…beim Irrtum der Zollbehörde jedenfalls um einen "aktiven" Irrtum handeln müsse, d.h. dass die Zollbehörde diesen Irrtum begehen müsse und ihm nicht bloß unterliegen dürfe; so könne demnach mangels eigener Tätigkeit kein Irrtum der Zollbehörde vorliegen, wenn von dieser Angaben in der Zollanmeldung nur…
…dass nicht nur ein aktiver Irrtum der Zollbehörde, sondern in bestimmten Fällen auch eine "passive, durch irriges Dulden unrichtige Vorgangsweise" - gemeint ist damit, dass eine langjährige unrichtige Abfertigungspraxis ohne ein eigentliches zollbehördliches Handeln einen Irrtum begründen kann - und damit in einem solchen Ausnahmefall anderes als…
…wonach der "Irrtum" laut dieser Bestimmung in einem "aktiven Irrtum" der Zollbehörde bestehen müsse; d.h. die (aktiv handelnde) Zollbehörde müsse den Irrtum begehen und dieses Handeln ursächlich für ihren Irrtum sein, ihm nicht nur unterliegen. Dies bedeute, nur dann, wenn die Angaben in der…
…Rechtsprechung belegt)- zutreffen, dass nicht nur ein aktiver Irrtum der Zollbehörde, sondern in bestimmten Fällen auch eine "passive, durch irriges Dulden unrichtige Vorgangsweise"- gemeint ist damit, dass eine langjährige unrichtige Abfertigungspraxis- ohne ein eigentliches zollbehördliches Handeln einen Irrtum begründen kann, und damit in einem solchen…
…begründet, wenn eine der drei Voraussetzungen fehlt (VwGH 17.05.2001, 2000/16/0590). Als Irrtum im Sinne dieser Vorschrift gilt die unrichtige buchmäßige Erfassung infolge eines aktiven Verhaltens der Zollbehörden. Es begründen lediglich solche Irrtümer, die auf ein Handeln der zuständigen Behörde zurückzuführen sind…
…sei. In ständiger Judikatur des Europäischen Gerichtshofes liege ein Irrtum der Zollbehörden im Übrigen auch schon in der widerspruchslosen Entgegennahme der Zollanmeldung vor (vgl nur EuGH, Urteil vom 22.10.1987, Rs 314/85). Dass im vorliegenden Fall ein aktives Handeln der Zollbehörden vorliege, ergäbe…
…nur Maßnahmen erfassen, die der förmlichen und ordnungsmäßigen Abwicklung des Verfahrens dienen und somit ein aktives Handeln der Behörde (z. B. eine Fristbestimmung) voraussetzen. Vorliegend ist dagegen über Anträge entschieden worden, die von uns gestellt wurden. Somit handelt es sich um "Entscheidungen", die eine inhaltliche…
…gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Der Irrtum muss dabei grundsätzlich auf ein aktives Handeln der Zollbehörden zurückzuführen sein, damit ein berechtigtes Vertrauen beim Abgabenschuldner begründet werden kann. Nach der Rechtsprechung können auch bestimmte passive Verhaltensweisen einen Irrtum im Sinne des…
…erfüllt sind (EuGH 18.10.2007, Rs. C-173/06). Der Irrtum muss auf ein aktives Handeln der Zollbehörden zurückzuführen sein, damit ein berechtigtes Vertrauen beim Abgabenschuldner begründet werden kann. Die Zollbehörde muss den Irrtum begehen, ihm nicht nur unterliegen (Alexander in Witte, Zollkodex5 Art…
…im gegenständlichen Fall nicht gemacht worden ist. Durch das ledigliche Transportieren der Waren in den bei Flugreisen üblichen Gepäckstücken durch die Bf. ohne weiteres aktives Handeln der Bf. ihnen gegenüber waren die Organwalter des Grenzzollamtes nicht in der Lage, von den eingangsabgabepflichtigen Waren Kenntnis zu…
…erfüllt sind (EuGH 18.10.2007, Rs. C-173/06). Der Irrtum muss auf ein aktives Handeln der Zollbehörden zurückzuführen sein, damit ein berechtigtes Vertrauen beim Abgabenschuldner begründet werden kann. Die Zollbehörde muss den Irrtum begehen, ihm nicht nur unterliegen (Alexander in Witte, Zollkodex5 Art…
…erfüllt sind (EuGH 18.10.2007, Rs. C-173/06). Der Irrtum muss auf ein aktives Handeln der Zollbehörden zurückzuführen sein, damit ein berechtigtes Vertrauen beim Abgabenschuldner begründet werden kann. Die Zollbehörde muss den Irrtum begehen, ihm nicht nur unterliegen (Alexander in Witte, Zollkodex5 Art…
…erfüllt sind (EuGH 18.10.2007, Rs. C-173/06). Der Irrtum muss auf ein aktives Handeln der Zollbehörden zurückzuführen sein, damit ein berechtigtes Vertrauen beim Abgabenschuldner begründet werden kann. Die Zollbehörde muss den Irrtum begehen, ihm nicht nur unterliegen (Alexander in Witte, Zollkodex5 Art…
…erfüllt sind (EuGH 18.10.2007, Rs. C-173/06). Der Irrtum muss auf ein aktives Handeln der Zollbehörden zurückzuführen sein, damit ein berechtigtes Vertrauen beim Abgabenschuldner begründet werden kann. Die Zollbehörde muss den Irrtum begehen, ihm nicht nur unterliegen (Alexander in Witte, Zollkodex5 Art…
…erfüllt sind (EuGH 18.10.2007, Rs. C-173/06). Der Irrtum muss auf ein aktives Handeln der Zollbehörden zurückzuführen sein, damit ein berechtigtes Vertrauen beim Abgabenschuldner begründet werden kann. Die Zollbehörde muss den Irrtum begehen, ihm nicht nur unterliegen (Alexander in Witte, Zollkodex5 Art…
…erfüllt sind (EuGH 18.10.2007, Rs. C-173/06). Der Irrtum muss auf ein aktives Handeln der Zollbehörden zurückzuführen sein, damit ein berechtigtes Vertrauen beim Abgabenschuldner begründet werden kann. Die Zollbehörde muss den Irrtum begehen, ihm nicht nur unterliegen (Alexander in Witte, Zollkodex5 Art…
…erfüllt sind (EuGH 18.10.2007, Rs. C-173/06). Der Irrtum muss auf ein aktives Handeln der Zollbehörden zurückzuführen sein, damit ein berechtigtes Vertrauen beim Abgabenschuldner begründet werden kann. Die Zollbehörde muss den Irrtum begehen, ihm nicht nur unterliegen (Alexander in Witte, Zollkodex5 Art…
…erfüllt sind (EuGH 18.10.2007, Rs. C-173/06). Der Irrtum muss auf ein aktives Handeln der Zollbehörden zurückzuführen sein, damit ein berechtigtes Vertrauen beim Abgabenschuldner begründet werden kann. Die Zollbehörde muss den Irrtum begehen, ihm nicht nur unterliegen (Alexander in Witte, Zollkodex5 Art…
…erfüllt sind (EuGH 18.10.2007, Rs. C-173/06). Der Irrtum muss auf ein aktives Handeln der Zollbehörden zurückzuführen sein, damit ein berechtigtes Vertrauen beim Abgabenschuldner begründet werden kann. Die Zollbehörde muss den Irrtum begehen, ihm nicht nur unterliegen (Alexander in Witte, Zollkodex5 Art…
…erfüllt sind (EuGH 18.10.2007, Rs. C-173/06). Der Irrtum muss auf ein aktives Handeln der Zollbehörden zurückzuführen sein, damit ein berechtigtes Vertrauen beim Abgabenschuldner begründet werden kann. Die Zollbehörde muss den Irrtum begehen, ihm nicht nur unterliegen (Alexander in Witte, Zollkodex5 Art…