen oder arztähnlichen Berufe erbracht würden. Befreit seien alle Leistungen, die eine Milderung oder Beseitigung von Krankheitszuständen bezwecken und auch jene Tätigkeiten, die der Verhinderung von Krankheiten dienen…
…die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe erbracht werden." b) UStG 1994: § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994: Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt…
…Herr Oberarzt am Spital der C.D." zur Vermeidung des Anscheins, dass hier ein Arzt der W. P. bei seiner Tätigkeit als Belegarzt oder Konsiliararzt tätig wird, scheint doch eine Überspitzung zu sein, die dem Umsatzsteuergesetzgeber nicht unterstellt werden kann. 1.2.6. Zur Frage…
…in Gesundes ein, verstehen Gesundes. Lassen sich in einen künstlerischen Prozess ein. Suchen eine künstlerische Tätigkeit auf und üben sich in diese ein. Üben sich in ein jeweiliges künstlerisches Medium ein. Gelangen durch das Sich-einlassen in eine Kunst zu etwas völlig Neuem. Gestalten durch…