…Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben waren am 24. November 2000 fällig und zu entrichten. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt. Die Festsetzung von Säumniszinsen ist daher…
…Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben waren am 24. November 2000 fällig und zu entrichten. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt. Die Festsetzung von Säumniszinsen ist daher…
…Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben waren am 24. November 2000 fällig und zu entrichten. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt. Die Festsetzung von Säumniszinsen ist daher…
…Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben waren am 24. November 2000 fällig und zu entrichten. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt. Die Festsetzung von Säumniszinsen ist daher…
…Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben waren am 24. November 2000 fällig und zu entrichten. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt. Die Festsetzung von Säumniszinsen ist daher…
…Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben waren am 24. November 2000 fällig und zu entrichten. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt. Die Festsetzung von Säumniszinsen ist daher…
…Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben waren am 24. November 2000 fällig und zu entrichten. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt. Die Festsetzung von Säumniszinsen ist daher…
…Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben wären am 24. November 2000 zu entrichten und fällig gewesen. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt. Die Festsetzung von Säumniszinsen ist…
…Hauptfrage lösenden - Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben wären zu bestimmten Entrichtungszeitpunkten zu entrichten und sind zu bestimmten Fälligkeitszeitpunkten fällig gewesen. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt…
…Hauptfrage lösenden - Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben wären zu bestimmten Entrichtungszeitpunkten zu entrichten und sind zu bestimmten Fälligkeitszeitpunkten fällig gewesen. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt…
…1 lit. a FinStrG begangen, anhängiges Finanzstrafverfahren im Zweifel gemäß § 136 FinStrG eingestellt worden. Der genannte Spruchsenat legte seiner Entscheidung folgende Feststellungen zugrunde: Der am ttmmjj in XX geborene Dr.A beziehe monatliche Einkünfte von rund € 4.000,00 netto, ist für zwei Kinder…
…I beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ des genannten Finanzamtes als Finanzstrafbehörde erster Instanz ein gegen B unter der StrNr. 068/2007/00147-001 anhängiges Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes, der Genannte habe als steuerlich verantwortlicher Alleinvorstand der X AG [ergänze: vorsätzlich] bestimmte Teile der Vorauszahlung…
…€ 26.460,02 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG begangen, anhängiges Finanzstrafverfahren im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten gemäß §§ 82 Abs.3 lit.b, 136 FinStrG [gemeint wohl: gemäß …
…in keinster Weise davon ausgegangen werden könne, dass der Beschwerdeführer jemals einen Tatbestand verwirklicht habe, der diesen zur Leistung dieser Stammabgabe verpflichte. Diesbezüglich sei auf ein anhängiges Finanzstrafverfahren hinzuweisen. Nichts desto trotz verhänge die Behörde Monat für Monat Bescheide, mit denen der Beschwerdeführer mit dementsprechend…
…ausgegangen werden könne, dass der Beschwerdeführer jemals einen Tatbestand verwirklicht habe, der diesen zur Leistung dieser Stammabgabe verpflichte. Diesbezüglich sei auf ein anhängiges Finanzstrafverfahren hinzuweisen. Nichts desto trotz verhänge die Behörde Monat für Monat Bescheide, mit denen der Beschwerdeführer mit dementsprechend hohen Säumniszinsen belastet werde…
…ausgegangen werden könne, dass der Beschwerdeführer jemals einen Tatbestand verwirklicht habe, der diesen zur Leistung dieser Stammabgabe verpflichte. Diesbezüglich sei auf ein anhängiges Finanzstrafverfahren hinzuweisen. Nichts desto trotz verhänge die Behörde Monat für Monat Bescheide, mit denen der Beschwerdeführer mit dementsprechend hohen Säumniszinsen belastet werde…
…ausgegangen werden könne, dass der Beschwerdeführer jemals einen Tatbestand verwirklicht habe, der diesen zur Leistung dieser Stammabgabe verpflichte. Diesbezüglich sei auf ein anhängiges Finanzstrafverfahren hinzuweisen. Nichts desto trotz verhänge die Behörde Monat für Monat Bescheide, mit denen der Beschwerdeführer mit dementsprechend hohen Säumniszinsen belastet werde…
…wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Dazu wurde in einer Stellungnahme vom 9.8.2006 auf ein gegen den Berufungswerber anhängiges Finanzstrafverfahren verwiesen. In diesem sei darauf hingewiesen worden, dass…
…Oktober und Dezember 2002 Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 2.853,92 bzw. € 2.638,21 gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG zu verantworten, anhängige Finanzstrafverfahren wird im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. II…
…45 wurde mit Verfügung vom 11. Jänner 2000 ein gegen G unter der StrNr. 046/2000/00000-001 bereits anhängiges Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes einer durch ihn begangenen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG ausgedehnt (Finanzstrafakt des Finanzamtes Linz betreffend G, Teil 1…