…als er nicht auf Abweisung sondern auf Zurückweisung zu lauten hat. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 19. Juni 2006 teilte der Berufungswerber (Bw.) dem Finanzamt mit, dass die Kammerumlage I seit dem Jahr 1995 falsch berechnet worden sei. Als Bemessungsgrundlage seien nämlich anstelle der Vorsteuer die…
…deshalb nicht berechtigt, weil diese Berufungsvorentscheidung bereits wirksam zugestellt worden ist. Spruchpunkt 1 der vorliegenden Berufungsentscheidung - betreffend den (abweisenden) Abspruch des Finanzamtes über den Antrag auf Zustellung der Berufungsvorentscheidung an die B. & C. Rechtsanwälte OEG - hat daher auf Abweisung zu lauten. Weiters ist zu bedenken…
…2001/13/0047, Abweisung als unbegründet) Die in von Prof. Dr. MI in Rechnung gestellte Umsatzsteuer beliefe sich nur zu diesen Rechnungen auf ATS 604.000,- bei einer Bemessungsgrundlage (Entgelt) von insgesamt ATS 3.020.000,-. B) Rechnungsleger Dipl.Kom. KG: Nach dem Urteil vom…
…eine solche Feststellung zu unterbleiben hat, gerichtet ist, als nicht zulässig zurückgewiesen, weil das Dokument kein Bescheid ist, so sind gem. § 295 Abs. 4 BAO auf das Dokument gestützte Änderungsbescheide (Abs. 1) auf Antrag der Partei (§ 78) aufzuheben. Aus dem Wortlaut dieser Bestimmung geht eindeutig…
…sondern durch Überweisung auf ein entsprechendes Konto des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, BGBl. I 111/2010, ab 1.1.2011). Da die Gebühr nicht auf ein Konto des Verwaltungsgerichtshofes zu überweisen ist, kann es bei diesem…
…selbst auf Tatsachen bzw. Beweismitteln. Damit kann zusammenfassend festgestellt werden, dass im Rahmen des Neuerungstatbestandes nicht - wie vom Berufungswerber ins Treffen geführt - die Entscheidung über die Zurückweisung der Berufung vom 7.05.2008, sondern ausschließlich die Tatsachen und Beweismittel zu beurteilen sind, die zu dieser…
…in Ermangelung eines wirksamen Grundlagenbescheides als unzulässig zurückzuweisen. Wenngleich der Bw. durch die Abweisung des Antrages mit dem bekämpften Bescheid anstelle einer Zurückweisung seines Anbringens nicht in seinem Rechtsschutzinteresse beschwert werde, sei der Bescheidspruch doch richtig zu stellen (Hinweis auf die oben zitierte UFS-Entscheidung…
…das Jahr 1989 abhängig sie, nicht eingetreten sein. Der Grund für die nichtigen Bescheide sei darin gelegen gewesen, dass im Feststellungsbescheid vom 28. März 1991 bereits verstorbene Personen angeführt worden seien. Somit sei auch dieser Bescheid als Nichtbescheid zu qualifizieren, womit über die Erklärung zur…
…7. April 2010 wird somit nach meiner Ansicht dieser Zurückweisungsbescheid gemäß § 289 Abs 2 BAO entsprechend abzuändern sein. Zu dem unter 2)[hier: B] angefochtenen Bescheid betreffend Abweisung des Antrages auf Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO:Da die (vermeintlichen) Feststellungsbescheide, die aufzuheben wären, rechtlich nicht existieren…
…Erlassung eines Feststellungsbescheides voraussetze. Die Zurückweisung einer Berufung gegen einen rechtlich nicht existenten Feststellungsbescheid (nur eine solche liege vor) erfülle diese Voraussetzung nicht. In der dagegen am 23. Februar 2009 erhobenen Berufung ist zu lesen: Der Antrag auf Erlassung neuer Bescheide gemäß § 295 BAO werde…
…spätestens ab März 2008 durchgehend Familienbeihilfe zu gewähren ist." Auf Grund dieses Vorbringens kann nicht von einer Einschränkung der Berufung - sodass mit der Berufungsentscheidung lediglich betreffend den Zeitraum ab März 2008 abzusprechen ist - ausgegangen werden. Gemäß der Inkrafttretensregel des § 50y Abs. 2 FLAG 1967 zu …
…Februar 2011 lag keine offene Berufung sondern nur ein offener Antrag vor. Dazu sieht § 212a BAO keine Aussetzung der Einhebung vor, daher war der Antrag als unzulässig gestellt zurückzuweisen. Die Berufung war abzuweisen und der Spruch des erstinstanzlichen Bescheides auf "Zurückweisung" zu berichtigen. Informativ wird…
…das Jahr 1989 abhängig sei, nicht eingetreten sein. Der Grund für die nichtigen Bescheide sei darin gelegen gewesen, dass im Feststellungsbescheid vom 24. Mai 1991 bereits verstorbene Personen angeführt worden seien. Somit sei auch dieser Bescheid als Nichtbescheid zu qualifizieren, womit über die die Erklärung…
…Einkünfte für das Jahr 1989 abhängig sei, nicht eingetreten sein. Der Grund für die nichtigen Bescheide sei darin gelegen gewesen, dass im Feststellungsbescheid bereits verstorbene Personen angeführt worden seien. Somit sei auch dieser Bescheid als Nichtbescheid zu qualifizieren, womit über die die Erklärung zur einheitlichen…
…das Jahr 1989 abhängig sei, nicht eingetreten sein. Der Grund für die nichtigen Bescheide sei darin gelegen gewesen, dass im Feststellungsbescheid vom 24. Mai 1991 bereits verstorbene Personen angeführt worden seien. Somit sei auch dieser Bescheid als Nichtbescheid zu qualifizieren, womit über die die Erklärung…
…das Jahr 1989 abhängig sei, nicht eingetreten sein. Der Grund für die nichtigen Bescheide sei darin gelegen gewesen, dass im Feststellungsbescheid vom 24. Mai 1991 bereits verstorbene Personen angeführt worden seien. Somit sei auch dieser Bescheid als Nichtbescheid zu qualifizieren, womit über die die Erklärung…
…das Jahr 1989 abhängig sei, nicht eingetreten sein. Der Grund für die nichtigen Bescheide sei darin gelegen gewesen, dass im Feststellungsbescheid vom 24. Mai 1991 bereits verstorbene Personen angeführt worden seien. Somit sei auch dieser Bescheid als Nichtbescheid zu qualifizieren, womit über die Erklärung zur…
…das Jahr 1989 abhängig sei, nicht eingetreten sein. Der Grund für die nichtigen Bescheide sei darin gelegen gewesen, dass im Feststellungsbescheid vom 24. Mai 1991 bereits verstorbene Personen angeführt worden seien. Somit sei auch dieser Bescheid als Nichtbescheid zu qualifizieren, womit über die die Erklärung…
…berichtigten Rechnungen daher im Jahr 2004 nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. 3. Zu den T-Mobile Rechnungen ist anzumerken, dass diese nicht auf die Adresse der Bw., sondern auf die Adresse "Adresse1 " lauten, ein betrieblicher Zusammenhang mit dem Unternehmen der Bw. somit nicht feststellbar ist. 4…
…1 lit. b BAO nicht - wie vom Bw ins Treffen geführt - die Entscheidung über die Zurückweisung der Berufung vom 3. Dezember 2008, sondern ausschließlich die Tatsachen und Beweismittel zu beurteilen sind, die zu dieser Entscheidung geführt haben (UFS 21.5.2008, RV/1339-L/07…