…Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben waren am 24. November 2000 fällig und zu entrichten. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt. Die Festsetzung von Säumniszinsen ist daher…
…Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben waren am 24. November 2000 fällig und zu entrichten. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt. Die Festsetzung von Säumniszinsen ist daher…
…Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben waren am 24. November 2000 fällig und zu entrichten. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt. Die Festsetzung von Säumniszinsen ist daher…
…Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben waren am 24. November 2000 fällig und zu entrichten. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt. Die Festsetzung von Säumniszinsen ist daher…
…Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben waren am 24. November 2000 fällig und zu entrichten. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt. Die Festsetzung von Säumniszinsen ist daher…
…Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben waren am 24. November 2000 fällig und zu entrichten. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt. Die Festsetzung von Säumniszinsen ist daher…
…Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben waren am 24. November 2000 fällig und zu entrichten. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt. Die Festsetzung von Säumniszinsen ist daher…
…Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben wären am 24. November 2000 zu entrichten und fällig gewesen. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt. Die Festsetzung von Säumniszinsen ist…
…Hauptfrage lösenden - Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben wären zu bestimmten Entrichtungszeitpunkten zu entrichten und sind zu bestimmten Fälligkeitszeitpunkten fällig gewesen. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt…
…Hauptfrage lösenden - Bescheid festgesetzten Eingangsabgaben wären zu bestimmten Entrichtungszeitpunkten zu entrichten und sind zu bestimmten Fälligkeitszeitpunkten fällig gewesen. Das beim Landesgericht in Wiener Neustadt anhängige Finanzstrafverfahren hat im Sinne der obigen Ausführungen und in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht automatisch die Aussetzung der Vollziehung bewirkt…
…die mit einer Mindestgeldstrafe bedroht sind, unzulässig. (6) Die Festsetzung einer Abgabenerhöhung ist weiters ausgeschlossen, wenn hinsichtlich der betroffenen Abgaben bereits ein Finanzstrafverfahren anhängig ist, eine Selbstanzeige vorliegt oder es einer Bestrafung bedarf, um den Täter von der Begehung weiterer Finanzvergehen abzuhalten. (7) Die Festsetzung…
… 14 Abs. 3 FinStrG dar, sodass damit auch ein Finanzstrafverfahren anhängig gemacht worden und der Antrag auf Festsetzung eines Verkürzungszuschlages gemäß § 30a FinStrG daher abzuweisen gewesen sei. Mit Schreiben vom 21.4.2015 begehrte der Bf. die Entscheidung über seine Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht und…
…€ 34.874,01 (11/08: € 30.000,00 + 12/08: € 4.874,01) nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen, unter der StrNr. 068/2014/00804-001 anhängige Finanzstrafverfahren wird gemäß § 82 Abs. 3 lit. c letzte Alt. iVm § 136 Abs…
…499,00 (insgesamt somit € 719,19), mit der Begründung abgewiesen, dass hinsichtlich der betroffenen Abgaben bereits ein Finanzstrafverfahren anhängig sei. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf. am 9.3.2015 form- und fristgerecht das Rechtsmittel der (Bescheid-)Beschwerde gemäß § 243 Bundesabgabenordnung (BAO) und begehrte…
…nicht den Tatsachen und würden sich nur aus fehlerhaften und daher mit Rechtsmittel bekämpften Prüfungsergebnissen des Finanzamtes ergeben. Weiters sei beim Finanzamt Wien 9/18/19 ein Finanzstrafverfahren anhängig, das die erwähnten bekämpften Haftungsbescheide des Finanzamtes und damit den bekämpften Haftungsbescheid der MA 6 betreffe…
…1 lit. a FinStrG begangen, anhängiges Finanzstrafverfahren im Zweifel gemäß § 136 FinStrG eingestellt worden. Der genannte Spruchsenat legte seiner Entscheidung folgende Feststellungen zugrunde: Der am ttmmjj in XX geborene Dr.A beziehe monatliche Einkünfte von rund € 4.000,00 netto, ist für zwei Kinder…
…Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Die Eingabe vom 20. November 2013 gilt somit als Vorlageantrag im Sinne von § 264 BAO. Das Bundesfinanzgericht hat mit der Entscheidung zunächst zugewartet, bis ein anhängiges Finanzstrafverfahren…
…Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Die Eingabe vom 20. November 2013 gilt somit als Vorlageantrag im Sinne von § 264 BAO. Das Bundesfinanzgericht hat mit der Entscheidung zunächst zugewartet, bis ein anhängiges Finanzstrafverfahren…
…Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Die Eingabe vom 20. November 2013 gilt somit als Vorlageantrag im Sinne von § 264 BAO. Das Bundesfinanzgericht hat mit der Entscheidung zunächst zugewartet, bis ein anhängiges Finanzstrafverfahren…
…Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Die Eingabe vom 10. September 2013 gilt somit als Vorlageantrag im Sinne von § 264 BAO. Das Bundesfinanzgericht hat mit der Entscheidung zunächst zugewartet, bis ein anhängiges Finanzstrafverfahren…