…10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038, den zuvor eingenommenen Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung nicht mehr aufrecht erhalten und bekennt sich nunmehr zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen derart, dass Amtshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO…
…10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038, den zuvor eingenommenen Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung nicht mehr aufrecht erhalten und bekennt sich nunmehr zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen derart, dass Amtshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO…
…die sie betreffen (Ritz, BAO 3, § 209 Tz 11 und das dort zitierte Judikat des VwGH). Amtshandlungen wirken nämlich im gegebenen Zusammenhang grundsätzlich anspruchsbezogen (Ritz, BAO 3, § 209 Tz 33). So sind nach der Judikatur des VwGH jedenfalls im Verfahren betreffend Kapitalertragsteuer Unterbrechungshandlungen hinsichtlich der…
…berücksichtigen wäre, dass einzelne haftungsgegenständliche Verbindlichkeiten bereits längere Zeit zurücklägen. Wohl vertritt der Verwaltungsgerichtshof im Hinblick auf die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen im Zusammenhang mit der Einhebungsverjährung die Ansicht, dass eine Haftungsinanspruchnahme nicht erst ungebührlich lange Zeit nach Verwirklichung des haftungsrelevanten Verhaltens erfolgen soll; davon…
…jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat - sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336…
…jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat - sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336…
…(Ritz, BAO4, § 209, Tz 32). Dies gilt nach der Judikatur (VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336) auch für nur gegen einen der Gesamtschuldner gerichtete Abgabenfestsetzungen ("anspruchsbezogene Wirkung" von Amtshandlungen). (Ritz, BAO4, § 209, Tz 33). Nach Ansicht des Bw. sei die Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers verjährt…
…für den Bereich der Bemessungsverjährung zu gelten hat. Die der Rechtsansicht des verstärkten Senates vom 18. Oktober 1995, 91/13/0037, zu Grunde liegende anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungen hat durch die über § 224 Abs. 3 und § 238 Abs. 1 BAO geschaffene Verknüpfung von Bemessungs- und…
…Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat (sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen (VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336, und die dort angeführte…
…Einwand, dass wohl nicht von einer Amtshandlung mit nach Außen erkennbarer Wirkung gesprochen werden könne, da die Gesellschaft bereits gelöscht gewesen sei, dementsprechend eine Einbringungsmaßnahme an der früheren Geschäftsadresse von vornherein als aussichtslos betrachtet werden müsse, übersieht die "anspruchsbezogene Wirkung" von Unterbrechungshandlungen im Sinne des …
…Einwand, dass wohl nicht von einer Amtshandlung mit nach Außen erkennbarer Wirkung gesprochen werden könne, da die Gesellschaft bereits gelöscht gewesen sei, dementsprechend eine Einbringungsmaßnahme an der früheren Geschäftsadresse von vornherein als aussichtslos betrachtet werden müsse, übersieht die "anspruchsbezogene Wirkung" von Unterbrechungshandlungen im Sinne des …
…jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat (sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336…
…jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat (sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336…
…an dem der Beschluss über die Aufhebung des Konkurses rechtskräftig geworden ist (Ritz, BAO², § 238 Tz 14). Diese Unterbrechungswirkung gegenüber dem Gemeinschuldner erstreckt sich auch auf den Haftenden (anspruchsbezogene Wirkung; vgl. VwGH 29.7.2004, 2003/16/0137). Die haftungsgegenständlichen Abgaben wurden am 20.5…
…die Verjährungsunterbrechung bewirkende Geschehen einzubinden (vgl. VwGH verst. Senat 18.10.1995, 91/13/0037). Für die anspruchsbezogene Wirkung von Verjährungsunterbrechungshandlungen kommt es sohin nicht darauf an, dass sich die Amtshandlung gegen eine individuell bestimmte Person richtet (vgl. VwGH 14.11.1996, 96/16/0217)…
…10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038, den zuvor eingenommenen Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung nicht mehr aufrecht erhalten und bekennt sich nunmehr zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen derart, dass Amtshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO…
…den Außendienst zur Forderungserhebung erfolgt, weiters sei am 1. September 2005 eine Firmenbuchabfrage gemacht worden. Es seien anspruchsbezogene, somit auf die haftungsgegenständlichen Abgaben bezogene Unterbrechungshandlungen gesetzt worden, damit sei die Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung im Jahr 2009 unter Beachtung der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 238 BAO zulässig…
…abgekehrt hat. Mit diesem Erkenntnis hielt der Gerichtshof den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen nicht mehr aufrecht, sondern bekannte sich zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen. Seither hat der VwGH in ständiger Judikatur ausgesprochen, dass jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde…
…abgekehrt hat. Mit diesem Erkenntnis hielt der Gerichtshof den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen nicht mehr aufrecht, sondern bekannte sich zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen. Seither hat der VwGH in ständiger Judikatur ausgesprochen, dass jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde…
…entgegengehalten und zum Anderen auf die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach der VwGH den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung nicht mehr aufrecht hält und sich nunmehr zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen derart bekennt, dass Amtshandlungen nach …