…gemäß § 20 Abs. 1 UStG für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1.4. bis 31.3. eines Jahres. Da die Bw. für die Jahre 1995 und 1996 keine Umsatzsteuererklärungen einreichte, wurden die Besteuerungsgrundlagen dieser Jahre aufgrund der für diese Zeiträume eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen gemäß § 184…
…Voranmeldung für 12/2002 erfasst und durch Überrechnung des Vorsteuer-Guthabens am 15.1.2003 entrichtet. Im Zuge der Betriebsprüfung wurde der Wohnungsverkauf allerdings nicht dem Dezember 2002 zugeordnet, sondern bereits bei der Veranlagung 2002 berücksichtigt, welche das abweichende Wirtschaftsjahr 12/2001 bis 11/2002…
…3/98 in Höhe von S 1,285.646,00 entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 184 BAO im Schätzungswege ermittelt und die Umsatzsteuer für das abweichende Wirtschaftsjahr 1998 mit S 1,400.000,00 festgesetzt, woraus eine Nachforderung von S 114.154,00 (€ 8.295,89…
…der Veranlagung der Umsatzsteuer 1995 (abweichendes Wirtschaftsjahr März 1994 bis Februar 1995) kam es zu einer Nachforderung von 105.576,00 S (7.672,51 €). Nach Verrechnung der vom Bw. angesprochenen Umsatzsteuerberichtigungen nach § 16 Abs. 3 UStG und Entrichtung von Umsatzsteuer 1995 durch Überrechnung…
…wird teilweise stattgegeben und werden die Aussetzungszinsen mit € 135,13 festgesetzt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Rahmen einer Nachschau hat das Finanzamt u.a. festgestellt, dass im Zeitraum von Juli 2004 bis März 2005, das abweichende Wirtschaftsjahr 2005 vom…
…2 lit. a FinStrG in objektiver wie in subjektiver Hinsicht verwirklicht. Zum Wirtschaftsjahr Dezember 2003 bis November 2004 ist festzuhalten, dass für den Zeitraum Februar 2004 bis zum Ablauf des 15. April 2004 und für den Zeitraum Oktober 2004 bis zum Ablauf des 15. Dezember…
…in der Bescheidbegründung), welches einen Bestandteil des Bescheidspruches bildet. Entscheidungsgründe (1) In den Jahren 2004 bis 2006 fand bei der Berufungswerberin (Unternehmensgegenstand: Betonwarenerzeugung) eine die Jahre 2001 bis 2003 umfassende abgabenbehördliche Prüfung statt. Stichtag des (abweichenden) Wirtschaftsjahres ist bei der Bw. jeweils der 28. Februar…
…2000 - eine abweichende Beweiswürdigung oder auch eine andersartige Beweiswürdigung als jene, die im abgeschlossenen Verfahren vorgenommen und dem rechtskräftigen Bescheid zugrunde gelegt worden sei, zur Folge haben könne, sei bei gleicher Tatsachenlage - Geschäftsfälle des Wirtschaftsjahres 2000 - noch keine neu hervorgekommene Tatsache und daher kein Wiederaufnahmegrund…
…X. (FA) vom 11. Jänner 2005 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Einkommensteuer 2002 sind dem Ende des Begründungsteiles zu dieser Entscheidung bzw. dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen…
…17.722,42. Wirtschaftsjahr 2007: X5: 11.513,85 (siehe Konto 1/7762; Anlage 17); X3: 8.149,93 (siehe Konto 1/7763; Anlage 18) Gesamt: 19.663,78. Die steuerliche Vertreterin erklärte sich mit obigen Bemessungsgrundlagen der Höhe nach und hinsichtlich der Versteuerung der…
…um mehr als das Dreifache (abweichend davon Quantschnigg, ÖStZ 1989, 43: mehr als das Doppelte) Tatbestandsvoraussetzung. Nach der Verwaltungspraxis muss für den Fall, dass im Herrschaftsbereich des Folgeeigentümers eine zusätzliche wirtschaftliche Einheit in einer anderen Branche geschaffen wird, die neue Einheit die bisherige (und beibehaltene…
…mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr vom 1. April 2006 bis 31. März 2007. Die Bw. wurde in der Rechtsform einer GmbH mit Gesellschaftsvertrag vom 14. Mai 2003 gegründet. Mit Gerichtsbeschluss vom 16. September 2008 wurde über das Vermögen der Bw. der Konkurs eröffnet und ein Masseverwalter…
…B.K., über die Festsetzung von Umsatzsteuer für den Voranmeldungszeitraum Mai 2005 vom 15. Juni 2007, die Festsetzung von Umsatzsteuer für das Wirtschaftsjahr 2005 vom 12. Juli 2007 und den Bescheid betreffend Abweisung eines Beweisantrages vom 18. Juni 2007, nach der am 15. April 2009…
…491,-- multipliziert und davon ein Altersabschlag von 47 % berücksichtigt (ABp AS 223). Als Ergebnis des im Rahmen des Erörterungstermines an die Amtspartei erteilten Auftrages zur Ermittlung des betrieblich genutzten Flächenanteiles im Jahr 2003 (siehe oben dargestellte tabellarische Darstellung der Bauzeitwertermittlung) gelangt die Amtspartei - abweichend von…
…ihr Fälligkeitstag auf Grund des abweichenden Wirtschaftsjahres der GmbH (1. Juli bis 30. Juni) auf den 18. August 2008 fiel. Die haftungsgegenständlicheUmsatzsteuer wäre daher bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung (spätestens) bis 18. August 2008 abzuführen gewesen. Bei Abgaben, welche der Abgabenschuldner selbst zu berechnen und abzuführen hat…
…die Bw. das Baumeistergewerbe ruhend gemeldet und hat erklärt, dass sie ihre operativen Tätigkeiten ab diesem Zeitpunkt einstellen werde (30. Juli 2002). Ihre Umsätze hat die Bw. in vom Kalenderjahr abweichenden, am 1. Februar beginnenden und am darauf folgenden 31. Jänner endenden, Wirtschaftsjahren erklärt. Für…
…UStG 1994 entspreche, müsse entgegen getreten werden, stelle doch der verrechnete Fehlbetrag den Saldo aus den Einnahmen und Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit den von der STM während eines Wirtschaftsjahres entfalteten Tätigkeiten angelaufen seien. Die STM habe der Rechnung eine Beilage angeschlossen, an Hand…
…Umwandlung auf einen vom Regelbilanzstichtag (31. 12.) bei der übertragenden und übernehmenden Gesellschaft abweichenden Zwischenstichtag (31. 10. 2006) erfolgt ist, kann nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut eine bis zum Umwandlungsstichtag angefallene, unverrechnete Mindeststeuer bereits im Rahmen der Veranlagung des ersten Wirtschaftsjahres, das nach dem Umwandlungsstichtag endet …
…Der Bw ist Chirurg. Mit Kaufverträgen vom 1. November 1994 erwarb er die Liegenschaften Scha (Kaufpreis 900.000 S) und Schö (Kaufpreis 946.100 S) in Li. Neben diesen beiden Liegenschaft ist der Bw auch Eigentümer einer weiteren Liegenschaft in Li, die er selbst privat…
…auch Unternehmer ist, geht entsprechend des Gesetzes somit die Steuerschuld auf den Empfänger über. Der Ordnungshalber wurde in Übereinstimmung mit dem Erwerber auch die entsprechende Rechnung vorgelegt. Trotz dessen wird im Zuge der Berufungsvorentscheidung weiterhin von einer unechten Grundstückslieferung ausgegangen und die Vorsteuerberichtigung gem. § 12…