…hat und der Rest von 10% als eigene Aktien bei der B.AG verblieben sind, ist die Bw. basierend auf gegenständlichem Vertrag eben nicht Eigentümerin aller Anteile geworden. Unwesentlich dabei ist, ob aufgrund des wirtschaftlichen Einflusses eine Verfügungsmacht der Berufungswerberin auch über diese 10% gegeben…
…als Treuhänder für sich und ihre Rechtsnachfolger: a) über den im Punkt I. beschriebenen Geschäftsanteil nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Treugebers zu verfügen; b) alle aufgrund dieses Geschäftsanteiles zukommenden Anteile am Reingewinn der N=N.E. an den Treugeber abzutreten; der Treugeber nimmt diese Abtretung an…
…699/1991, 266 BlgNR XVIII. GP, Folgendes ausgeführt: "Eine Kapitalerhöhung kann unterbleiben (obwohl sie möglich ist), wenn alle Anteile wirtschaftlich betrachtet in einer Hand vereinigt sind. Das Vorliegen dieser Vereinigung in einer Hand ist Anwendungsvoraussetzung für Art. III. Dies ist der Fall, wenn der unmittelbar…
…dass dem Bw. bei Abschluss des Abtretungsvertrages das Entstehen einer Grunderwerbsteuerpflicht nicht bekannt war. Nun stellt das GrEStG aber auf die Erfüllung eines grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestandes ab. Dass ein derartiger durch den Erwerb aller Anteile der S GmbH, zu deren Vermögen ein Superädifikat zählte, verwirklicht wurde…
…Abs. 2 ABGB vom Gläubiger ab, ob er von allen, oder von einigen Mitschuldners das Ganze, oder nach von ihm gewählten Anteilen oder ob er das Ganze von einem einzigen fordern will. Der Gläubiger kann daher jeden der Mitschuldner nach seinem Belieben in Anspruch nehmen…
…ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile der Gesellschaft begründet, wenn durch die Übertragung alle Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein ... vereinigt werden würden. Zu den Grundstücken im Sinne des GrEStG zählen die Grundstücke im Sinne des bürgerlichen…
…822,49), Grunderwerbsteuer im Ausmaß von S 838.880,00 (das entspricht € 60.963,79) festgesetzt. Begründend dazu führte das Finanzamt aus, die Abtretung aller Anteile stelle einen grunderwerbsteuerlichen Vorgang im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 3 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) dar, wobei in…
…Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 292-294 zu § 1 GrEStG). Wird aber bei Erwerb von Gesellschaftsrechten letztlich durch die Vereinigung aller Anteile in der Hand des Erwerbers der grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht, weil erst dann der Erwerber die Möglichkeit erlangt, ein…
…Rzn 344 - 346 fällt für diesen Rechtsvorgang jedoch keine Steuer an, da Bemessungsgrundlage der zweifache Einheitswert wäre. Tz. 7 Berechnung Steuer: Vereinigung aller Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers (Bemessungsgrundlage gemäß § 6 Abs. 1 lit b GrEStG 3facher Einheitswert) Einheitswert € 1.242…
…7.1995). Alle Anteile (S 1.500.000,00 Bargeld und 2.230 Stück Wertpapiere á S 869,85 je Stück = S 1,939.765,50 Duro Rent) wurden von EK und deren Kindern in die Stiftung eingebracht. Laut Widmungserklärung vom 29. Juni 1995…
…für derart komplex ausgestaltete Urkunden angestellt wurden. Die unterstellte Absicht hätte wesentlich einfacher verfolgt werden können. Offensichtlich zieht die Bp Schlüsse aus der Annahme, dass eine "steuerschonende Verschmelzung" erst durch die Stiftung aller Anteile möglich wurde. Dazu ist anzumerken, dass dieser Behauptung fachlich eindeutig zu…
…GrEStG kann als Sondertatbestand der Verschaffung der wirtschaftlichen oder rechtlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück verstanden werden. Durch die Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in der Hand des Erwerbers bzw. eines Organträgers erlangt dieser nämlich auch die Verfügungsmacht über die zum Vermögen der Gesellschaft gehörigen Grundstücke…
…vom 14.6.1984, 82/16/0069 und vom 23.01.2003, 2002/16/0228) allgemein den Standpunkt, dass nur die rechtliche Vereinigung aller Anteile an einer Gesellschaft die Abgabenpflicht nach § 1 Abs. 3 GrEStG begründet. Selbst sogenannte Zwerganteile in einer anderen Hand schließen nach…
…3 GrEStG kann als Sondertatbestand der Verschaffung der wirtschaftlichen oder rechtlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück verstanden werden. Durch die Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in der Hand des Erwerbers erlangt dieser nämlich auch die Verfügungsmacht über die zum Vermögen der Gesellschaft gehörigen Grundstücke (vgl. Fellner…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die berufungswerbende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Bw.) betreibt das Handelsgewerbe mit elektrotechnischen Geräten. Im berufungsgegenständlichen Zeitraum hielt XY alle Anteile am Stammkapital und vertrat die Gesellschaft als alleiniger Geschäftsführer nach außen. Mit Bescheid vom 9…
…nachfolgend Bw abgekürzt, betreibt in der Rechtsform einer GmbH ein Transportunternehmen. Alle Anteile an der Bw werden - abgesehen von einem Zwerganteil - von P gehalten. P hat mit Gesellschaftsvertrag vom 20.9.1994 mit der Bw als Geschäftsherrin einen Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen…
…die Bw. als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Die Y-GesmbH hatte mit Kaufvertrag vom 14. Mai 1993 alle Anteile an der A-BRD erworben. Die A-GesmbH Wien hatte von der A-BRD 1. laut "Vereinbarung über den Verkauf von Produktregistrierungen" vom 27. und 30.12…
…zulässig: 1. soweit eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist 2. wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück ... überlassen wird oder 3. wenn alle Anteile einer Gesellschaft ... übergehen. Der Begriff der Gegenleistung ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff. Was Gegenleistung ist, wird im § 5…
…06.2005 Grunderwerbsteuer in der Höhe von 4.127,51 € festgesetzt. Die Behörde begründet diese Entscheidung damit, dass es durch die Abtretung zu einer Vereinigung aller Anteile gemäß § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG gekommen sei. Der erstinstanzliche Bescheid ist wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes…
…ausdrücklich auf Erwerbsvorgänge im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes eingeschränkt. Daher kann auch nicht die der Grunderwerbsteuer unterliegende Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft mit dem Erwerb von Grundstücken von Todes wegen oder auf Grund von Schenkungen unter Lebenden gleichgesetzt werden (VwGH v. 11.5.1967…