…245 des neuen Lohnzettels: € 15.100,46 im Zeitraum 20.04.2009 bis 31.12.2009) übermittelt wurde, wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens vom 22.03.2010 hinsichtlich des Jahres 2009 verfügt und gleichzeitig ein neuer Sachbescheid 2009 erlassen, in dem die zusätzlichen Einkünfte…
…245 des neuen Lohnzettels: € 15.844,43 im Zeitraum 07.04.2009 bis 31.12.2009) übermittelt wurde, wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens vom 22.03.2010 hinsichtlich des Jahres 2009 verfügt und gleichzeitig ein neuer Sachbescheid 2009 erlassen, in dem die zusätzlichen Einkünfte…
…Belieben des Finanzamtes, eine Berichtigung eines Lohnzettels zu initiieren, und damit automatisch einen Verfahrenstitel zur Bescheidänderung zu erhalten (siehe zB auch UFS 15.2.2007, RV/0088-G/03). Wiederaufnahmegründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen oder Beweismittel, die später hervorkommen (nova reperta…
…hierüber ein nachträglich zu Stande gekommenes Beweismittel (zB. ein Lohnzettel) erstmals die erforderliche Sachkenntnis zu verschaffen, so ist das Beweismittel, das den Wiederaufnahmegrund abgeben soll, ungeachtet der neu hervorgekommenen Tatsache nicht neu hervorgekommen und kann nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens aus dem Grund des neu…
…die später hervorgekommen (nova reperta) seien. Später entstandene Umstände (nova producta) seien keine Wiederaufnahmegründe. Hingegen bildeten nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen oder später zustande gekommene Beweismittel keine geeignete Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Über die Berufungen wurde erwogen: Von folgendem Sachverhalt ist auszugehen…
…Eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO sei jedoch nur unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. "a+c" möglich. Da der Erstbescheid jedoch weder durch eine Fälschung erschlichen worden, noch von Vorfragen abhängig gewesen sei, dem Finanzamt alle Lohnzettel vorgelegen und…
…Lohnzettel allein die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zu begründen. Anderenfalls läge es im Belieben des Finanzamtes, eine Berichtigung eines Lohnzettels zu initiieren, und damit automatisch einen Verfahrenstitel zur Bescheidänderung zu erhalten. Wiederaufnahmegründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta…
…Lohnzettel allein die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zu begründen. Anderenfalls läge es im belieben des Finanzamtes, eine Berichtigung eines Lohnzettels zu initiieren, und damit automatisch einen Verfahrenstitel zur Bescheidänderung zu erhalten. Wiederaufnahmegründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta…
…auf übermittelte berichtigte bzw. neue Lohnzettel allein die Wiederaufnahme eines Verfahrens nicht zu begründen vermag, da es andernfalls im Belieben des Finanzamtes läge, eine Berichtigung eines Lohnzettels zu initiieren, und damit automatisch einen Verfahrenstitel zur Bescheidänderung zu erhalten (siehe z.B. auch UFS 15.2…
…nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (vgl. Ritz, BAO³, §303 Tz 13) Das Finanzamt hatte die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend die Einkommensteuer für 2003 bis 2007 ausdrücklich damit begründet, dass ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei. Die Begründung des…
…und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der Antrag auf Wiederaufnahme…
…Einkommensteuerbescheid 1996 wiederaufgenommen und die Arbeitnehmerveranlagung unter Berücksichtigung des zweiten Lohnzettels durchgeführt. Auf Grund des bei Auslandseinkünften zur Anwendung kommenden Progressionsvorbehaltes ergab sich eine Nachzahlung an Einkommensteuer. Dagegen wurde Berufung eingebracht, die folgendermaßen begründet wurde: Gemäß § 304 BAO sei die Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Eintritt…
…303 Abs. 4 BAO die Wiederaufnahme des Verfahrens. Begründend führte die Vorinstanz aus: "Das Verfahren war gemäß § 303 Abs. 4 BAO wiederaufzunehmen, weil von einem Ihrer Arbeitgeber (pensionsauszahlenden Stellen) ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§…
…berichtigten Lohnzettel ausgestellt und übermittelt (vgl. die obige Darstellung des unstrittigen Sachverhaltes). Durch die am 28. November 2006 erfolgte Subjektvereinigung wurden von der EDV-Anlage der Finanzverwaltung automatisch Wiederaufnahmen der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO für die Jahre 2000 bis 2005 durchgeführt und die…
…unbekannt - im Verfahren unberücksichtigt blieben und später (neu) hervorkommen (nova reperta). Demgegenüber kommen solche Tatsachen, die erst nach Bescheiderlassung entstanden sind (nova producta) von vornherein nicht als Begründung einer Wiederaufnahme des Verfahrens in Betracht, da diese auch nicht in dem mit Bescheid abgeschlossenen Verfahren berücksichtigt…
…Zum Bescheid betreffend die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 1998 wurde in der Berufung ausgeführt, dass die Entscheidung über eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß 303 Abs. 4 BAO eine Ermessenentscheidung sei, wobei insbesondere das Entstehen eines Missverhältnisses zwischen dem Wiederaufnahmegrund einerseits und den steuerlichen Auswirkungen für…
…mit Bescheid vom 17. Feber 2009 unter Hinweis auf die Übermittlung des neuen Lohnzettels die Wiederaufnahme des Verfahrens und erließ einen neuen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005. In der dagegen erhobenen Berufung wendet die Bw ein, dass der neue Lohnzettel unrichtig sei. Sie habe von…
…und erwuchs dieser Bescheid in Rechtskraft. Aufgrund eines seitens der Fa. S dem Finanzamt übermittelten berichtigten Lohnzettels - in diesem wurden die steuerpflichtigen Bezüge gemäß KZ 245 mit S 227.673,- (anstatt wie bisher mit S 209.696,-) ausgewiesen - nahm das Finanzamt eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…Bw. bei der Fa. P als Angestellte gemeldet und beschäftigt. Der diesbezügliche Lohnzettel kam dem Finanzamt erstmalig am 28.8.2010 zur Kenntnis. Dies stellt eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit c dar und weshalb das Verfahren gemäß § 303 Abs…
…L1 eine gesonderte Rubrik vorgesehen. Am 21.11.2005 wurde ein weiterer Lohnzettel c) der Firma SM GmbH überspielt. Er führte in der Folge zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO und zog einen Wiederaufnahmebescheid sowie einen neuen Sachbescheid betreffend Einkommensteuer 2004…