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UFSW RV/0034-W/02Haftung des mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befassten Vertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2004

…0037, 0038) danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er trotz Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Angelegenheiten Bestellten nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen, so ist auch er haftbar…

UFSW RV/0606-W/04Haftung eines für die Abgabenentrichtung nicht verantwortlichen Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2004

…0037, 0038) danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er trotz Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Angelegenheiten Bestellten nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen, so ist auch er haftbar…

UFSW RV/1091-W/05Kein Verschulden für Haftung bei Aufteilung der Agenden unter mehreren Geschäftsführern, wenn kein Zweifel an Ordnungsmäßigkeit besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2006

…einer GmbH können im Regelfall die mit Abgabenangelegenheiten nicht befassten Personen zur Haftung dafür nicht herangezogen werden (VwGH 3.7.2003, 2000/15/0043). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der mit den abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter der Gesellschaft nur dann zur Haftung heranzuziehen…

UFSW RV/3395-W/02Haftungsrechtliche Verantwortung bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2003

…Der von den finanziellen, insbesondere steuerlichen Angelegenheiten ausgeschlossene Geschäftsführer ist idR nicht in Anspruch zunehmen. Verletzt jedoch der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befaßte Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er trotz Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Angelegenheiten Bestellten nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen…

UFSG RV/0565-G/10Dem für die Entrichtung der Abgaben nicht unmittelbar zuständigen Geschäftsführer kann Überwachungsverschulden vorgeworfen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.07.2012Teil 1/2

…die Abgabenentrichtung zuständigen Zweitgeschäftsführer verlassen durfte; dies gelte nicht, wenn für ihn Anlass zur Annahme bestand, dieser erfülle die ihm intern zugewiesenen Aufgaben nicht oder unvollständig. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hafte der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter dann, wenn er seine eigenen Pflichten…

UFSI RV/0591-I/07Fehlende Ermittlungen zum Vorliegen eines Überwachungsverschuldens des mit der Abgabenentrichtung nicht betrauten Geschäftsführers gegenüber dem anderen Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.05.2011

…von den finanziellen, insbesondere steuerlichen Angelegenheiten ausgeschlossene Geschäftsführer ist in der Regel nicht in Anspruch zu nehmen. Verletzt jedoch der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er trotz Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Angelegenheiten Bestellten nichts unternimmt, um Abhilfe…

UFSI RV/0058-I/04Vertreterhaftung bei einer Mehrheit von Geschäftsführern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2008Teil 1/2

…04 vom heutigen Tag gemäß § 289 Abs. 1 BAO aufgehoben, weil im erstinstanzlichen Haftungsverfahren keine Feststellungen zu einem (gegebenenfalls auch die Vertreterhaftung des mit den abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befassten Geschäftsführers J.E. auslösenden) Überwachungsverschulden getroffen wurden. 2.5. Der Bw. wurde unter anderem zur Haftung…

UFSW RV/2056-W/10Pro-forma-Geschäftsführer, Überwachungspflicht, Zuständigkeit für abgabenrechtliche Angelegenheiten, Ermessen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.05.2011

…abgabenrechtlichen Angelegenheiten durchgeführt hat. Dieser Umstand ist daher als erwiesen anzusehen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der mit den abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter der Gesellschaft nur dann zur Haftung heranzuziehen, wenn er trotz zumutbarer Wahrnehmbarkeit von Unzulänglichkeiten im Agendenbereich des zuständigen Vertreters nichts…

UFSW RV/2992-W/10Haftung eines technischen Geschäftsführers bei Uneinbringlichkeit beim handelsrechtlichen Geschäftsführer, Überwachungsverschulden, nicht rechtzeitig zurückgetreten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2011

…einer GmbH können im Regelfall die mit Abgabenangelegenheiten nicht befassten Personen zur Haftung dafür nicht herangezogen werden (VwGH 3.7.2003, 2000/15/0043). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der mit den abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter der Gesellschaft nur dann zur Haftung heranzuziehen…

UFSW RV/0138-W/06Haftung bei Vorsteuerberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2008

…Weise befasst gewesen sei. Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038) danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter…

UFSW RV/1369-W/04Haftungsrechtliche Verantwortung bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2005

…Verantwortlichkeit denjenigen Geschäftsführer trifft, der mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er trotz Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Angelegenheiten Bestellten nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen, so ist auch er…

UFSW RV/1617-W/10Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2011

…88/17/0216) danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er trotz Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Angelegenheiten Bestellten nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen, so ist auch er…

UFSW RV/0738-W/11Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2013

…0037, 0038) danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er trotz Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Angelegenheiten Bestellten nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen, so ist auch er haftbar…

UFSW RV/3619-W/09Haftung bei Vorliegen einer Geschäftsverteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2011

…0037, 0038) danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er trotz Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Angelegenheiten Bestellten nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen, so ist auch er haftbar…

UFSW RV/0411-W/06Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2009

…0037, 0038) danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er trotz Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Angelegenheiten Bestellten nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen, so ist auch er haftbar…

UFSW RV/2351-W/08Haftung bei mehreren Geschäftsführern mit Geschäftsverteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2009

…0037, 0038) danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er trotz Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Angelegenheiten Bestellten nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen, so ist auch er haftbar…

UFSI RV/0734-I/06Aufhebung eines Haftungsbescheides wegen fehlender Ermittlungen zu einer behaupteten Ressortverteilung zwischen zwei GmbH-Geschäftsführern
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid02.04.2009

…seine abgabenrechtlichen Pflichten nicht erfüllen können (vgl. VwGH 22. 2. 1993, 91/15/0065). War hingegen eine interne Arbeitsaufteilung vereinbart, so trifft die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit in der Regel denjenigen Geschäftsführer, dem die Besorgung der steuerlichen Agenden oblag. Hat der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter…

UFSL RV/0111-L/04Geschäftsführerhaftung bei Agendenverteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2005

…Verantwortlichkeit denjenigen Geschäftsführer trifft, der mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er trotz Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Angelegenheiten Bestellten nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen, so ist auch er…

UFSW RV/0376-W/13Haftungsbescheid, Verjährung, zwei handelsrechtliche Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2013

…abgabenrechtlichen Pflichten nicht erfüllen können (vgl. VwGH 22. 2. 1993, 91/15/0065). War hingegen eine interne Arbeitsaufteilung vereinbart, so trifft die haftungsrechtliche Verantwortung in der Regel denjenigen Geschäftsführer, der mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut war. Hat der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter…

UFSG RV/0801-G/11Geschäftsführerhaftung; Verletzung der Überwachungspflichten des zweiten Geschäftsführers, amtswegige Ermittlungspflichten der Abgabenbehörde erster Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2012

…0037, 0038) danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er trotz Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Angelegenheiten Bestellten nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen, so ist auch er haftbar…