…(vgl. Quantschnigg/Schuch Einkommensteuerhandbuch EStG 1988 § 20 Tz. 28 mit Hinweis auf VwGH 7.9.1990, 90/14/0093). Freiwillige Spenden bleiben auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie durch betriebliche Erwägungen mitveranlasst worden sind (vgl. VwGH v. 22.1.1965, 1450/64). Von freiwilligen Zuwendungen…
…den Bw. eindeutig am für eine Spende unabdingbaren Moment der Freiwilligkeit der Zuwendung mangelt. Die Fahrtkkosten sind somit der privaten Lebensführung gemäß § 20 EStG zuzuordnen und demzufolge steuerlich nicht abzugsfähig. Betreff der nachträglich geltend gemachten Werbungskosten wird auf die Berufungsvorentscheidung verwiesen. Feldkirch, am 21. August…
…Stift D. sind allein aus dem Grund nicht abzugsfähig, da es beim gegenständlichen Verein nicht um einen begünstigten Empfänger im obigen Sinn handelt. Die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages in Höhe von 250,00 € an den Verein Freunde des Kunstmuseums E. ist keine Spende iSd § 18…
…Z 1 - 5 KStG. Dies betrifft einerseits unbeachtliche Einkommensverwendung (verdeckte Ausschüttungen uA) und andererseits Aufwendungen iSd § 20 EStG 1988 sowie bestimmte nicht abzugsfähige Spenden. Diese Tatbestände liegen im ggstdl Fall nicht vor. Es handelt sich weder um ein Kfz, das grs nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt…
…EStG 1988 abzugsfähige Betriebsausgaben (begrenzt mit 10% des Vorjahresgewinns) oder maximal mit einem im Berufungszeitraum maximal absetzbaren Beitrag von ATS 1.000 abzugsfähige Beiträge an gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften iSd. § 18 Abs 1 Z 5 EStG 1988 darstellen. Die Frage der Zuordnung zu Spenden oder Betriebsausgaben…
…vom 11. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 15. März 2012 betreffend Widerruf des Spendenbegünstigungsbescheides entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge Bw.) wurde im Jahr 1999 gegründet. Es…
…mit einer privaten und einer beruflichen Veranlassung nicht abzugsfähig sind. Demnach sind Einladungen anlässlich von kulturellen/sportlichen Veranstaltungen, sowie Bewirtung von Bürgermeister/Parteikollegen, wie auch Mitarbeitern immer Ausgaben der privaten Lebensführung. Hier geht es darum, zu repräsentieren. Das gilt auch für Spenden oder sonstige Ausgaben…
…ermitteln ist. Aus diesem Grund kommt ein Abzug bei den für den Progressionsvorbehalt heranzuziehenden deutschen Einkünften nicht in Betracht, da, wie bereits oben ausgeführt, die Spenden nach österreichischem Recht nicht abzugsfähig sind. Es war somit die Berufung als unbegründet abzuweisen. Wien, am 1. Februar 2007
…idR nicht abzugsfähig sind (vgl. Jakom/Lenneis, EStG, 2012, § 4 Rz 330, "Fachliteratur"). Laut vorliegender Bankbestätigung zahlte die Berufungswerberin 240 € an das "Islamische Zentrum Tirol". In der Eingabe vom 25.11.2011 sind die Zahlungen als Spende an die Kirche bezeichnet. Spenden sind aber…
…nicht mehr strittige Kilometergelder und Fachliteratur) mit der in der Beilage eingangs angeführten einnahmenlosen Tätigkeit einen Verlust von - € 2.069,32. Im berufungsgegenständlichen Bescheid anerkannte das Finanzamt von den geltend gemachten Spenden lediglich jene für die Österreichische Krebshilfe und den VCÖ als abzugsfähige Sonderausgaben…
…2 Abs. 4 Z. 2 EStG 1988), nicht abzugsfähig (SWK 12/2006, S. 401). Eine Berücksichtigung der von der Berufungswerberin geleisteten Spenden für Hochwasseropfer im Rahmen der Ermittlung ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist somit ausgeschlossen. Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z. 4…
…für den Zeitraum 2008 indes wurden die Spendenempfänger nicht bekannt gegeben) stellen demnach keine in den Jahren 2007 und 2008 abzugsfähige Sonderausgaben/Betriebsausgaben dar. Erst ab dem Veranlagungsjahr 2009 sind infolge der Implementierung des neu geschaffenen § 4a EStG durch das StRefG 2009 Spenden für mildtätige…
…sie müssen nicht vom Spender persönlich übergeben werden. Ebenso sind Zahlungen, die aus beruflichen Anlässen im Wahlkreis des Mandatars (zB Spenden an Musikkapellen, Spenden anlässlich eines Ballbesuches, Geld- oder Sachspenden anlässlich von Tombolas) erfolgen, als Werbungskosten abzugsfähig. Abzugsfähig sind auch Spenden in Form der Abnahme…
…Rabatte GDE, Blumen Zinterhof Blumenkisterl GDE und Taschenkalender im Gesamtbetrag von € 786,89 nicht als Werbungskosten abzugsfähig, da eine Werbewirksamkeit etwa durch politische oder werbende Veranstaltungen oder in anderer Form weder behauptet wurde noch erkennbar ist. 8) Spenden: Freiwillige Zuwendungen (Spenden) sind gemäß § 20…
…als Werbungskosten geltend gemachten Spenden an die verschiedenen örtlichen Vereine von insgesamt 1.950 € (an die Musikkapelle, Feuerwehr, Chor, Landjugend, Sportverein, Jungschar, Landfrauen, Jungfeuerwehr) sind nach § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Nach dieser Bestimmung dürfen freiwillige Zuwendungen (Spenden) bei den…
…direkt werbewirksamen Charakter haben. Tragen die betreffenden Leistungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse - wie es hier der Fall ist - überwiegend die Merkmale von Unterstützungen im Interesse des Empfängers und steht damit die Spendenmotivation im Vordergrund, sind die Leistungen auch dann nicht abzugsfähig, wenn diese Leistungen…
…den Mitgliedern offen und fördern deren berufliches Wissen. Die Mitgliedsbeiträge an diese Arbeitsgemeinschaft seien daher als Werbungskosten abzugsfähig. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes wurde unter Hinweis auf das auf der Homepage der ARCHAE - Austria präsentierte Leitbild ausgeführt, dass dem Bekenntnis eines Arztes zu christlichen…
…Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten, Umschulung: | 668,00 € B) Mit Erstbescheid vom 18. August 2005 ermittelte das Finanzamt eine Einkommensteuergutschrift von € 381,47. Diese Gutschrift ergab sich durch Berücksichtigung des Werbungskostenpauschales von € 132,00 sowie folgender Sonderausgaben: private Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger:…
…xy erst am 9.11.2009 in die in Liste der gemäß gemäß § 18 Abs 1 Z 8 EStG begünstigten Spendenempfänger eingetragen wurde, ist die am 8.5.2009 erfolgte Spende nicht abzugsfähig. Derzeit wird die Tätigkeit einer Assistentin der Geschäftsleitung eines Fulfillment-Hauses ausgeübt…
…ein. Mit beiden Erklärungen wurden Belege mitgeschickt. Der Bw erklärte neben Werbungskosten, Spenden, Sonderausgaben etc. auch Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung für ihn selbst und seine Ehefrau wegen Behinderung und Diätverpflegung und zwar folgende Beträge mit Selbstbehalt: Krankheitskosten 822,05 € und sonstige außergewöhnliche Belastungen (hier…