…da bei fünf Fahrzeugen und üblicher Schichtdauer von 12 Stunden dies der Erfahrung des täglichen Lebens widersprechen würde. Ferner hätte die BP die mit den Löhnen zusammenhängenden Abgaben nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt. Die zusätzlichen Lohnaufwendungen für die Geschäftsführerin und deren Ehegatten würden zudem keine verdeckte…
…Bw gab als Zeugin an, mit dem Fahrzeug unerlaubterweise Fahrten, die keine Probefahrten waren, unternommen zu haben. Dass das Fahrzeug in dieser Zeit - wie vom Bw behauptet - lediglich in einer Halle abgestellt gewesen und nur zu Vorführzwecken damit gefahren worden wäre, ist damit schon widerlegt…
…CEMT-Bewilligung im abgestellten Auto aufliegen müsse. Dies sei zu gefährlich, weil Einbrecher das wichtige Dokument an sich bringen könnten. Als öffentliches Dokument müsse die CEMT-Genehmigung wie ein Reisepass oder Zulassungsschein beim Abstellen und Versperren eines Fahrzeuges vom Lenker aus dem Fahrzeug herausgenommen und…
…die beiden Fahrzeuge geladen worden. VS habe anschließend den PKW der Marke Ford Transit in W, KXY, abgestellt. Der Verdächtige sei zum bereits genannten "B" gefahren und habe den PKW auf dem dortigen Parkplatz abgestellt. Danach sei er von VS abgeholt worden und mit ihm…
…CEMT-Bewilligung im abgestellten Auto aufliegen müsse. Dies sei zu gefährlich, weil Einbrecher das wichtige Dokument an sich bringen könnten. Als öffentliches Dokument müsse die CEMT-Genehmigung wie ein Reisepass oder Zulassungsschein beim Abstellen und Versperren eines Fahrzeuges vom Lenker aus dem Fahrzeug herausgenommen und…
…das Fahrzeug Audi Coupe Quattro mit dem deutschen Kennzeichen M1 durch C (= Berufungswerber, Bw) "aufgrund amtlicher Ermittlungen im Zeitraum ab April 2008 widerrechtlich mit ausländischem Kennzeichen verwendet" worden. Im Akt erliegt ua. ein Foto, welches das vor dem Wohnhaus des Bw abgestellte Fahrzeug am…
…Fahrzeuge mit dauerndem Standort im Inland anzusehen (Standortvermutung). Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. § 37 KFG ist nur während eines Monats ab Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (siehe zB Erkenntnis 21.5.1996, 95/11/0378) ist das Lenken…
…angeführt, dass die Fahrer die Fahrzeuge zu einem Fixbetrag zur Verfügung gestellt bekommen. Konkrete Angaben dazu hat er allerdings keine gemacht. Fest steht jedoch, dass jedenfalls der Unternehmer (S. A; KEG) die erwirtschafteten Umsätze zu vertreten hat, egal welcher Abrechnungsmodus mit den Lenkern vereinbart wurde…
…angemeldet und somit als Fahrzeuge klassifiziert worden, die nicht der Nova unterliegen. Demnach seien die Umbauten als ausreichend für die Einordnung unter die Zolltarifnummer "8704" angesehen und somit eine Nova nicht vorgeschrieben worden. Die Großbetriebsprüfung Wien-Körperschaften bezog zur vorliegenden Berufung mit Schreiben vom 27…
…Müllbereich erschöpfe sich nicht im Lenken des Fahrzeuges. Die Fahrer seien auf Grund von Personalkürzungen angehalten, bei der Müllladetätigkeit mitzuwirken. Vor allem im städtischen Bereich nehme die Ladetätigkeit einen erheblichen Teil der Gesamtarbeitszeit ein. Außerdem sei der Fahrer auch mit dem Reinigen des Müllautos beschäftigt…
…Bj. 1988, mit dem amtl. Kennzeichen X1 (D), dieses Fahrzeug im Gemeindegebiet von E lenkt. Des Weiteren ergaben durchgeführte Erhebungen, dass dieses Fahrzeug unter der umseitig genannten Hauptwohnsitzadresse des Lenkers abgestellt ist. Zuletzt wurde Herr F am 4.2.2008 um 19.30 Uhr gesehen…
…kein Kfz auf ihn zugelassen. Es sei nicht glaubhaft, dass der Bw das Fahrzeug nicht dauernd selbst im Inland verwendet habe. Am 8.4.2010 sei er von der Bundespolizei in Wien als Lenker festgestellt worden. Seine Angaben (Arbeitszeit 20 Stunden, Sachbezug nicht ersichtlich) reichten…
…an, wonach ein Fahrzeug nach einem Monat einer Zulassung bedarf, weil dessen Verwendung nach Ablauf dieser Zeitspanne ab Hereinbringung ohne Zulassung nicht möglich ist. Mit der Formulierung "zuzulassen wäre" wird im NoVAG fiktiv für den Fall der Überschreitung der Monatsfrist auf eine Zulassungsverpflichtung abgestellt. Diese…
…das Fahrzeug auf dem Parkplatz an seiner Wohnadresse abgestellt sei. Das Vorbringen in der Berufung (Feber 2010) dahingehend, dass er das Fahrzeug in Österreich gelegentlich (nur) dann benutzt habe, wenn ihn seine Mutter in Österreich besucht habe und dann vereinzelt Besorgungen und Erledigungen mit dem…
…das Fahrzeug auf dem Parkplatz an seiner Wohnadresse abgestellt sei. Das Vorbringen in der Berufung (Feber 2010) dahingehend, dass er das Fahrzeug in Österreich gelegentlich (nur) dann benutzt habe, wenn ihn seine Mutter in Österreich besucht habe und dann vereinzelt Besorgungen und Erledigungen mit dem…
…festgestellt, dass der gegenständliche PKW im Zeitraum 3.2.2008 bis 20.5.2008 mehrfach am Firmengelände der A und in der Straße1 in D abgestellt worden ist. Der Bw ist der Ladung des Finanzamtes vom 21. April 2009 nicht nachgekommen. Mit Schreiben von 23…
…bis 20. Mai 2008 mehrfach am Firmengelände der A und am Wohnort des Bw abgestellt worden ist (vgl. Aufstellung der KIAB, FA - Akt, S. 44 -45). 27). Der Bw ist der Ladung des Finanzamtes vom 21. April 2009 nicht nachgekommen. Mit Schreiben von 23. April…
…Wohnsitzes im Inland unter Umständen ein ausländisches Kraftfahrzeug im Inland nicht lenken dürften, ohne dass es verzollt werde. Da der Tatbestand auf das Lenken eines Fahrzeuges abgestellt sei, könne er ausschließen, die Bf. dahingehend belehrt zu haben, dass sie ein ausländisches Fahrzeug nicht besitzen dürfe…
…2001 ein Büro für die deutschen Unternehmen mit 3 bis 4 Räumen gebe. Dort hätten auch sie, ihr Lebensgefährte und verschiedene namentlich genannte Angestellte (MS, NL, u.a.) gearbeitet. Alle wesentlichen Entscheidungen -auch jene über den Einsatz der Fahrzeuge- wären dort getroffen worden und seit…
…Er schließe daraus, dass es zu einer leichten Berührung mit dem überholenden Fahrzeug gekommen sei. Der Lenker des entgegen kommenden Fahrzeuges konnte nicht ermittelt werden. ..." - S 141: Diese Seite enthält Fotos von dem Straßenstück, auf dem sich der Unfall ereignete. - S 142 f.: Diese Seiten…