…Verbindung mit dem Ausbaugrad der Straßen (17 km Autobahn, Fahrzeit lt. Routenplaner www.viamichelin.de 25 Minuten) kann die Behauptung einer arbeitstäglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht ohne Weiteres abgetan werden. Aus der Aktenlage ist aber nicht ersichtlich, mit welchen Verkehrsmitteln der Berufungswerber diese Fahrten - insbesondere…
…Ab dem 10.12. des Streitjahres pendelte der Bw wiederum arbeitstäglich zwischen seinem schweizerischen Arbeitsort und dem österreichischen Wohnort. Der Bw wurde - von nicht mehr strittigen Punkten abgesehen - erklärungsgemäß veranlagt. Im Berufungswege beantragte er, seine "Einkünfte mögen zur Besteuerung mit 66/365 Österreich und mit…
…dann Genüge getan, wenn Arbeitsleistungen nicht an jedem Werktag, sondern etwa nur an einem Tag pro Woche stattfinden. "Arbeitstäglich" bedeutet somit nicht "täglich". Der Berufungswerber argumentiert jedoch weitergehend, dass eine Regelmäßigkeit insofern vorliegen müsse, als die Dienstverrichtungen im anderen Staat nach einem bestimmten, wiederkehrenden Muster…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des HS, vertreten durch MM, vom 24. Jänner 2007 gegen den Bescheid…
…den Vorjahren in der Schweiz Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezog. Da er nicht im grenznahen Bereich wohnhaft und tätig war, was eine arbeitstägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz ausschloss, unterlag er zu keiner Zeit einer Besteuerung als Grenzgänger. Steuerlich war für ihn die Befreiungsmethode des Art…
…als Bereichsleiter nichtselbständig tätig, wobei er in der Regel arbeitstäglich zwischen seinem (grenznahen) inländischen Wohnsitz und seinem (grenznahen) Arbeitsplatz in Liechtenstein pendelt. Nachdem die daraus resultierenden Einkünfte in den Vorjahren den eingereichten Erklärungen entsprechend jeweils der inländischen Besteuerung unterzogen worden waren, ging der Berufungsführer betreffend…
…festgesetzt. Entscheidungsgründe Die Berufungsführerin ist an der Sonderschule des Heilpädagogischen Zentrums in Liechtenstein als Kindergärtnerin nichtselbständig tätig, wobei sie arbeitstäglich zwischen ihrem inländischen Wohnsitz und dem Arbeitsplatz in Liechtenstein pendelt. Aus der Homepage (www.hpz.li) geht hervor, dass das Heilpädagogische Zentrum das Ziel verfolgt…
…nachfolgend Bw abgekürzt, steht als Berufskraftfahrer in einem Arbeitsverhältnis zu einem Schweizer Arbeitgeber. Er wurde von seinem Arbeitgeber arbeitstäglich für Fahrten mit dem LKW in der Region Zürcher Oberland (im Raum Winterthur - Zürich - Rapperswil) eingesetzt. Abgangs- und Zielort bildete jeweils Altenrhein. Die vom Bw im…
…seiner Tätigkeit als Lehrer an der von der "formatio" Bildungs-Anstalt in Liechtenstein geführten "formatio" Privatschule Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wobei er in der Regel arbeitstäglich zwischen seinem inländischen Wohnsitz und dem Arbeitsplatz in Liechtenstein pendelt. Aufgrund des Vorliegens einer nicht unter Art. 19 Abs…
…formatio" Bildungs-Anstalt in Liechtenstein geführten "formatio" Privatschule Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wobei sie in der Regel arbeitstäglich zwischen ihrem inländischen Wohnsitz und dem Arbeitsplatz in Liechtenstein pendelt. Mit Bescheid vom 31. Juli 2012 hat das Finanzamt unter Hinweis auf das Vorliegen einer Grenzgängertätigkeit Vorauszahlungen…
…Berufungsführer ist am Heilpädagogischen Zentrum in Liechtenstein als Logopäde nichtselbständig tätig, wobei er in der Regel arbeitstäglich zwischen seinem inländischen Wohnsitz und dem Arbeitsplatz in Liechtenstein pendelt. Träger des Heilpädagogischen Zentrums ist der am 5. Oktober 1967 gegründete eingetragene Verein für heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein…
…Berufungsführerin ist am Heilpädagogischen Zentrum in Liechtenstein als Logopädin nichtselbständig tätig, wobei sie in der Regel arbeitstäglich zwischen ihrem inländischen Wohnsitz und dem Arbeitsplatz in Liechtenstein pendelt. Träger des Heilpädagogischen Zentrums ist der am 5. Oktober 1967 gegründete eingetragene Verein für heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein…
… insgesamt somit 75 Tage). Im Übrigen pendelte er (idR arbeitstäglich) zwischen seinem in Grenznähe gelegenen inländischen Wohnort und seinem ebenfalls in Grenznähe gelegenen Arbeitsort in der Schweiz. Strittig ist, ob infolge der Drittlandsentsendungen der Grenzgängerstatus (auch) hinsichtlich der vom Berufungsführer in der Arbeitsstätte in der…
… insgesamt somit 82 Tage). Im Übrigen pendelte sie (idR arbeitstäglich) zwischen ihrem in Grenznähe gelegenen inländischen Wohnort und ihrem ebenfalls in Grenznähe gelegenen Arbeitsort in der Schweiz. Strittig ist, ob infolge der Drittlandsentsendungen der Grenzgängerstatus (auch) hinsichtlich der von der Berufungsführerin in der Arbeitsstätte in…
…Straße 31 Minuten veranschlagt). Mangels eines Schweizer Wohnsitzes war davon auszugehen, dass auch eine (arbeits)tägliche Rückkehr zum jeweiligen österreichischen Wohnsitz stattgefunden hat (dass ein arbeitstägliches Pendeln aufgrund eines anderen Umstandes nicht erfolgt sein soll, hat der Berufungswerber nicht vorgebracht). Zum Einwand des steuerlichen Vertreters…
…Grenzgänger an, dass sie in Anschrift2 beschäftigt sei, an keinem anderen Ort im In- oder Ausland mit einem Zweitwohnsitz gemeldet sei und mit ihrem PKW arbeitstäglich zu ihrem Hauptwohnsitz in Österreich zurückkehre. Hinsichtlich des PKW wurde der Bwin ein NoVA-Erklärungsformular mitgegeben. Am 29. November…
…der Bw. vor, die steuerfreien Ersätze für Nächtigungen seien vom Arbeitgeber nur arbeitstäglich bezahlt worden. Aufgrund der weiten Distanz zum Heimatort seien laut den vorgelegten Belegen für die Nächtigungen an fast jedem zweiten Wochenende die Kosten für die Unterkunft in BBB nicht vom Arbeitgeber, sondern…
…sodass mangels arbeitstäglichem Pendelns zwischen Wohnort und Arbeitsort die Grenzgängereigenschaft im Sinne des Artikel 15 Z 4 DBA-Schweiz auch bezüglich der bei seiner Arbeitgeberin erbrachten Tätigkeiten nicht mehr gegeben sei und das Besteuerungsrecht daher diesbezüglich der Schweiz zustehe. Das Finanzamt teilte die Auffassung betreffend…
…Diese schlüsseln sich wie folgt auf: Diäten arbeitstäglich 26,40 € x 210 Tage = 5.544,00 €, Nächtigung kalendertäglich 15,00 € x 30 Tage= 450,00 x 12 Monate = 5.400,00 €, gesamt: 10.944,00 €. ad 2) Ich…
…bitten die Veranlagung nochmals zu prüfen. Zur Pendler Pauschale möchte ich meine Angaben in der Arbeitnehmerveranlagung nochmals bestätigen. Mit dem privat Auto bin ich arbeitstäglich von R im Z. bis nach W (Parkplatz) gefahren, das sind cirka 36 km. Dort wurde ich mit dem Betriebsauto…