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UFSL RV/0769-L/10Wenn der Abgabenbehörde erster Instanz ein zusätzlicher Lohnzettel verspätet bekannt gegeben wird, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens amtswegig zu verfügen (Neuhervorkommenstatbestand - nova reperta).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…245 des neuen Lohnzettels: € 15.100,46 im Zeitraum 20.04.2009 bis 31.12.2009) übermittelt wurde, wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens vom 22.03.2010 hinsichtlich des Jahres 2009 verfügt und gleichzeitig ein neuer Sachbescheid 2009 erlassen, in dem die zusätzlichen Einkünfte…

UFSL RV/0770-L/10Wenn der Abgabenbehörde erster Instanz ein zusätzlicher Lohnzettel verspätet bekannt gegeben wird, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens amtswegig zu verfügen (Neuhervorkommenstatbestand - nova reperta)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…245 des neuen Lohnzettels: € 15.844,43 im Zeitraum 07.04.2009 bis 31.12.2009) übermittelt wurde, wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens vom 22.03.2010 hinsichtlich des Jahres 2009 verfügt und gleichzeitig ein neuer Sachbescheid 2009 erlassen, in dem die zusätzlichen Einkünfte…

UFSL RV/0809-L/09Wiederaufnahmegrund bei Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels (Korrektur des Pendlerpauschales)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2009

…Belieben des Finanzamtes, eine Berichtigung eines Lohnzettels zu initiieren, und damit automatisch einen Verfahrenstitel zur Bescheidänderung zu erhalten (siehe zB auch UFS 15.2.2007, RV/0088-G/03). Wiederaufnahmegründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen oder Beweismittel, die später hervorkommen (nova reperta…

UFSL RV/1206-L/11Nach Aufhebung des ersten Wiederaufnahmebescheides durch Berufungsentscheidung ist eine weitere Wiederaufnahme aus einem anderen Grund zulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2012

…hierüber ein nachträglich zu Stande gekommenes Beweismittel (zB. ein Lohnzettel) erstmals die erforderliche Sachkenntnis zu verschaffen, so ist das Beweismittel, das den Wiederaufnahmegrund abgeben soll, ungeachtet der neu hervorgekommenen Tatsache nicht neu hervorgekommen und kann nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens aus dem Grund des neu…

UFSF RV/0103-F/11Amtswegige Wiederaufnahme bei sog. Subjektvereinigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012

…die später hervorgekommen (nova reperta) seien. Später entstandene Umstände (nova producta) seien keine Wiederaufnahmegründe. Hingegen bildeten nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen oder später zustande gekommene Beweismittel keine geeignete Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Über die Berufungen wurde erwogen: Von folgendem Sachverhalt ist auszugehen…

UFSL RV/0027-L/10Wegen falscher Sozialversicherungsnummer dem Wohnsitzfinanzamt nicht bekannter zweiter Lohnzettel bei Angabe nur einer pensionsauszahlenden Stelle als Wiederaufnahmsgrund Verschulden auch der Abgabenbehörde bei Festsetzung der Anspruchszinsen nicht relevant
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2011

…Eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO sei jedoch nur unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. "a+c" möglich. Da der Erstbescheid jedoch weder durch eine Fälschung erschlichen worden, noch von Vorfragen abhängig gewesen sei, dem Finanzamt alle Lohnzettel vorgelegen und…

UFSW RV/0803-W/08Bloße Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels Wiederaufnahmegrund?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…Lohnzettel allein die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zu begründen. Anderenfalls läge es im Belieben des Finanzamtes, eine Berichtigung eines Lohnzettels zu initiieren, und damit automatisch einen Verfahrenstitel zur Bescheidänderung zu erhalten. Wiederaufnahmegründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta…

UFSW RV/2933-W/09Die bloße Übermittlung eines neuen Lohnzettels stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2009

…Lohnzettel allein die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zu begründen. Anderenfalls läge es im belieben des Finanzamtes, eine Berichtigung eines Lohnzettels zu initiieren, und damit automatisch einen Verfahrenstitel zur Bescheidänderung zu erhalten. Wiederaufnahmegründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta…

UFSL RV/0679-L/09Wiederaufnahme mit der Begründung, dass berichtigte Lohnzetteln übermittelt wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2011

…auf übermittelte berichtigte bzw. neue Lohnzettel allein die Wiederaufnahme eines Verfahrens nicht zu begründen vermag, da es andernfalls im Belieben des Finanzamtes läge, eine Berichtigung eines Lohnzettels zu initiieren, und damit automatisch einen Verfahrenstitel zur Bescheidänderung zu erhalten (siehe z.B. auch UFS 15.2…

UFSW RV/3137-W/09Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2010

…nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (vgl. Ritz, BAO³, §303 Tz 13) Das Finanzamt hatte die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend die Einkommensteuer für 2003 bis 2007 ausdrücklich damit begründet, dass ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Die Begründung des…

UFSG RV/0516-G/05neue Rechtsansicht, unrichtiger Lohnzettel, keine neuen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2005

…und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der Antrag auf Wiederaufnahme…

UFSL RV/0147-L/05Wiederaufnahme des Verfahrens bei nachträglicher Lohnzettelübermittlung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2006

…Einkommensteuerbescheid 1996 wiederaufgenommen und die Arbeitnehmerveranlagung unter Berücksichtigung des zweiten Lohnzettels durchgeführt. Auf Grund des bei Auslandseinkünften zur Anwendung kommenden Progressionsvorbehaltes ergab sich eine Nachzahlung an Einkommensteuer. Dagegen wurde Berufung eingebracht, die folgendermaßen begründet wurde: Gemäß § 304 BAO sei die Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Eintritt…

UFSI RV/0567-I/08Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund neu entstandener Tatsachen bzw. Beweismittel (nova producta) unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2008

…303 Abs. 4 BAO die Wiederaufnahme des Verfahrens. Begründend führte die Vorinstanz aus: "Das Verfahren war gemäß § 303 Abs. 4 BAO wiederaufzunehmen, weil von einem Ihrer Arbeitgeber (pensionsauszahlenden Stellen) ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§…

UFSF RV/0122-F/07Wiederaufnahme des Verfahrens (der vom Finanzamt angenommene Wiederaufnahmsgrund liegt nicht vor)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2010

…berichtigten Lohnzettel ausgestellt und übermittelt (vgl. die obige Darstellung des unstrittigen Sachverhaltes). Durch die am 28. November 2006 erfolgte Subjektvereinigung wurden von der EDV-Anlage der Finanzverwaltung automatisch Wiederaufnahmen der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO für die Jahre 2000 bis 2005 durchgeführt und die…

UFSI RV/0060-I/12Wiederaufnahme nach Übermittlung eines neuen Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012

…unbekannt - im Verfahren unberücksichtigt blieben und später (neu) hervorkommen (nova reperta). Demgegenüber kommen solche Tatsachen, die erst nach Bescheiderlassung entstanden sind (nova producta) von vornherein nicht als Begründung einer Wiederaufnahme des Verfahrens in Betracht, da diese auch nicht in dem mit Bescheid abgeschlossenen Verfahren berücksichtigt…

UFSW RV/0427-W/05Besteuerungsrecht und -zeitpunkt von Stock-Options
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.06.2006Teil 1/2

…Zum Bescheid betreffend die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 1998 wurde in der Berufung ausgeführt, dass die Entscheidung über eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß 303 Abs. 4 BAO eine Ermessenentscheidung sei, wobei insbesondere das Entstehen eines Missverhältnisses zwischen dem Wiederaufnahmegrund einerseits und den steuerlichen Auswirkungen für…

UFSW RV/3720-W/091. Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels 2. Zufluss von Einkünften bei einer Aufrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2011

…mit Bescheid vom 17. Feber 2009 unter Hinweis auf die Übermittlung des neuen Lohnzettels die Wiederaufnahme des Verfahrens und erließ einen neuen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005. In der dagegen erhobenen Berufung wendet die Bw ein, dass der neue Lohnzettel unrichtig sei. Sie habe von…

UFSK RV/0283-K/06Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 (4) BAO in Bezug auf die Einkommensteuer aufgrund der Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels durch den ehemaligen Arbeitgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

…und erwuchs dieser Bescheid in Rechtskraft. Aufgrund eines seitens der Fa. S dem Finanzamt übermittelten berichtigten Lohnzettels - in diesem wurden die steuerpflichtigen Bezüge gemäß KZ 245 mit S 227.673,- (anstatt wie bisher mit S 209.696,-) ausgewiesen - nahm das Finanzamt eine Wiederaufnahme des Verfahrens…

UFSW RV/0265-W/11Neu hervorgekommene Lohnzettel stellen einen Wiederaufnahmegrund dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2012

…Bw. bei der Fa. P als Angestellte gemeldet und beschäftigt. Der diesbezügliche Lohnzettel kam dem Finanzamt erstmalig am 28.8.2010 zur Kenntnis. Dies stellt eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit c dar und weshalb das Verfahren gemäß § 303 Abs…

UFSF RV/0011-F/06Verspätete Überspielung eines Lohnzettels als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2006

…L1 eine gesonderte Rubrik vorgesehen. Am 21.11.2005 wurde ein weiterer Lohnzettel c) der Firma SM GmbH überspielt. Er führte in der Folge zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO und zog einen Wiederaufnahmebescheid sowie einen neuen Sachbescheid betreffend Einkommensteuer 2004…